Um wieviel Uhr ist die Nachtabschaltung der Heizung noch vertretbar?

8 Antworten

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Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt.

In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).

Hallo Positivia, die Nachtabsenkung erfolgt normaler Weise um 22.°°h. üblich ist morgens um 6.°°h. wieder in den Tagesbetrieb zu gehen. Diese Einstellung ist eigendlich Standard. Das Ganze ist aber variabel zu gestalten! Die Änderungen können nur an der Regelung vorgenommen werden. Du kannst aber Deine Heizkörper später in Betrieb nehmen, wenn Du es anders wünscht. Mit freundlichem Grusse, Hk. PS. Bei Fußbodenheizung als zweiter Kreis, wird wegen der Trägheit wird überwiegend eine Tages-Zeiteinstellung von ca. 4.°°h bis 20.°° vorgenommen.

Da kann ich leider nicht mitreden. Ich habe Fernwärme (von der Müllverbrennung) und da ist Tag und Nacht das heiße Wasser verfügbar. Und mit Thermostat kann man sich die richtige Temeperatur einstellen.

Hallo kindergarten,

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Ted vom gutefrage.net-Support

@Ted, Support1

das ist doch irrsinn das kommentar vom supp....

Gesetzliche Regelungen zur Mindesttemperatur in Wohnräumen gibt es nicht. Die Temperaturangaben werden in der Regel im Mietvertrag vereinbart. "Meist sind dort 20 bis 22 Grad für den Wohnraum und 23 Grad für das Bad festgehalten. Diese Werte werden auch von den meisten Gerichten als Richtwert betrachtet", erläutert Schick. Eine spezielle Klausel zu dieser Thematik im Mietvertrag ist nicht notwendig - bzw. dann ungültig, wenn sie die allgemeinen Richtwerte deutlich unterschreitet. Klauseln in Mietverträgen, in denen lediglich eine Mindesttemperatur von tagsüber 18 Grad vorgesehen ist, sind ungültig (LG Berlin GE 91, 573).

"Zwar ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, etwaige Wünsche des Mieters nach außergewöhnlich hohen Zimmertemperaturen zu realisieren. Aber er muss gewährleisten, dass die Räume der Wohnung auf eine bestimmte Mindesttemperatur beheizt werden können" ergänzt Jürgen Michael Schick vom Immobilienverband Deutschland (IVD).

Nachts darf die Heizung heruntergefahren werden

Der Mieter hat aber keinen Anspruch darauf, seine Wohnung auch nachts auf 20 bis 23 Grad heizen zu können. Es ist ausreichend, wenn der Vermieter während der üblichen Tagesstunden (6.00 bis 23.00 Uhr) dafür sorgt, dass diese Temperaturen erreicht werden können (DIN 4701). Während der Nachtstunden kann die Heizung von ihm automatisch heruntergeschaltet werden. "Die Heizung sollte aber nicht völlig ausgeschaltet werden, auf 17 bis 18 Grad hat der Mieter auch nachts einen Anspruch", so Rechtsanwalt und Immobilienexperte Rechtsanwalt Ulrich Joerss.

Sinken außerhalb dieser Heizperiode die Temperaturen unter bestimmte Grenzwerte, so muss es möglich sein, die Wohnräume zu heizen. Der Vermieter muss außerhalb der Heizperiode heizen, wenn die Außentemperatur drei Tage lang weniger als zwölf Grad beträgt. "Das Gleiche gilt, wenn die Zimmertemperatur unter 18 Grad fällt und es sich abzeichnet, dass die kühlen Außentemperaturen länger als ein bis zwei Tage anhalten. Sinkt die Temperatur in der Wohnung sogar unter 16 Grad, muss die Heizungsanlage sofort eingeschaltet werden"

Eine " Nachtabsenkung " ist üblich.-ab ca 24 Uhr --bis 6 UHR .Aber keine totale Abschaltung... Frag mal beim Mieterbund

ich geh oft nach 1 Uhr schlafen --meine Heizung ist warm ..