Darf die ISTA eiunfach einen Termin festlegen und ich muss bezahlen, wenn ich dann nicht kann?

2 Antworten

Wenn es wirklich nur um das Ablesen des Gaszählers geht, müsste man Dir auch die Gelegenheit geben können, den Zählerstand selbst durchzugeben.

Den Ablesetermin hättest Du eigentlich eine Woche im Voraus bekommen müssen - oder er steht in der vorigen Rechnung (falls Du schon eine hattest).

Du solltest also unbedingt mit der Wohnungsgenossenschaft in Kontakt treten. Wenn die zuständige Dame nicht im Haus ist, musst Du es dringend genug machen und nach der Vertretung fragen! Bleib hartnäckig!

Und auch bei der ISTA selbst (ich habe jetzt nicht gegooglet, wer das ist...) solltest Du hartnäckig bleiben und um einen konstruktiven Lösungsvorschlag bitten - da sie Dir den ersten Termin gar nicht genannt haben. Du hast ja auch keinen Termin "vereinbart", sondern einen vorgesetzt bekommen, und das auch noch zu kurzfristig!

Wenn es nur um die Ablesung der Zähler und keinen Zählertausch geht, mach folgendes:

1. Du benennst ISTA in Textform (wegen des Nachweises) einen oder zwei alternativen Termin - besser Zeitfenster - Deiner Wahl mit der Möglichkeit Rückruf zur Terminabstimmung.

2. Wird dieser Termin von ISTA nicht wahrgenommen:

Mache ein Foto mit eingeblendetem Datum und hefte das an die Wohnungstür oder schicke es der Ista zu.

Es müssen folgende Daten enthalten sein:

- Ablesedatum

- Liegenschaft

- Wohnbereich

- Name

- gemessenes Medium

- Zählernummer

- Zählerstand

Günter


Schnabbelfuchs  17.09.2016, 15:55

Toller Tipp Günther, führt zwangsläufig zur dritten und kostenpflichtigen Anfahrt. 

Und Deine Selbstablesung als Nutzer muss nicht zwingend anerkannt werden Bilder sind veränderbar.

GuenterLeipzig  17.09.2016, 20:12
@Schnabbelfuchs

Ob die ISTA die Selbstablesung anerkennt oder nicht ist deren Problem.

Solange die Selbstablesung plausibel ist, sehe ich darin keine Probleme.

Wer hier versucht zu schummeln, schießt sich oft selbst ins Knie, wenn durch die Aneinanderreihung von Umständen die Wahrheit ans Licht kommt.

Viele wissen nicht, dass heutzutage die Messgeräte s intelligent sind, dass diese stichtagsbezogen historische Zählerstände speichern.

Ein Rechtsanspruch auf eine Ablesung durch die ISTA selbst ist mir nicht bekannt.

Selbst Versorgungsunternehmen unterhalten Internetportale zur Mitteilung der Zählerstände durch den Kunden.

Originalton ISTA:

https://www.ista.com/de/infocenter/faqs/ablesung-und-termine/#Kann-ich-selber-ablesen

Erläuterung: Die Formulierung "grundsätzlich" bedeutet rechtlich, dass Ausnahmen möglich sind.

Eine andere Sache ist der Messgerätetausch, dazu musst Du der ISTA den Zugang gewähren.

Günter

Schnabbelfuchs  08.10.2016, 07:54
@GuenterLeipzig

Habe noch keinen Einzeltermin gesehen, der nicht extra vom Kunden bezahlt werden musste, und glaube mir, diese Termine als Ableser zu vereinbaren sprengen den Rahmen, weil hier kein Bezug mehr zwischen Vergütung und Aufwand steht.

Wasserzähler sind auch nicht intelligent, die speichern nichts, weil mechanisch, hier wird nur gespeichert, wenn die Funkmodule haben und dann ergibt sich in der Regel das Problem nicht das der Nutzer keine Zeit hat.

Wenn mir einer als Sachbearbeiter die Ablesewerte selbst einreichen würde, weil er den Ableser nicht in die Wohnung lassen will, dann würde ich den Wert als unplausibel einstufen und eine Kontrollablesung einstellen.

Beim Austausch sieht das Verhalten der Nutzer auch nicht anders aus, als hier im Fall beschrieben.

GuenterLeipzig  08.10.2016, 08:38
@Schnabbelfuchs

Dass Wasserzählerin der Regel keine Werte speichern ist schon richtig, jedoch die elektronischen Heizkostenverteiler & Wärmezähler haben definitiv solche Speicher.

Die Nichtanerkenntnis von Selbstablesewerten ist dann m. E. aber das Problem von ISTA und nicht dem Nutzer.

Ich bleibe dabei: Solange die Daten über Langfrist gesehen plausibel erscheinen, sehe ich keinen Grund, diese nicht wider besseren Wissens zur Verrechnung heranzuziehen.

Wo steht in übergeordnetem Recht geschrieben, dass ein Rechtsananspruch auf Ablesung durch den Messgerätebetreiber / Messdienstleister besteht?

Günter

Schnabbelfuchs  09.10.2016, 19:57
@GuenterLeipzig

Da braucht es kein übergeordnetes Recht zu, es gibt Verträge zwischen Meßdienstleister und Hausverwaltung/Vermieter, darin ist geregelt wie die Ablesung gemacht wird.

Der Mieter und seine Wünsche werden da nicht berücksichtigt, er ist nur Nutzer der Mietsache und eigentlich in dem Fall hier nur dazu da die Tür zu öffnen. 

Will er das nicht, muss er eben mit Schätzungen leben, ggfs. auch mit Verlust der Wohnung, je nachdem wie sein Vermieter die Sache sieht.

Klagt er gegen die Schätzung, wird ihm der Richter schon erklären, dass er sich hätte Urlaub nehmen können und das Leben eben kein Ponyhof ist.

Und das ist nicht nur bei Ista so, sondern bei allen Meßdienstleistern, die nicht den Hampelmann für Nutzer spielen wollen.

GuenterLeipzig  09.10.2016, 20:26
@Schnabbelfuchs

Sorry, das geht nun aber wirklich an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Wenn ich im Januar meinen Uralub für August im Ausland buche, die Ista kommt Ende Juli angegackert, das diese im August abzulesen gedenkt, werde ich den Urlaub nicht stornieren.

Das wäre ein unzulässiger Eingriff in meine Privatspäre, wenn das jemand ernsthaft erwartet, zumal ich nicht mit dem Messdientunternehmen in vertraglicher Beziehung stehe.

Wenn ich die vor meinem Urlaub selbst abgelesenen Werte (z. B. mit Foto) der Hausverwaltungund/oder Messdienstleister mitgeteilt habe, habe ich nach meiner Auffassung meinen Beitrag geleistet, dass eine Abrechnung erstellt werden kann.

Ein Kündigung der Wohnung kann hieraus nach meiner Auffassung nicht hergeleitet werden, da keine zweckentfremdete Nutzung der Wohnung stattfindet und der Mietzins bezahlt wurde.

Günter