Wie kann ich die AOK Nachzahlung umgehen?
Hallo zusammen,
ich (24) habe eine Zahlungsaufforderung von meiner Krankenkasse von ca. 1500€ für den Zeitraum Nov.2017 - Aug.2018 erhalten.
Ich beziehe seit August 2018 Alg II vom Jobcenter Berlin, jedoch war ich schon seit November 2017 beim Jobcenter Hamburg und habe erst im Mai 2018 fälschlicherweise eine Absage erteilt bekommen.
Mit dem Abschluss meines Studiums 2017 ist meine Familienversicherung aufgehoben worden, und nach längerem Briefverkehr mit der Familienversicherung wurde mein freiwilliges Praktikum im Anschluss als nicht würdig erwiesen um weiterversichert zu werden. Das Praktikum ging bis März 2018 und ich habe 400€ verdient, danach hatte ich keine Einkünfte mehr.
Übernimmt das Jobcenter Hamburg diese Zahlung, obwohl sie mir eine Absage wegen "fehlender Mitwirkung" erteilt haben? Ich habe meine Pflichten erfüllt damals, und beim Antrag in Berlin ging alles schnell und ohne Probleme. Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen, jedoch ist das ein längerer Prozess und die KK erweist sich als ungeduldig.
Gibt es sonst Wege den Betrag zu ermäßigen?
Ist man nicht bis Ende 23 automatisch Familienversichert? Ich bin erst letzten Monat 24 geworden.
Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich, denn ich fühle mich allein und überfordert mit dieser Situation.. Selbst für eine geringe Ratenzahlung habe ich kaum eine Möglichkeit...
Was nun??? Bitte Hilfe!
9 Antworten
Nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres ist man ohn Schul- oder Berufsausbildung kostenfrei familienversichert. Danach muss man, wenn man kein Einkommen hat, den Mindestbeitrag entrichten liegt mit Pflegeversicherung bei rund 180,-- Euro/ Monat.
Die Nachzahlung wirst du leisten müssen, triff eine Zahlungsvereinbarung mit deiner Krankenkasse, sonst kommen noch Zinsen und Mahngebühren hinzu. Und die Vollstreckung droht, d.h. du musst eine eindestattliche Versicherung abgeben. Sprich du bekommst einen Schufa-Eintrag mit allen Konsequenzen.
Sprich mit der Kasse, mach einen Ratenzahlungsvorschlag- 10,-- Euro/Monat werden sie nixcht akzeptieren.
Sofern die Ansprüche der Krankenkasse berechtigt sind, bist du auch verpflichtet, diese nachzuzahlen. Wenn das so ist, so kannst du jetzt höchstens noch um Stundung/Ratenzahlung bitten.
Grundsätzlich gilt: man hat immer eine Mitwirkungspflicht, auch gegenüber der Krankenkasse, die keineswegs immer und automatisch erwachsene Kinder über die Familienversicherung mitversichern muss. Genau deshalb hat man jegliche Veränderung in den Verhältnissen (Ende des Studiums, Erwerbslosigkeit, BFD, Praktikum oder Aufnahme einer Ausbildung) unverzüglich mitzuteilen. Dann erfährt man auch zeitnah, ob man familienversichert und beitragsfrei bleibt, oder sich selbst versichern muss. Im zweiten Fall muss man dann auch die eigene Mitgliedschaft bezahlen. Wenn man das nicht macht, kommt es zu solchen Nachzahlungen.
Das war auch der Fall, eine Kommunikation war vorhanden. Jedoch nicht hilfreich. Ich habe das Ende meines Studiums mitgeteilt, und eine Erklärung warum das Praktikum wichtig ist für die persönliche Fortildung. Wurde jedoch nicht akzeptiert... Dann war ich auch zeitig beim Jobcenter Hamburh, aber die wollten mir scheinbar auch nicht weiterhelfen.. Das geht da alles drunter und drüber, ich finde es sollte hier eine Aufsicht und Klärungsstelle geben...
Dein Empfinden interessiert die Krankenkasse überhaupt nicht
Mag sein, jedoch bin ich bei weitem nicht allein mit diesem Empfinden und ich bin der Meinung es ist im Interesse von einem großen Teil der Bevölkerung, dass die Gesetzeslage hier nochmal überprüft werden sollte.
Das kann ich auch nicht beurteilen, denn da kommt es auf jedes Detail an und ist daher stets einzelfallabhängig. Wenn du daran zweifelst, so solltest du einen Anwalt konsultieren. Alles andere steht ja schon in meiner Antwort..
Danke für die Antwort, es führt wohl kein Weg daran vorbei anwaltlich vorzugehen..
Ist man nicht bis Ende 23 automatisch Familienversichert? Ich bin erst letzten Monat 24 geworden.
Nein, sondern bis zum 23sten Geburtstag.
An der Nachzahlung führt kein Weg vorbei. Es sei denn du bekommst rückwirkend doch noch Leistung...
Mach dir keine Hoffnungen, dass die KK den Betrag ermäßigt! Was du denen schuldest, wollen die auch haben.
Wirklich? Ich meine in einigen Fällen zeigt die KK sich kooperativ...
Ja, wirklich!
Na wenn du meinst...
Ruf an und sag, dass du keine Einkünfte hattest.
Interessiert die nicht die Bohne! Die Zahlungen sind dennoch zu leisten, in vollem Umfang.
So sagt es das Gesetzt, die Frage ist nur von wem das gezahlt werden muss.
Angerufen habe ich schon oft, leider bin ich jetzt nicht schlauer...
Ps: Ob diese Ansprüche gerechtfertig sind empfinde ich als äußerst fragwürdig...