Betreten des Balkon durch Handwerker im Auftrag des VM
Hallo Leute.
Heute brauche ich mal wieder Rat :-).
Ich bin Heute auf dem Balkon (2. Etage) meiner Wohnung gewesen und mußte feststellen, daß der Ginkobaum daneben eingekürzt wurde. Dem Schnittbild zu folge, von meinem Balkon aus.
Jetzt die eigentliche Frage: Dürfen Handwerker, im Auftrag des VM, meinen Balkon ohne meines Wissens und in Abwesenheit betreten?
Bitte Antworten mit fundiertem Wissen, da ich Morgen schon einen Termin mit meinem VM habe.
Danke Euch im Vorraus.
7 Antworten
Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung und darf dementsprechend nicht ohne dein Wissen bzw. deine Erlaubnis betreten werden. Es ist schlichtweg Hausfriedensbruch. Wie sind den die Leut auf deinen Balkon gelangt?
Ich bezweifle, dass es schon Hausfriedensbruch ist, denn der Balkon ist von außen über Leitern oder andere Hilfsmittel problemlos zugänglich. Er gehört zwar zur Wohnung, aber nicht zum abgeschlossenen Bereich. Diskretion verbietet es normalerweise, von außen in Fenster zu schauen und ich vermute, der VM oder sein Beauftragter hat sich diskret verhalten und sauber war man auch noch. Wo also ist das Problem?
Jetzt die eigentliche Frage: Dürfen Handwerker, im Auftrag des VM, meinen Balkon ohne meines Wissens und in Abwesenheit betreten?
Nur mit Zustimmung des Mieters.
Der Handwerker hatte, laut Aussage der Nachbarn, eine Leiter. Der Baum steht im Garten des VM.
Sie müssten schon das Gegenteil beweisen können. Es gibt sehr große Leitern und auch andere nützliche Hilfswerkzeuge.
Und selbst wenn jemand in Ihrer Abwesenheit auf dem Balkon war um den Ginkobaum zu kürzen, das ist doch kein Weltuntergang.
Grundsätzlich musst Du Handwerkern den Zutritt gestatten, wenn dies die Arbeiten erfordern, die sie am Objekt durchführen. Die Frage ist nur, inwieweit (bzw. in welcher Frist vorher) der Vermieter Euch den Besuch von Handwerkern ankündigen muss.
Das betreten durch Beauftragte des Vermieters ist grundsätzlich vorher anzukündigen und darf in keinem Fall ohne ihre Anwesenheit geschehen. Außerdem dürfen Handwerker nicht einfach ihre Pflanzen beschneiden. Das Ganze ist Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung und sollte angezeigt werden.