Darf die Polizei mich auch zwischen den Beinen kontrollieren bzw. abtasten (Im Zug oder am Bahnhof)?

8 Antworten

Das ist in denjeweilige Polizeigesetzen der Länder geregelt (in Nds z.B. im Nds.SOG).

Das Berechtigt Polizeibeamte dich bei Verdacht auf eine Straftat oder zum Eigenschutz zu durchsuchen. Die einzige Einschränkung: Männer dürfen nur Männer und Frauen nur Frauen durchsuchen. Solltest du es dennoch verweigern, wird in der Regel die Durchsuchung auf die Wache verlegt, wo sie dann ggf. nach Rücksprache mit Richter oder Staatsanwaltschaft auch unter Zwang erfolgt.

Lange Rede kurzer Sinn. Ja, die Polizei darf dich durchsuchen und dabei natürlich auch alles abtasten.

Bei verdacht ja.

theoretisch darf die Polizei, bei begründetem Verdacht, Deinen gesamten Körper abtasten, auch zwischen den Beinen.

Das darf ja schon die Security am Flughafen.

Bei begründetem Verdacht (Drogen/Sprengstoff) kann die Polizei auch Abtastung Deiner Intimzonen vornehmen, allerdings wohl nur auf der Wache, unter Beisein von Kollegen, und, wie gesagt, bei begründetem Verdacht auf Drogenschmuggel, oder Sprengstoffbesitz.

Alternativ darf die Polizei auch Röntgenaufnahmen Deines Körprerinneren vornehmen, zur Aufklärung möglicher Straftatbestände. s.o.


Abtasten im Genitalbereich kann bei einer Routinekontrolle verweigert werden. Dann muss man aber damit rechnen aufs Revier gebracht zu werden und da darf eine vollständige Leibesvisite inkl. "bücken und spreiz die Backen" durchgeführt werden

Glaube schon ja