Kauf von Feuerzeugen ab 18? Seit wann das denn?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.

Quelle: http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

Ich würde mal auf die Verpackung der Feuerzeuge schauen (also bei einem 3er Pack z.B), oft steht da eine Altersfreigabe drauf. Aber es ist immer so manch Leute sind einfach enorm Spießig, das fing bei mir an das die mir (wo ich noch unter 16 war) keine mehr Energydrinks verkaufen wollten.

Das Krasseste Beispiel ist wohl mein 15 Jährieger Kumpel, der Tatsächlich beim Bäcker keinen Kaffee bekommen hat weil er zu jung sei.

idontknow257 
Fragesteller
 12.02.2014, 12:06

Mit 15 keinen Kaffee bekommen ist schon bitter, das gleiche problem hatte ich früher in der Schulkantine auch :)

Mismid  12.02.2014, 12:37

es gibt keine gesetzliche Bestimmung dazu. das heißt ab 7 dürfte man es kaufen. Jeder Ladenbesitzer kann aber selbst bestimmen wem er was wann verkauft

idontknow257 
Fragesteller
 12.02.2014, 12:59
@Mismid

Und was ist wenn dieser Ladenbesitzer in diesem Fall eine Angestellte ist?

Wäre da ein Gespräch mit dem Manager wohl sinnvoll wobei das wegen einem Feuerzeug bestimmt weit übertrieben wäre. ^^

Du kannst niemanden zwingen, dir etwas zu verkaufen. Es gibt kein Gesetz, das Ladenbesitzern vorschreibt, etwas verkaufen zu müssen.

idontknow257 
Fragesteller
 12.02.2014, 12:00

Ok, und wie ist das mit den verkauf von Feuerzeugen an minderjährige?

verreisterNutzer  12.02.2014, 12:03
@idontknow257

In Bayern gibt es wohl eine Bestimmung, dass die Abgabe an Personen unter 12 Jahren nicht zulässig ist, wegen Brandverhütung.

idontknow257 
Fragesteller
 12.02.2014, 12:09
@verreisterNutzer

Nur sitze ich hier in Hamburg, also quasi das genau andere Ende der Fahnenstange.

Aber trotzdem danke für die Antwort :)

gesetzlich gibt es dazu keine Bestimmungen. Es kann aber jeder Ladenbesitzer bestimmen wem er was und in welchem Alter verkauft! Ein Kioskbesitzer kann auch sagen, dass er es niemanden unter 30 verkauft.... Du kannst ja deine Eltern mitnehmen, dann bekommst du es wahrscheinlich

idontknow257 
Fragesteller
 12.02.2014, 12:44

Ich geh dann wohl eher zu nem anderen Laden als meine Mutter mitzuschleppen damit sie mir ein Feuer kauft ^^

Die Frage stell ich mir halt n bisschen länger ist ja nicht so das ich keine Geschäfte im Hinterkopf hätte.

Aber trotzdem Danke für die Antwort :)

Wie ist die Gesetzeslage in dem Fall?

Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern gibt es ein gesetzliches Verbot, Zündmittel an Minderjährige zu verkaufen.

Gibt es bei sowas überhaupt ne Verkaufspflicht?

Nein.