Darf die Polizei einen ohne Grund durchsuchen?

16 Antworten

Eigentlich nicht, aber Kriminalistische Erfahrung und Gefahr in Verzug dann dürfen die alles ! Schreib dir genau auf wann und wie oft und wo das passiert. Wenn es Überhand nimmt schreib deinem Polizeipräsidnet einen Breif ob das sein muss !

dein kumpel meint bestimmt, das es aus SEINER sicht keinen grnd gab, aber die polizei durchsucht niemanden ohne grund. er wird sehr wolhl einen grnd gegeben haben, den er nicht kapiert oder akzeptiert, worauf man ihn durchsucht hat. das ist nämlich das größte problem bei solchen vorkommnissen: der normalobürger ment, es gibt keine grnd, in wirkllichkeit gibt es aber sehr wohl einen grnd, und dann darf die polize das sehr wohl. warum haben sie ihn den urchsucht, was ist denn geaus laut deinem kumpel passiert?? es reicht schon aus, das in der nähe eine straftat passiert ist und er der täterbeschreibung ähnlet, und schon kann er kontrolliert und durchsucht weden...sowas nennt sich dann allgemeine personenkontrolle ofizeill und ist legal.

Es liegt immer an dem Durchsuchten selbst, wenn er es zuläßt. Man muß sich ausweisen und der Durchsuchung widersprechen. Am besten nach den Grund der Durchsuchung fragen. Zu einer Mitwirkung ist man nicht verpflichtet.

Auf keinen Fall darf man sich wehren!

Still  19.03.2012, 13:40

Man muß seine Personalien angeben. In Deuschland besteht keine Verpflichtung, einen Ausweis mit sich zu führen. Gleichwohl ist der Bürger aber verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

TheGrow  20.03.2012, 21:34
@Still

Hallo Still,

Dein Hinweis ist ja schön und gut, aber was glaubst Du was passiert, wenn sie Dich anhalten und Du kannst Dich nicht ausweisen?

Meinst Du die sagen, "nein, sie brauchen ja keinen Ausweis mit sich führen, dann gehen sie mal" ???

Ich kann Dir sagen was passiert. Dann nehmen sie Dich mit zur Dienstelle und überprüfen dort Deine Personalien oder fahren alternativ mit Dir nach Hause um Passeinsicht zu nehmen.

Das einzige was Dein Einwand betrift ist, dass Dich "der Service" der Polizei nichts kostet, abgesehen von viel Zeit und evtl der Blick zahlreicher Neugieriger.

Still  20.03.2012, 22:31
@TheGrow

Brauner Baer123 schrieb halt fälschlich, dass man sich ausweisen muß. Dass es praktisch ist, seinen Perso dabei zu haben ist unbestreitbar, aber wie geschrieben: gesetzlich vorgeschrieben ist das Mitführen des Persos nicht und somit kann es auch keine Ausweispflicht (vor Ort!) geben.

user2492  23.03.2012, 18:50
@Still

Dann verbessere ich mich geben, man muß sich ausweisen, wenn man den Ärger mit der Polizei aus dem Weg gehen will. Dann kann auch die Polizei, wenn sie nur die gesetzlich erlaubten Maßnahmen dürfenführen darf, nicht aus der Rolle fallen.

Zur Wache mit, muß man dann auch nicht.

Übrigens glaube ich, dass STILL ein Polizeibeamter ist.

Kein Polizeibeamter macht sowas ohne Grund.

Wenn in letzter Zeit vermehrt die Polizei bei Euch in der Gegend herumkurvt, dann tun die das auch nicht einfach so, sondern dann liegt alleine schon dafür ein Grund vor.

Man muß den Grund nur nicht unbedingt bekannt geben.

Zudem, es muß nicht jedesmal einzeln einen Grund geben, ein allgemeiner Grund reicht rechtlich völlig aus, wenn es z.B. in Deiner gegend in letzter Zerit vermehrt zu Straftaten kommt, dann reicht das als rechtliche Begründung bereits völlig aus, einen jeden in dieser Gegend einer Durchsuchungsmaßnahme zu unterziehen.

Leider dürfen sie.Sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, wer "einer Kontrolle bedarf"