Darf die Bundesregierung einen Streik zwegs Lohnerhöhung Verbieten?

6 Antworten

wie heißt es doch so schön bei Radio Eriwan: "im Prinzip ja, aber ...." So lange das Kapital nicht wirklich ernsthaft angegriffen wird, durch lange Riesenstreiks, schaut der Staat zu, doch er würde rasch intervenieren, würden die Klassenkämpfe zwischen Arbeit und Kapital mächtig toben. Irgend einen Grund fände er dann immer, meist formalrechtlich vorgeschoben. Da nun alles ausgesprochen moderat im Land der Gartenzwerge zugeht, kann sich der Staat zurücklehnen und murmeln. "na macht mal, das GG deckt es ab". So erweckt er also den Anschein von Neutralität, die er im Ernstfall niemals einnähme.

Er darf es nur Beamten verbieten. Ansonsten herrscht Tarifautonomie. Vorgesehen ist, dass sich Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften einigen. Dabei ist Streik ein legitimes Mittel im Arbeitskampf. In Branchen, in denen es keine gewerkschaftliche Vertretung gibt (ja, solche Branchen gibt es) muss der einzelne Arbeitnehmer seine Gehaltshöhe selbst aushandeln

Grundsätzlich nein. Es herrscht Tarifautonomie sowie Streikrecht!

Aber keine Regel ohne Ausnahme.

Es ließe sich sicherlich ein nationaler Ausnahmezustand vorstellen, in dem ein Streik verheerende Konsequenzen für die Sicherheit/das Wohl großer Teile der Gesellschaft haben könnte...

Gab es dafür in der Geschichte der Bundesrepublik schon mal ein Beispiel? Mir fällt keins ein...

Deshalb gibt es Beamte ...

Normalen Angestellten kann der Staat nicht verbieten sich über das Gehalt zu beschweren
Warum auch
Das ist ne Angelegenheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Da gibt es Verträge und Gewerkschaften

Nein, die Bundesregierung nicht, nur Gerichte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung