Polizeikontrolle Kiffen?!

14 Antworten

Wenn die Polizei nur tätig werden dürfte wenn sie etwas beweisen kann, könnte sie zu Hause bleiben. Als Grund für polizeiliches Handeln genügt ein begründeter Verdacht, den Beweis sollen die weiteren Maßnahmen liefern. Und wenn du mit roten glasigen Augen Auto fährst, so ist hinreichender Tatverdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss gegeben und weitere Maßnahmen gerechtfertigt und zwar unabhängig davon ob du damit einverstanden bist oder nicht.

wenn man von der Polizei angehalten wird und die sagen aufgrund roter/glasiger augen das man einen drogentest etc machen muss, MUSS man das machen ?!

Nein, der Drogenschnelltest ist freiwillig.

und wenn man das verweigert darf mich die polizei mit zum revier nehmen ?

Wenn der Verdacht besteht, dass jemand unter dem Einfluss berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug geführt hat, wird die Person für eine Blutentnahme mitgenommen.

soweit ich weiß kann man alles abweisen weil rote augen nur verdacht und kein beweiss sind und mich mit nehmen darf die polizei doch auch nicht ohne beweiss....

Ein Beweis ist erst das Gutachten der Blutuntersuchung. Und wenn ein entsprechender Verdacht vorliegt, werden eben entsprechende Maßnahmen getroffen, um zu einem Beweis zu kommen.

Bei Verdacht darf die Polizei das machen.

Bitterkraut  28.07.2014, 20:27

Bei Verdacht auf was? Auf bekifft sein? Das ist nicht strafbar und auch keine Ordungswidrigkeit. Also wirds die Polizei nur interessieren, wenn ein Fahrzeug im Spiel ist.

Portifex  28.07.2014, 20:29
@Bitterkraut

Wir gehen doch mal alle davon aus, dass es hier um das Führen eines Fahrzeuges geht. Sonst hätte der Themenersteller wohl nicht die Wortwahl "angehalten wird" benutzt. Diese wird nun mal meistens im Bezug auf ein Fahrzeug benutzt.

Und ja, wie du ja unter fast jeden Kommentar geschrieben hast: wenn er kein Fahrzeug führt, wird ihn die Polizei nicht anhalten und er muss nirgendwo hin mit. Führt er ein Fahrzeug, darf ihn die Polizei bei Weigerung auch mitnehmen.

Muß man nicht, mitnehmen werden sie dich nur, wenn du ein Fahrzeug führst. Ansonsten ist Kiffen nicht strafbar und es liegt kein Grund vor, Steuergelder an dich zu verschwenden.

stinkertum  28.07.2014, 20:30

Da die Tags u.a. Autofahren lauten, wird das wohl damit zu tun haben.

Alexuwe  28.07.2014, 20:30

Falsch , kiffen ist strafbar ! Maximal wird es geduldet. Bei Jugendlichen darf , kann und wird die Polizei eingreifen. Auch ohne Fahrzeug.

AaronKl  28.07.2014, 20:31
@Alexuwe

Kiffen ist nicht illegal! Ausschließlich der Besitz ist illegal!

Da man durchaus auch kiffen kann ohne es besessen zu haben (Person X hält Joint, während Person Y nur zieht -> Person Y dürfte kein Besitzer gewesen sein), können die einem keine Straftat nachweisen...

Bitterkraut  28.07.2014, 20:40
@Alexuwe

Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar. Das gilt als Eigenschädigung und die ist in Detushcland nicht strafbar. Die Strafbarkeit beginnt beim Besitz und natürlich Handel, Einfuhr, Anbau...

Ich gehe mal davon aus, dass Du in eine Verkehrskontrolle gekommen bist als Autofahrer ja, dann dürfen sie Dich sogar in die Rechtsmedizin zur Blutabnahme mitnehmen.