Darf der Vermieter Putzfrau für Treppenhausreinigung anstellen ohne unser Einverständnis?

12 Antworten

Ein Vermieter darf nicht ohne die Zustimmung seiner Mieter eine Reinigungsfirma mit dem Putzen des Treppenhauses beauftragen.

Dieses Verhalten stellt eine Vertragsänderung dar, die der Mieter nicht ohne weiteres hinnehmen muss. Ein Vermieter hatte an die Mieter seiner Wohnungen ein Rundschreiben geschickt, da er der Auffassung war, seine Mieter würden das Treppenhaus nicht sauber genug putzen. Er kündigte an, dass er eine Reinigungsfirma beauftragen werde, falls die Mieter in Zukunft nicht sorgfältiger der Reinigung des Treppenhauses nachgehen würden. Sieben Monate später setzte er sein angekündigtes Vorhaben in die Tat um und beauftragte eine Reinigungsfirma. Seine Mieter sollten dafür 10 € im Monat zusätzlich an Betriebskosten zahlen. Eine Mieterin wehrte sich erfolgreich gegen dieses Vorgehen. Da sie vor Gericht nachweisen konnte, dass sie das Treppenhaus regelmäßig und ordentlich geputzt hat, darf sie dies auch in Zukunft weiter tun. Der Vertragsänderung muss sie nicht zustimmen."

Quelle 123 recht ich kann den Link hier leider nicht einfügen

Das stimmt nicht ganz! Der Vermietr muß natürlich beweisen, daß es vorher nicht geklappt hat.

@WilliPahl

Der Mieterschilderung nach gab es keine Verinbarung sondern lediglich eine Duldung. Klappt das nicht, zieht der Mietvertragstext und der sieht vor, dass der Vermieter frei handeln darf. Das wäre nur dann anders, wenn eine vertragliche Absprache mit den Mieter dem hindernd entgeggstehen würde. Dies ist nicht der Fall!"

Wenn die Mieter aber unfähig sind, das Treppenhaus sauber zu halten. Was ist denn dann. Viele Mieter können keinen Lappen in die Hände nehmen. Sieht man doch im Fernsehen, wie vermüllt die Wohnungen sind. So einer putzt doch dann kein Treppenhaus, hat der doch nie gelernt

Das würde bedeuten, dass eine Änderung des Mietvertrages vorgenommen würde......und das verstößt einwandfrei gegen bestehendes Mietrecht.

Wenn die Hausordnung für die andere Mietpartei von einem Profi übernommen wird, ist das ja nicht euer Bier.

Es würde nicht der Mietvertrag abgeändert, sondern die Hausordnung. Die Hausordnug, darf der Vermieter selbstverständlich einseitig abändern

bei uns war es auch keinem Recht, wie und wie oft man putzt. Deshalb hat der Vermieter einen Hausmeisterservice inkl. Putzfrau beauftragt. Punkt und Ende. Mein Vater ist auch Hausbesitzer und hat das so gehandhabt. So hörten wenigstens die ständigen Nörgeleien auf.

Sicher darf er das, aber er muß sie selbst bezahlen und kann die Kosten nicht einfach umlegen. Es sei denn, der Mietvertrag sähe dies vor, bzw. erlaube dies. Vielleicht hätte der Vermieter eine gewisse Chance, wenn Ihr das Treppenhaus mehrfach n i c h t ordnungsgeäß gereinigt und er Euch mehrfach abgemahnt hätte. Freut Euch also, daß der Vermieter Euch die Last des Treppenhausputzens abgenommen hat; vorsorglich würde ich dem Vermieter aber entweder unter Zeugen oder schriftlich (Einschreiben!) anbieten, das Treppenhaus turnusgemäß selbst zu reinigen. U.a. wegen der Teppichböden würde ich mich allerdings beim Mieterschutzbund informieren, da muß man allerdings Mitglied werden.

Nein dies muss der Vermietr keineswegs selbst zahlen. Er darf dies bei der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Sofort ensprechent die monatlichen Gebühren der Nebenkosten-Betriebskosten- erhöhen, wäre möglich

@Ingeruhn

Ingeruhn verzählt juristischen Quark! Der Vermieter kann die Treppenhausreinigung nur dann in die Umlagen aufnehmen, wenn dies a) vertraglich vereinbart wurde oder b) wenn die Mieter mehrfach wegen nicht erfolgter und/oder nicht ausreichender Treppenhausreinigung schriftlich abgemahnt und ihm die Fremdbeauftragung mit der Folge der Kostenerhöhung der Umlagen angedroht worden ist. Vermietung nach "Gutsherrnart" wird vom BGH regelmäßig zurückgewiesen - und das ist gut so!

Wir hatten das gleiche Problem. Ich wohne in einem Haus mit 4 Miteparteien. Vermietet wird das Haus durch eine Mietverwaltung.

Im letzten Jahr hat man uns eine Aufforderung geschickt das Treppenhaus richtig zu putzen. Dem sind wir nachgekommen.

Jetzt ist uns erneut eine Mahnung zugekommen (obwohl inzwischen das Treppenhaus regulär und regelmäßig gereinigt wurde).

Darin steht das eine Putzfirma engagiert wird deren Kosten 150 € zzgl Mwst. pro Monat (!) betragen und auf die Mietparteien umgelegt werden. Das sind jetz 45 € pro Person pro Monat.

Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen? Einspruch einlegen? Nicht zahlen?

Für Antworten wäre ich dankbar