zeugenaussage wegen schlägerei

8 Antworten

Wenn du nicht da hin gehst, bekommst du keine Strafe. Allerdings kannst du dann damit rechnen, dass dann eine staatsanwaltschaftliche Ladung kommt - der musst du folgen, wenn nicht, kommen sie dich holen.

an deiner stelle würde ich dringend dort hingehen.eine anzeige, die von der polizei erstattet wurde, könnt ihr nich zurück ziehen.

Es besteht für Zeugen keine Verpflichtung, bei der Polizei zu erscheinen. Nur zur Staatsanwaltschaft und zu einer Gerichtsverhandlung muß man erscheinen.

"Zurückziehen" kann man die Anzeige hier aber vermutlich nicht, da der Tatvorwurf "Gefährliche Körperverletzung" (da gemeinschaftlich) nach § 224 StGB lauten dürfte. Da bedarf es keines Strafantrages, die Polizei muß von Amts wegen den Tathergang ermitteln.

Bitte lies dazu auch meinen Tip: http://www.gutefrage.net/tipp/kann-ich-eine-anzeige-zurueckziehen

ich würde hingehen

eine Anzeige kann man nicht zurückziehen,...und ja du mußt hinfahren,....