Darf Die Polizei mein Zimmer Durchsuchen?

13 Antworten

Komisch,dass die Leute die sich einen Dreck um die Rechte anderer kümmern! ihre eigenen Rechte so gerne geschützt wissen wollen! Ja, die Polizei darf dein Zimmer mit und ohne Erlaubnis deiner Eltern durchsuchen. Da sie nicht unmittelbar nach der Tatbegehung losziehen, werden sie sich einen richterlichen Beschluß besorgen. Aber auch ohne kann es dich treffen, weil du sonst Beweise vernichten könntest. (Gefahr im Verzug)

Du bist ab 14 strafmündig. und nicht ab 18, und da darf die Polizei selbstverständlich dein Zimmer durchsuchen, aber die Polizei wird kaum so blöd sein wie du, und dich ohne Durchsuchungsbefehl besuchen kommen.

Ohne dürfen sie nicht, aber das wissen die selber, und deshalb werden sie einen mitbringen.

Und ob das deine Eltern erlauben oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr.....

Jap, wenn deine Eltern das der Polizei erlauben dürfen die das auch ^^

Wenn deine Eltern das erlauben natürlich, sonst bringen die sicher einen Durchsuchungsbefehl mit.

@ Ahoak12345

demnächst kommt wohl mal wieder die Polizei zu mir nach hause...

Oha, dann bist du denen bestens bekannt.

Wenn Sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß haben, dann dürfen sie das und soweit mir bekannt ist, können das die Eltern nicht verhindern.

Wenn es bei dir um Betrug geht und es wäre Gefahr im Verzug, ich glaube dann dürfen sie auch ohne Beschluss rein und dann werden die auch ohne Ankündigung dastehen.

Wenn die schon öfters bei dir waren, dann müsstest du das doch eigentlich wissen, wie das abläuft oder zumindest dein Anwalt..

Wenn es bei dir um Betrug geht und es wäre Gefahr im Verzug, ich glaube dann dürfen sie auch ohne Beschluss rein und dann werden die auch ohne Ankündigung dastehen.

Bei Betrug Gefahr im Verzug? Welche denn?

@metpa

Verschwinden lassen von Beweise !

@metpa

@ metpa

Ich meinte genau das, was User Koby266 schreibt

@Koby266

Verdunkelungsgefahr ist ein Grund für Haft nicht für Durchsuchung. Dass dem Haftbefehl auch ein Durchsuchungsbeschluss beigefügt wird ist natürlich gängige Praxis aber nicht umgekehrt.