Darf der Vermieter die Haltung eines Hundes verbieten?

9 Antworten

Ja der Vermieter kann das verbieten. Es gibt zwar gesetzlich die Regelung daß ein zwingender Grund vorhanden sein muß - aber ein Grund findet sich immer. Und wenn Du nicht gleich Probleme mit dem Vermieter haben willst oder langwierige Gerichtsprozesse führen und einen Anwalt bezahlen willst, solltest Du Dich an das Verbot halten. Besonders wenn es um Hunde geht. Die kann man schlecht "verstecken".

Auch andere Hunde im Haus sind kein Argument. Bei uns in der Wohnanlage ist es mittlerweile so daß die vorhandenen Hunde "Bestandsschutz" haben. Aber bei Neuvermietung ist die Hundehaltung untersagt.

Wenn im Mietvertrag die Hundehaltung untersagt ist, kannst Du zwar dagegen vorgehen aber in der Regel zieht der Mieter den kürzeren.

Halloduda1 
Fragesteller
 29.01.2020, 01:12

Ihr Grund ich sei zu Jung, das ist ja so nicht halt bar und steht auch so im Mietvertrag.

William1307  29.01.2020, 01:16
@Halloduda1

Naja daß Du zu jung bist ist in der Tat kein Grund - aber der Vermieter wird einen anderen finden.

nanfxD  29.01.2020, 02:03

In der Regel hat aber erstmal der BGH die Rechtsprechung zementiert, gerade hier ist wohl ein Grund pauschal einen Hund abzulehnen kaum zu argumentieren 🤷‍♂️ Auch die Grundrechte wirken hier mittelbar und die Klausel ist unwirksam 🤷‍♂️

imager761  29.01.2020, 07:27
@nanfxD
In der Regel hat aber erstmal der BGH die Rechtsprechung zementiert

Eben: Haltung von Hund oder Katze bedarf demnach der vorherigen Genehmigung, die im Abwägung der widerstreitenden Interessen auch abgelehnt werden darf und ein unwirksames, weil pauschales Tierhaltungsverbot stellt ausdrücklich keinen Freibrief dar, es ungefragt zu tun.

bwhoch2  29.01.2020, 09:03
@nanfxD

Gerade dann, wenn schon zu viele Hunde und Katzen im Haus sind, kann das einen guten Grund darstellen, weitere Hunde/Katzen nicht mehr zu zu lassen.

Mehr Hunde = mehr Lärm, mehr Gestank, mehr Dreck im Treppenhaus und somit auch eine erhebliche Belastung aller weiteren Bewohner, die keinen Hund haben.

William1307  29.01.2020, 13:32
@nanfxD

Da kannst Du auf Paragraphen rumreiten wie Du willst. Den Ärger mit dem Vermieter wirst Du trotzdem haben. Es ist nun mal seine Wohnung.

Der Passus in deinem Mietvertrag ist nicht rechtsgültig, denn z.B. die Haltung von Kleintieren (Hamster, Fische, Vögel etc.) kann dir ein Vermieter überhaupt NICHT verbieten!

Seit dem BGH-Urteil von 2013 ist es jetzt so geregelt, dass man den Vermieter individuell fragen muss, wenn man Hund/Katze halten möchte. Es kann dies nur mit einem guten Grund ablehnen.

ABER: WAS ein guter Grund ist, unterliegt NICHT deiner Entscheidung. Wenn du den Grund nicht akzeptieren kannst oder willst, dann musst du dagegen vorgehen, per Anwalt, per Gericht. Das ist zuerst einmal teuer und kostet sehr viel Zeit. Wenn du das alles hast, dann kann es sein, dass das Urteil in einem oder zwei Jahren tatsächlich so lautet, dass du einen Hund halten darfst.

ABER auch hier gilt zu beachten, dass so eine Erlaubnis natürlich widerrufen werden kann, wenn der Hund "stört" - also, wenn er viel bellt, viel Dreck macht, den ihr nicht wegräumt, etc. pp.

Es führt also nur zu ständigem Unfrieden, wenn der Vermieter einer Hundehaltung nicht von sich aus zustimmt.

so pauschal geht das nicht, ein Hund ist grundsätzlich von der freien Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt. Wenn ein Hund abgelehnt wird (solange es nun nicht gerade ein Kangal o.Ä. ist), muss dies begründet werden. Gerade wenn andere auch Hunde haben ist dies natürlich bedeutend schwieriger als wenn keine Tiere im Haus sind

Halloduda1 
Fragesteller
 29.01.2020, 01:07

Vielen Dank, ich hätte noch eine Frage. Wie kann ich dagegen vorgehen, hätten sie vielleicht einen Tip für mich?

nanfxD  29.01.2020, 02:02
@Halloduda1

naja wenn du es drauf anlegst kannst du einfach einen Hund kaufen, denn laut dem AG Wedding ist ,,Eine Klage auf Genehmigung der Hundehaltung unbegründet, wenn der Vermieter auf Grundlage einer unwirksamen Tierhaltungsklausel den Mieter abgemahnt hat. Denn die Tierhaltung ist aufgrund der Unwirksamkeit der mietvertraglichen Regelung auch ohne Erlaubnis möglich. Dem Kläger fehlt infolgedessen ein Rechtsschutzinteresse für die von ihm angestrengte Klage, sodass diese aus diesem Grund unbegründet ist (AG Wedding vom 11.10.2017 – 3 C 176/17).“

-> laut dem Gericht musst du dir ne Hund holen, wenn der Vermieter dagegen ist muss er klagen

imager761  29.01.2020, 07:21
@nanfxD

Das ist ein ganz dummer Rat: Die ungenehmigte Hundehaltung stellt vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar, die zu sofortigem Abschaffungsverlangen, widrigenfalls fristloser Kündigung berechtigt :-O

So etwas tut man (s)einem Hund einfach nicht an.

Vor dem AG Wedding ging es Unwirksamkeit einer Abmahnung, da eine unwirksame Tierhaltungsklausel eben keine Vertragspflichtverletzung hergibt.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH hat sich hier ausdrücklich festgelegt: Keine Regelung, selbst eine unwirksame Klausel ist gerade kein Freibrief, sich ungefragt einen Hund oder eine Katze zuzulegen und berechtigt zu Abschaffungsverlangen und fristloser Kündigung :-O

bwhoch2  29.01.2020, 09:12
@nanfxD

Auf Gerichtsurteile von Amtsgerichten sollte man sich besser nicht berufen. Was das eine Amtsgericht heute so sieht, kann das nächste morgen schon wieder anders sehen. Jedoch ist hier ein BGH-Urteil eher ausschlaggebend, das eine solche Klausel eben schon zulässt.

nanfxD  29.01.2020, 09:34
@bwhoch2

natürlich ist das BGH Urteil ausschlaggebend, das AG Urteil unterstreicht dies ja auch!

dsupper  29.01.2020, 11:40
@nanfxD

Dieser Rat ist so ziemlich der schlechteste Rat, den man hier geben kann!! Die Konsequenzen trägt letzten Endes des Hund - und DER kann am allerwenigsten dafür!!!

imager761  29.01.2020, 07:11

Das sieht der BGH nun völlig anders. Und gerade weil schon Hunde und Katzen im Haus gehalten werden, darf er einen weiteren Hubd verweigern. Er vermiete Wohnraum, kein Tierpension.

nanfxD  29.01.2020, 09:39
@imager761

Wo sieht der BGH das "völlig" anders, der sagte nur es kommt auf den Einzelfall an.

Das Ganze kann man genauso gut auch andersrum sehen, gerade weil schon Hunde im Haus sind ist eine Mehrbelastung geringer, da die anderen Bewohner schon Hunde gewohnt sind. Auch ist zu erkennen, dass der Vermieter keine generelle Abneigung gegen Hunde hat oder das die Intresseabwägung zugunsten der Hundehalter ging. Das Alter ist wohl kaum ein Argument mit welchem man die Hundehaltung verbieten kann. Des Weiteren ist auch ein Verstoß gegen das AGG §2 I Nr 8 AGG denkbar.

bwhoch2  29.01.2020, 10:13
@nanfxD

Natürlich ist die Begründung mit dem Alter höchst gefährlich, aber es dürfte nachvollziehbar sein, dass eine vorherige Festlegung im Mietvertrag, unter welchen Umständen irgendwann vielleicht die Genehmigung der Hundehaltung versagt werden kann, so wie es das AG Wedding will, gar nicht möglich ist.

So kann es durchaus sein, dass sich im Lauf eines Mietverhältnisses Umstände ergeben, die eine Anpassung der Kriterien erforderlich macht. Dem würde eine Festlegung im Mietvertrag wohl kaum Rechnung tragen.

Wie imager schon schreibt, wenn eine gewisse Hundeanzahlt in einem Mehrfamilienhaus dazu führt, dass die Verschmutzung und der Gestank im Treppenhaus für Nicht-Hundebesitzer nicht mehr länger zumutbar ist, kann es sein, dass man die Hundehaltung dadurch zurück führt, dass keine neuen Hunde mehr erlaubt sind und abgegebene oder abgegangene Hunde nicht mehr ersetzt werden dürfen.

Zudem möchte man als Vermieter schon auch die Freiheit haben, bei der Auswahl der Rasse mitzureden. Wenn es viele kleine Kinder im Haus gibt und irgend so ein Macho-Typ meint, mit einem Rottweiler angeben zu müssen, würde ich das niemals zulassen.

imager761  29.01.2020, 10:25
@nanfxD

Der BGH hat ausdrücklich ausgeführt, das selbst eine unwirksame Klausel keinen Freibrief hergibt, ungefragt einen Hund zu halten.
Und gerade weil im Haus offenbar schon zahlreiche Vierbeiner gehalten werden, muss man keine weiteren Hunde oder Katzen zusätzlich genehmigen; diesen vermeindlichen Gleichbehandlungsanspruch sieht das Mietrecht realiter überhaupt nicht vor :-O
Insbes. dann nicht, wenn das bei den Verhandlungen so erklärt oder besprochen und im Mietvertrag einvernehmlich geregelt wurde: Dass es sich um eine n. § 307 BGB unwirksame AGB-Klausel handeln soll, vermutest du, ohne es zu wissen.

nanfxD  29.01.2020, 11:01
@imager761

Es wird eine solche Klausel sein, sind wir doch mal ehrlich. Eine Klausel ist doch nur dann keine AGB, wenn sie ernsthaft zur Disposition gestellt wurde was hier wohl nicht der Fall ist.

nanfxD  29.01.2020, 11:02
@bwhoch2

sicherlich, folgt man aber der Ansicht des AG (und mehr hab ich dazu erstmal nicht gefunden) muss man aber so agiere, erst Hund anschaffen, dann klären. Da vorher keine gerichtliche Entscheidung zulässig wäre, a.A. durchaus denkbar.

bwhoch2  29.01.2020, 11:38
@nanfxD
muss man aber so agiere, erst Hund anschaffen, dann klären.

Wie ich als Vermieter regieren würde, wenn ich gegen die Hundehaltung wäre:

Sofort Abmahnung mit kurzer Fristsetzung. Wenn der Hund nicht wieder weg gegeben wird, fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung.

Sollte der Mieter/die Mieterin dann immer noch nicht reagieren, kommt es zur Räumungsklage und zwar nicht wegen Hundehaltung, sondern weil gegen die Bestimmung verstoßen wurde, dass vor Anschaffung eines Hundes beim Vermieter um Erlaubnis zur Hundehaltung nachgefragt werden muss.

Ich bin mir sicher, dass in diesem Fall ein anderes Amtsgericht erst einmal meiner Argumentation folgen würde. Dass in Berlin viele Dinge anders gesehen werden, als im Rest der Republik, ist bekannt.

Da sich solche Verfahren hinziehen, würde ich darüber hinaus eine Mieterhöhung ab nächst möglichem Zeitpunkt bis zum Anschlag verlangen.

nanfxD  29.01.2020, 12:33
@bwhoch2

und woher soll die Klage kommen? Gegen welche Bestimmung wurde verstoßen, die Vertragsklausel wohl kaum, den die ist ja nach § 307 BGB unwirksam und verpufft. Außerdem hat die FS doch gefragt, aber die Aussage das der Hund wegen dem Alter nicht angeschafft werden darf, hält wohl auch keiner gerichtlichen Überprüfung stand.

Das hier das AG in Berlin so runtergespielt wird ist lächerlich(hast du denn ein besseres Urteil?), natürlich sind Gerichte nicht gebunden an andere Entscheidungen ist mir auch klar, aber man muss auch realistisch sein. Die Argumentation das ohne Hund ein Rechtschutzbedürfnis fehlt ist nicht vollkommen von der Hand zu weisen. Sollte man aber meinen, dass das AG Vorort anders entscheiden würde kann man ja auch zuerst mal eine Klage einreichen auf Zustimmung der Hundehaltung.

und zum Thema Mieterhöhung bitte, ist eh dein Recht dagegen kann man eh nix machen, sollte aber rauskommen das die Erhöhung deswegen ist kannste gleich wissen das die auch scheitert

bwhoch2  29.01.2020, 12:49
@nanfxD
den die ist ja nach § 307 BGB unwirksam

Das meint das AG Wedding und ist damit wohl ziemlich allein.

Außerdem hat die FS doch gefragt,

Davon steht aber nichts in der Frage. Es steht nur drin, dass zum Einzug, die Vermeiterin gemeint hat... Das war wohl nur eine allgemeine Aussage bezüglich Hundehaltung überhaupt. Zu einer konkreten Anfrage nach Erlaubnis zur Hundehaltung gehört u. a. auch die Angabe der Rasse.

Bei der Mieterhöhung würde nicht raus kommen, dass das wegen der Hundehaltung ist. Die Mieterhöhung würde ganz korrekt verlangt und belegt, wie es das Gesetz fordert.

nanfxD  29.01.2020, 13:03
@bwhoch2

"Das meint das AG Wedding und ist damit wohl ziemlich allein." jo wer kennt es nicht das AG Wedding in Karlsruhe mit dem Schriftzug Bundesgerichtshof...

"Die Klausel sei nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sei. Nach dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 535 Abs.1 BGB) hänge die (Un-)Zulässigkeit einer Tierhaltung von einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten As- pekte ab." BGH VIII ZR 168/12 Rn.8. Wenn die Tierhaltung zulässig ist, gibt es auch keinen Kündigungsgrund und somit auch kein Kündigungsrecht.

Meine Ansicht zu der Abwägung ist oben, Einzelheiten vermag nur ein Gericht zu klären.

"Davon steht aber nichts in der Frage. Es steht nur drin, dass zum Einzug, die Vermeiterin gemeint hat... Das war wohl nur eine allgemeine Aussage bezüglich Hundehaltung überhaupt. Zu einer konkreten Anfrage nach Erlaubnis zur Hundehaltung gehört u. a. auch die Angabe der Rasse."

Jo ne allgemeine Aussage, aber man kann auch sagen das der Vermieter einfach pauschal alles ablehnt (wie auch im Mietvertrag). Daher ist es wohl egal ob die FS jetzt kommt und mit einen 30cm großen Hund anfragt, denn viel älter wird sie ja nicht geworden sein.

Ich bin jetzt hier raus, meiner Meinung nach ist der Grund "zu jung" kein Argument um einen Hund abzulehnen.

bwhoch2  29.01.2020, 13:48
@nanfxD

"Zu jung" allenfalls dann, wenn Halter minderjährig ist. Ansonsten sicher kein Grund.

Wenn die Tierhaltung zulässig ist, gibt es auch keinen Kündigungsgrund und somit auch kein Kündigungsrecht.

Da stimme ich Dir völlig zu und in der Praxis müsste es so laufen:

Obwohl die Hundehaltung lt. Mietvertrag einer vorherigen Zustimmung bedarf, wird nicht danach gefragt und ein Hund wird angeschafft

deswegen Abmahnung

Hund bleibt

deshalb fristlose Kündigung

Widerspruch

deshalb Räumungsklage

Und im Rahmen des Räumungsprozesses wird dann entschieden, ob der Verstoß gegen den Mietvertrag oder der Verstoß gegen das Hundehalteverbot zu einer fristlosen Kündigung berechtigt hat oder eben nicht, wenn das Gericht im Einzelfall anderer Auffassung ist.

nanfxD  29.01.2020, 13:56
@bwhoch2

naja da kommen wir doch langsam zum gleichen Ergebnis. Zu Jung gilt nicht, der Rest muss ein Gericht entscheiden. Man brauch natürlich "Eier" das am Ende auch vor Gericht durchzuziehen und zu sehen was kommt, mit allen Konsequenzen.

Ja. Trotz unwirksamer Klausel bedarf die Haltung eines Hundes immer der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Und die darf er dir eben versagen, wenn er nachvollziehbare Gründe benennt. Und gerade die Tatsache, das schon viele Hunde (Rüden?) und Katzen (!) im Haus gehalten werden sind ein berechtigter Einwand, das keine weiterer Hund mehr erlaubt ist.

Überlege dir gut, ob du dir einen Hund zu legst. Du wirst den ganzen Tag vielleicht arbeiten sein und hast daher keine Zeit für einen Hund. Nach zirka vier Stunden muss ja auch raus.