Kauf von Feuerzeugen ab 18? Seit wann das denn?

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Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.

Quelle: http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

Ich würde mal auf die Verpackung der Feuerzeuge schauen (also bei einem 3er Pack z.B), oft steht da eine Altersfreigabe drauf. Aber es ist immer so manch Leute sind einfach enorm Spießig, das fing bei mir an das die mir (wo ich noch unter 16 war) keine mehr Energydrinks verkaufen wollten.

Das Krasseste Beispiel ist wohl mein 15 Jährieger Kumpel, der Tatsächlich beim Bäcker keinen Kaffee bekommen hat weil er zu jung sei.

Du kannst niemanden zwingen, dir etwas zu verkaufen. Es gibt kein Gesetz, das Ladenbesitzern vorschreibt, etwas verkaufen zu müssen.

gesetzlich gibt es dazu keine Bestimmungen. Es kann aber jeder Ladenbesitzer bestimmen wem er was und in welchem Alter verkauft! Ein Kioskbesitzer kann auch sagen, dass er es niemanden unter 30 verkauft.... Du kannst ja deine Eltern mitnehmen, dann bekommst du es wahrscheinlich

Wie ist die Gesetzeslage in dem Fall?

Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern gibt es ein gesetzliches Verbot, Zündmittel an Minderjährige zu verkaufen.

Gibt es bei sowas überhaupt ne Verkaufspflicht?

Nein.