Darf die "Gerätemiete Heizung" mit den Heizkosten abgerechnet werden?

5 Antworten

Schau in die Betriebskostenverordnung (über google abrufbar), da steht alles drin bei Heizkosten, was dort einbezogen wird. Die Miete der HKV (Erfassungsgerät) steht auch da. Falls du Zweifel hast, ob tatsächlich gemietet, Einsichtnahme in die Original-Rechnung des Ablesedienstes an den Vermieter nehmen.

Wenn der Vermieter die Heizungsanlage nur angemietet hat, wird es evtl. rechtens sein. Da würde ich mich mal beim Mieterschutzbund erkundigen. I.d.R. ist die Heizung Bestandteil der Mietsache und ebenso wie die Kloschüssel inbegriffen.

Tabaluga1961  22.12.2009, 12:53

das ist nicht damit gemeint. Das sind die Ablesegeräte.

ja sind umlagefähig. Deshalb wird ja meist gemietet und nicht gekauft.

Ja, darf. Alles was zur Wärmerzeugung und Verbraucherabrechnung nötig ist, darf abgerechnet werden.

anitari  21.12.2009, 12:38

Aber nur wenn die Anlagen/Geräte gemietet sind.

Tabaluga1961  22.12.2009, 12:54
@anitari

ja - bei kauf ist das nicht umlegbar.

damit sind die heizkostenverteiler gemeint....

und... ja, das ist richtig so...

BirgitAltmann  21.12.2009, 12:26

dann dürfen sie das eindeutig!