zeugenaussage wegen schlägerei
hi, hab eine vorladung bei der polizei um eine zeugenaussage zu machen. ich war damals in eine schlägerei verwickelt mit 2 von meinen freunden und habe dann die polizei gerufen da die sich sinnlos mit uns prügeln wollten. da wir nicht wissen wer das ist und es auch ziemlich sinnlos finden, zu der aussage hin zu fahren, ist nun meine frage ob ich dahin muss?..... kann man nicht einfach die anzeige zurückziehen?( wir hatten eig keine anzeige gemacht, sondern die polizei hat unsere daten an den abend aufgenommen und gefragt was los war) wenn man nicht hinfährt bekommt man da eine strafe?? mfg und thx im vorraus
8 Antworten
Wenn du nicht da hin gehst, bekommst du keine Strafe. Allerdings kannst du dann damit rechnen, dass dann eine staatsanwaltschaftliche Ladung kommt - der musst du folgen, wenn nicht, kommen sie dich holen.
an deiner stelle würde ich dringend dort hingehen.eine anzeige, die von der polizei erstattet wurde, könnt ihr nich zurück ziehen.
Es besteht für Zeugen keine Verpflichtung, bei der Polizei zu erscheinen. Nur zur Staatsanwaltschaft und zu einer Gerichtsverhandlung muß man erscheinen.
"Zurückziehen" kann man die Anzeige hier aber vermutlich nicht, da der Tatvorwurf "Gefährliche Körperverletzung" (da gemeinschaftlich) nach § 224 StGB lauten dürfte. Da bedarf es keines Strafantrages, die Polizei muß von Amts wegen den Tathergang ermitteln.
Bitte lies dazu auch meinen Tip: http://www.gutefrage.net/tipp/kann-ich-eine-anzeige-zurueckziehen
ich würde hingehen
eine Anzeige kann man nicht zurückziehen,...und ja du mußt hinfahren,....