Polizei Vorladung wegen Diebstahl?

Support

Liebe/r Josefistegal579,

das Bild haben wir aus Deiner Frage entfernt, da darauf persönliche Daten zu sehen waren. Bitte achte stets darauf, solche Angaben zu schwärzen.

Herzliche Grüße

Jenny vom gutefrage-Support

5 Antworten

Die Anzeige hast du bereits bekommen, als ihr mit den Stühlen erwischt worden seid. Jetzt wird dir Gelegenheit gegeben, dich zu dem Vorfall zu äußern. Davon kannst du Gebrauch machen oder auch nicht.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet ein Staatsanwalt, ob er Anklage erhebt oder nicht. Falls ja, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, ggf. auch zu einem Strafbefehl (Entscheidung eines Richters ohne Verhandlung).

Jz sieht es natürlich so aus als würden wir die stühle gestohlen haben

Nach deiner bisherigen Beschreibung sieht es für mich auch so aus.

Da steht Anhörung. Das bedeutet, dass du quasi als Zeuge in eigener Sache aussagen sollst. Vermutlich geht es darum, zunächst einfach den Sachstand festzustellen.

Wenn es sich so verhält, wie du es schilderst, konntet ihr annehmen, die Gartenstühle seien im öffentlichen Raum abgestellter, aufgegebener Besitz - auf deutsch Sperrmüll. Mehr als eine Verwarnung sollte dabei nicht rauskommen, sofern das alles tatsächlich so war (rein theoretisch ist es nicht gestattet, Sperrmüll einfach mitzunehmen). Im Zweifelsfall bekommt sogar der ursprüngliche Besitzer die Anzeige, denn man darf nicht einfach seine alten Gartenstühle auf die Straße stellen.

Wenn du bei der Polizei bist, dann bleib vor allem bei der Wahrheit. Misstrauisch werden die erst, wenn du dich verhedderst, und das passiert beim Schummeln und Beschönigen immer. Erzähl einfach was war und spar die lange Erklärungen oder Ausflüchte.

Es gibt entweder Zeugen oder Aufzeichnungen, die dich mit dem Diebstahl in Verbindung bringen. Jetzt heißt es Eier in der Hose haben. Entweder warst Du es, und beauftragst einen Rechtsanwalt für Strafrecht, dir zu helfen, oder Du warst es nicht, verweigerst die Aussage, und kommst evtl. damit durch. Als Beschuldigter brauchst Du dieser "Einladung" der Polizei noch nicht einmal Folge zu leisten und auch keine Aussage zu machen. Erst wenn der Brief von der Staatsanwaltschaft kommt dann mußt Du hin.

Gegen dich wird bereits wegen des Verdachtes des Diebstahls ermittelt. Du hast also bereits eine Anzeige bekommen, wenn man es so formulieren möchte. Auch wenn man an der Straße abgestellte Sperrmüllgegenstände mitgehen läßt, ist das ein Diebstahl. Diese Gegenstände gehören genau genommen bereits dem Entsorgungsunternehmen zur Verwertung.

Was man dir jetzt nur nach nachweisen muß ist die Absicht der Zueignung. Aber warum nimmt man sonst Gegenstände mit, die vor einem Grundstück abgestellt sind. Aus der Nummer kommst Du wahrscheinlich nicht so ohne Weiteres raus.

Ja, Du bekommst eine Anzeige wegen Diebstahl.

Ähhh die hat er schon bekommen?

@beangato

Der FS? Das ist eine Einladung zur Beschuldigtenvernehmung, Folge des laufenden Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Diebstahls. Ohne Anzeige würde das gar nicht laufen und er hätte auch kein solches Schreiben erhalten. Ich gehe aber davon aus, die Cops haben erst einmal den Eigentümer der Stühle befragt, ob er Strafantrag stellt, den Diebstahl ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Der wird nicht unbedingt automatisch von Amts wegen verfolgt, es sei denn die Polizeibeamten sind von der harten Sorte.

@beangato

Na, der Fragesteller. Die Anzeige ist ja bereits erfolgt.