darf die polizei einen in der schule abholen?

10 Antworten

Vermutlich würden sie es vorher nach Schulschluß bei diesem Schüler daheim probieren....u.A. um auch gleich mit den Erziehungsberechtigten zu sprechen.

Nö, die Polizei wird niemanden zwangweise zu einer "Vorladung" begleiten, nur zum Gerichtstermin. Wenn du eine Ladung zu Gericht mißachtest, darf die Polizei dich überall abholen, du wirst auch von der Schule befreit, um den Termin wahrnehmen zu können.

Also was diesen Fall betrifft, weiß ich es leider nicht genau, kann es mir aber sehr gut vorstellen.

Hatte ganz früher in der Grundschule ein Mädchen in der Klasse, dass aus schwierigen Familienverhältnissen stammte. Ihre Mutter hat sich nicht um sie gekümmert, sie hat sich nicht gewaschen (und roch dementsprechend) und Essen+Trinken hatte sie auch nie dabei. Die Noten waren auch entsprechend...Meine damalige Klassenlehrerin hatte dann das Jugendamt informiert. Das Jugendamt hat dann die Polizei beauftragt, die dann eines Morgens an der Tür klopften und sie dann mitgenommen haben. Danach kam sie in ein Heim und der Mutter wurde das Sorgerecht entzogen. 
Das war damals schon ziemlich heftig. Für das Mädchen aber wohl das beste was passieren konnte, wenn ich heute sehe, was aus ihr geworden ist...

Dieser Schüler ist nicht volljährig, nehme ich an?

Dann geht jede Vorladung sowieso über die Eltern. Als Erziehungsberechtigte haben diese zunächst die Aufgabe darüber zu entscheiden.

Sollte es sich um eine gerichtliche Vorladung handeln... sind wiederum zunächst die Eltern gefordert: Erst wenn man annimmt, dass das Verhalten (oder auch Nichtverhalten) der Eltern zu ernsthaften Entwicklungsdefiziten führen kann... Jugendamt, Familiengericht etc.

Sincerely, Norbert

Einer polizeilichen  Vorladung  braucht man nicht folgen, sie kann auch nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Die Abholung in der Schule ist zumindest aus diesen Gruenden unzulaessig.

Hopsfrosch  26.05.2015, 22:08

Nicht die Polizei lädt vor, sondern sie führt dann nur eine Anordnung des Gerichtes aus. Es müsste dann also schon eine Gerichtsverhandlung gegeben haben. Aber sicherlich nicht einfach so wegen Schwarzfahrens...

furbo  27.05.2015, 15:39
@Hopsfrosch

Ups...die Polizei lädt nicht vor?

Dann habe ich also die letzten 20 Jahre immer Zeugen und Beschuldigte rechtswidrig vorgeladen?

Abgesehen davon... zur Durchsetzung einer Vorladung eines Gerichtes muss noch keine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben... eher ist das Gegenteil der Fall, denn die zwangsweise Durchsetzung der gerichtlichen Vorladung durch die Polizei geschieht i.d.R. dann, wenn der Geladene nicht freiwillig zur Verhandlung erscheint, sie wird also zur Sicherung der noch durchzuführenden Hauptverhandlung durchgeführt. 

btw: auch wegen 265a gibt es Hauptverhandlungen, es reicht schon aus, wenn der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt.