Darf die AOK rückwirkend eine Beitragszahlung verlangen?
Hallo Zusammen, ich bin Familienversichert und arbeite als studentische Aushilfe. Seit September 2014 bin ich bei dieser Firma tätig und bin bis Februar nicht über die 400€Iwas gekommen und durfte somit Familienversichert bleiben . Ab März 2015 , habe ich dann etwas mehr gearbeitet aber über die 20 std/Woche bin ich nicht gekommen . Folgendes : ich habe der AOK regelmäßig meine gehaltsabbrechnungen geschickt damit die sehen das ich nicht dadrüber komme . Habe mich jetzt sogar bei denen gemeldet weil ich ab März mehr verdient habe und ich mich als Studentin selbst versichern sollte . Die Dame die sich um meine Angelegenheit kümmert besteht aber darauf das ich ab Beginn der Beschäftigung die Beiträge rückwirkend zurückzahle . Davon habe ich meinem Arbeitgeber berichtet , die haben sich mit der AOK in Verbindung gesetzt und denen wurde gesagt " 2014 ist ein geschlossenes Jahr da war sie im Rahmen und muss dafür nicht ruxkwirkend zahlen " Kennt sich einer damit aus ? Muss ich ernsthaft für so viele Monate Geld nachzahlen obwohl ich damals nun wirklich nicht viel Geld verdient habe ?! Danke im Vorraus für eure Antworten .
2 Antworten
Sprich mit der zuständigen Dame. Sie müsste ja begründen können, warum die nachzahlen musst. Wenn Du nicht über der zugrundeliegenden Grenze verdient hast, dann musst Du auch nichts nachzahlen.
Hallo danke erstmal für deine Antwort.Nachdem ich doch sehr oft nachgehackt habe hat die Dame mit Ihrer Chefin gesprochen ( denn sie macht das ganze wohl erst seit kurzem) und ich muss mich erst ab März als Studentin selbst versichern lassen weil ich auch erst ab dann mehr verdient habe .Hat sich also geklärt :)
ja das ist korrekt. Krankenkassen dürfen bis zu vier Jahre rückwirkend Beiträge erheben.
für die Familienversicherung gelten Einkommensgrenzen. mit dem Einreichen der Gehaltsabrechnungen kann man pauschal nicht sofort ermitteln, ob der Student die Einkommensgrenzen übersteigt oder nicht. bei der Prüfung müssen die Einkommen eines weiträumiger gefassten Zeitraumes addiert und dann durch die gearbeiteten Monate geteilt werden, um eine Art Durchschnittswert zu ermitteln. ist dieser dann höher als die Einkommensgrenze, wird man rückwirkend zur Beitragszahlung verpflichtet. anders ist dies leider nicht möglich. oder weißt du heute schon, was du jeweils in den nächsten 3 Monaten arbeiten und damit verdienen wirst?
der Kommentar deines Arbeitgeber ist ja völlig quatsch. der hat damit überhaupt nichts tun. da du Student bist, bleibt für ihn (Einkommensgrenze überschritten oder nicht) alles gleich. er meldet dich versicherungsfrei. du als Student bist derjenige, der die geforderten Beiträge jetzt zahlen muss. das sind Beiträge für die sogenannte Krankenversicherung der Studenten. mit denen hat der Arbeitgeber nichts zu tun.