Heizölabrechnung für Wohnungseigentümer ?
Hallo,
Wir sind 3 Wohnungseigentümer in einem Haus, 1 Wohnung wird davon vermietet. Die Heizkosten wurden bis jetzt immer nach dem jeweiligen Verbrauch berechnet pro Wohnung(jeder hat seinen separaten Zähler)(Warmwasser läuft extern) und sozusagen mit dem jährlichen Einkaufspreis vom Heizöl abgerechnet. Nun zur Frage : Muss der Restbestand vom Heizöl irgendwie nochmal abgerechnet werden bei den Eigentümern? Und muss die Eigentümerin der Mietwohnung den Mietern eine gesonderte Berechnung von den Heizkosten machen und den Restbestand mit aufführen? Vielen Dank für eure Hilfe
2 Antworten
Auch für die Eigentümer muss korrekt nach Heizkostenverordnung gerechnet werden. Und dies bedeutet, nicht nach dem Abflußprinzip, sondern nach dem Leistungsprinzip. Dieses meint, den tatsächlichen Ölverbrauch des Jahres zu ermitteln. Und hierfür muss man Anfangs- und Endbestand mit einrechnen wie newcomer vorgerechnet hat. Dann stimmt die Rechnung auch für den Mieter, zumindest in dem Punkt.
muss man da den preis vom einkauf von 2017 × den Restbestand rechnen
richtig. Der Preis von 2017 x dem Restbestand Ende 2017, ist der Wert des Restbestandes.
Analog das gleiche dann mit dem Restbestand zum 31.12.18
Öllieferbetrag € ÷ Gesamtverbrauch vom Haus × jeweiligen Eigenverbrauch vom Zähler ?
Das ist gleich doppelt falsch. Erstens berücksichtigt die Rechnung nicht, wieviel verbraucht wurde, sondern nur, wieviel zugekauft wurde. Und zweitens muss der Betrag erst mal noch aufgeteilt werden in 30% Grundkosten, die nach Wohnfläche gerechnet werden, und 70% nach Verbrauch.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Nur im letzten Punkt, kann es bei uns (Österreich ) glaube ich auch anders geregelt sein ,also nur nach 100 % Verbrauch ?Was ich mal gelesen hatte.
Es wäre nett, wenn du künftig bei Fragen immer das Land dazu schreibst. Die Gesetze sind nicht einheitlich. Da die meisten User hier aus Deutschland sind, beziehen sich meine Antworten auch immer auf die deutsche Gesetzeslage. Vielleicht ist es in Österreich korrekt, den Anfangs- und Endbestand nicht zu berücksichtigen, ich weiß es nicht.
also das wird normal mit reingerechnet.
Restbestand 2017 2000 L
Zukauf 2017 6000 L
Restbestand 2018 3000 L
Verbrauch = 5000 L
eigentlich ist nur kompletter Verbrauch wichtig aber so lässt es sich dies simpel rechnen
So wirds gemacht, perfekt! Außer dass du mit den Jahreszahlen durcheinander gekommen bist, aber egal, man kann verstehen, wie es gemeint ist.
Danke. Alles verstanden soweit. Nun ist die Frage wie ich auf die richtigen Kostenbeträge komme? Ich habe zbsp jetzt von 2018 den Einkaufspreis und Literpreis für's heizöl aber der Literpreis vom Restbestand von 2017 war ja ein anderer ,muss man da den preis vom einkauf von 2017 × den Restbestand rechnen, das man auf eine richtige kostensumme kommt ?
Der vorbesitzer und Verwalter hatte immer die Rechnung zum Heizölverbrauch wie folgt gemacht:
Öllieferbetrag € ÷ Gesamtverbrauch vom Haus × jeweiligen Eigenverbrauch vom Zähler ?
Danke für eure Hilfe