Am Flughafen arbeiten und keine Ahnung ob ich vonVorbestraft bin?

6 Antworten

Bei der Zuverlässigkeitsprüfung haben die auch Zugriff auf die internen Akten der Polizei. Dort wird das ganze ca. 10 bis 20 Jahre gespeichert, evtl. auch länger, selbst dann wenn es nach §153a eingestellt wurde. Ein Bekannter von mir hat einen Job als Abschleppfahrer nicht bekommen, weil er mal einen Fall wegen §153a wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad hatte und die nach 8 Jahren noch was in den internen Unterlagen gefunden haben.

Auf diese internen Unterlagen haben Zugriff: Polizei, LKA, JVA, MAD, BND, Atomsicherheit, Luftfahrtbehörden,... Diese Unterlagen werden nur bei sicherheitsrelevanten Jobs eine Rolle, nicht bei normalen Jobs wie z.B. verbeamteter Lehrer.

Da wird nichts kommen.. Google mal §7 LuftSig 

Du brauchst eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und wenn nichts weiter passiert ist, wirst du die auch bestehen. 

Also wenn du ein erweitertes Führungszeugnis brauchst, dann steht das meines Wissens nach ich da drin. Wenn du mir ein normales brauchst, dann steht es nicht drin.

Führungszeugnis leer = Keine Vorstrafen = Darfst sagen, dass du nicht vorbestraft bist.


Die werden aber warscheinlich deine Daten hinterlegt haben, Sprich Ihre "persönliche" Datei und du fliegst in der Bewerbungsphase raus..

Vorstrafen stehen im Polizeilichen Führungszeugnis, steht dort nichts, bist du auch nicht vorbestraft.