Darf die Polizei mich an der Raststätte aufwecken und kontrollieren?

6 Antworten

Hallo mit19900,

es ist durchaus verständlich und auch nachvollziehbar, wenn man nachts um vier unsanft von der Polizei aus dem Schlaf gerissen wird, dass man dann stinksauer ist. Fakt ist schließlich, dass es nicht verboten ist, im Auto zu schlafen.

Aber die Polizei hat sich völlig korrekt verhalten.

Aufgabe der Polizei ist es ja nicht nur, erst dann tätig zu werden wenn eine Straftat erfolgt ist, sondern Aufgabe der Polizei ist es:

  • Straftaten zu verfolgen und
  • Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und
  • Straftaten zu verhindern
  • Ordnungswidrigkeiten zu verhindern
  • Gefahren zu erkennen, zu beseitigen  und zu verhindern

Im Rahmen dieser Aufgaben gehört es auch dazu Parkplätze zu kontrollieren. Fällt den Polizeibeamten etwas ungewöhnliches auf, werden die Beamten zur sogenannten Gefahrenabwehr tätig.

Die Beamten können natürlich nicht nur deshalb von einer Maßnahme absehen, weil die betroffene Person augenscheinlich schläft.

Erstens kann die Person auch aufgrund einer Erkrankung bewusstlos sein und dringend ärztliche Hilfe benötigen und

Zweitens, könnte sich eine Person absichtlich schlafend stellen, um einer möglichen Kontrolle zu umgehen.

Die Polizeibeamten werden pflichtbewusst zu dem Schluss gekommen sein, dass eine Kontrolle Deiner Person erforderlich war und aus diesem Grunde werden sie Dich geweckt haben.

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, dürfen sie. Und im Grunde ist es auch gut, dass die Raststätten kontrolliert werden.. nur leider in deinem Falle für dich persönlich natürlich bes*hssen :(

Du bist in diesem Falle betroffen und fühlst Dich gestört oder gar belästigt. Ich kann das nachvollziehen.

Aber es ist ja nun mal auch so, daß Du Dich nicht in Deiner Wohnung befindest und den gleichen Schutz gemäß Grundgesetz genießt.

Wenn die Polizei einen gewissen Verdacht hat, welchen auch immer, dann muß dem nachgegangen werden, um Klarheit zu schaffen.

Genau das ist hier passiert, denke ich mal.

Also fahr runter und sei froh, daß Dich jemand im Ernstfall gerettet hätte.

Reg dich mal nicht so auf. Soll jeder so tun als würde er schlafen und darf dann nicht mehr kontrolliert werden? Vlt bist du Straftäter und stellst dich schlafen als du die Polizei gesehen hast. Die haben es völlig richtig gemacht. Wenn du deine Ruhe willst, geh ins Hotel

Du hast sie nicht mal alle mich als Straftäter abzustempeln obwohl du mich überhaupt nicht kennst. Ich schlief dort schon ca. 3 Stunden als die Polizei kam. Außerdem waren auch andere auf dem Rastplatz. Ein Rastplatz ist übrigens zum schlafen da und das haben die nicht richtig gemacht. Stell dir mal vor du schläfst nachts zu Hause und plötzlich kommt die Polizei um dich zu kontrollieren. Das ist genau das gleiche.

@mit19900

Rastplatz und dein Zuhause ist nicht dasselbe. Das eine ist im öffentlichen Raum, das andere im privaten.

Ist halt früh am Morgen, da werden solche Fragen gestellt, schon klar. Im Prinzip weisst du ja genau, was richtig ist und was nicht geht.

@mit19900

Ich dich als straftäter? Kollege, lesen ist nicht deine Stärke was?

@mit19900

Und wo ist das Problem? Dann zeigt man eben seine Papiere und sagt, daß man eben kurz schläft. Da passiert gar nichts...

@Nasenbohrer85

Gut! dann fahre ich demnächst komplett durch ohne zu schlafen und gefährde damit mein Leben und das der anderen Autofahrer!  Unglaublich was für Antworten hier kommen. Da wird man verdächtigt und dafür verurteilt das man zu Hause schlafen soll. 

@mit19900

Eine unfassbar dumme Antwort!

Wie zum Teufel hast Du Dich denn verhalten, daß die Dich auf die Dienststelle schleppten?

Ausweis und Papiere vorzeigen und gut ist. Ist ja nicht verboten, ein Nickerchen im Auto zu machen.

Wo steht denn, dass er in die Dienststelle geschleppt wurde?

@vierfarbeimer

Dann gab es noch Problem in ihrer Dienststelle sodass ich über 1 Stunde warten musste bis die mich in Ruhe lassen.