Darf die Polizei eine Zeugenaussage beim Arbeitgeber überprüfen?

5 Antworten

Nein. Alles rechtens. Die Polizei ermittelt und dazu muss oder kann sie natürlich auch deine Aussagen überprüfen. Und zwar ohne dich zu fragen. Das ist nicht immer angenehm. Wer will seinem Chef gegenüber schon mit Polizei-Geschichten in Erinnerung bleiben. Lässt sich aber leider manchmal nicht vermeiden.

Natürlich darf er kontrollieren ob das stimmt.

Bubicar 
Fragesteller
 29.01.2018, 15:22

jaa natürlich, dass er meine Aussage überprüft wo ich arbeite und ob ich Zugangsberechtigt für bestimmte Gebäude bin. Aber er muss meinem Arbeitgeber doch nicht erzählen, aus welchem Grund ich als Zeuge geladen wurde. Zumal ich meinem Abteilungsleiter erstmal erklären musste, dass ich als Zeuge und nicht als Beschuldigter aussagen musste. Dass hat der Polizist nämlich nicht gesagt. Ich glaube irgendwie nicht, dass das die richtige Vorgehensweise in einem Ermittlungsverfahren ist.

Hinzu kommt, dass der Polizist meinem Arbeitgeber Einzelheiten der Ermittlung erzählt hat.

Wenn das dein Arbeitgeber bezeugen würde, könntest du den Ermittler höchstens bei der Polizei selbst anschwärzen. Wobei auch das ausgehen dürfte, wie das "Hornberger Schiessen". Denn der Polizist würde vermutlich sagen, das er nur offensichtliches oder in der Sache unwichtiges erzählte.

Nein, darf er nicht. Er hat deine Aussage lediglich aufzunehmen, den Wahrheitsgehalt überprüft allenfalls ein Staatsanwalt.

Der Polizist drf WEDER deinene Arbeitgeber anrufen um deine Angaben zu überprüfen, NOCH ihm Einzelheiten zu der Straftat sagen, zu der du ausgesagt hast.

Ist die Tat, zu der du ausgesagt hast, auf dem Firmengelände passiert? Dann kann der zuständige Personaler oder Vorgesetzte dazu befragt werden. Aber NICHT vom Polizisten.

Wie hat er das bei deinem AG gemacht? Telefonisch? Geht GAR NICHT!

Unabhängig vom telefonischen oder persönlichen Anfragen: Wie immer gilt auch in diesem besonderen Fall das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sprich: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Das wiederum bedeutet für den vorliegenden Fall, dass auch der uniformierte Polizist eine Rechtsgrundlage dafür braucht, Daten über eine bestimmte Person zu erheben ( § 4 BDSG).
Auch das Auskunftsverlangen entspricht einer Datenerhebung, also dem (für den Polizisten erstmaligen) Beschaffen von Daten. Also muss der Polizist etwas vorlegen können: z.B. einen Haftbefehl oder schlicht ein schriftliches Auskunftsverlangen mit entsprechender Rechtsgrundlage. In letzterem Fall muss natürlich auch die Rechtsgrundlage die richtige sein.

Ahttps://www.datenschutzbeauftragter-info.de/auskunft-polizei/

aktiverUser  30.01.2018, 15:05

Die Rechtsgrundlage ist hier augenscheinlich die Ermittlung in einer Strafsache. Die Datenerhebung, die Befragung, die Kontaktaufnahme: alles rechtens. Man muss solche Texte dann eben auch verstehen können. Copy&Paste allein genügt nicht.

BalZakBarsoom  30.01.2018, 16:55
@aktiverUser

Der Frager ist ZEUGE! NICHT BESCHULDIGTER.

Die Arbeitssituation des Zeugen hat mit den Ermittlungen rein GAR NIX zu tun. Und den Polizisten geht es auch gar nix an, ob der Zeuge Zugang zu dem Bereich hatte, wo die Straftat erfolgte oder nicht. Der Polizist ist nicht berechtigt, die Ausssage zu überprüfen oder in Frage zu stellen.

ergeben sich Zweifel, wird die Überprüfung von einem STAATSANWALT oder einem RICHTER angeordnet. Es ist NICHT Aufgabe des Polizisten, die angaben des ZEUGEN an zu zweifeln und zu überprüfen.

Un OHNE schrifliche Anordnung vom Staatsanwalt und OHNE Erlaubnis des Zeugen, geht das GAR NICHT. Der Polizist verstößt grob gegen den Datenschutz, und zudem unterstellt er dem Zeugen rechtswidrig eine Straftat (Falschaussage!)

Wenn die Polizei von jedem ein Einverständnis bräuchte, wie sollen die dann ermitteln?

Bubicar 
Fragesteller
 29.01.2018, 15:25

jaa das stimmt natürlich. Wenn lediglich meine Aussage überprüft worden wäre, wäre ja alles ok. Aber der Grund, weswegen ich aussagen sollte, geht meinen Arbeitgeber meiner Meinung nach nichts an. Vielleicht irre ich mich auch, deshalb habe ich hier mal nach anderen Meinungen gefragt.