Darf ein Vermieter Hunde haltung grundsätzlich verbieten,wenn schon ein Hund bei anderen Mitern ....

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Selbstverständlich darf der Vermieter seinem Mieter verbieten Hunde zu halten!

Wir sind selber auch "Vermieter" und auch wenn ich meinem Mieter A die haltung eines Hundes erlaube, dann kann ich trotzdem Mieter B die Haltung eines Hundes untersagen.

Dazu muss der Vermieter einen triftigen Grund nennen.

Es ist beispielsweise ein triftiger Grund wenn ich sage: Mieter B ist ganztags berufstätig und somit ist die artgerechte und ordnungsgemäße Versorgung eines Hundes nicht gewährleistet.

Mieter dürfen jederzeit fristgerecht ihre Wohnung kündigen und sie dürfen gerne ausziehen und eine andere Wohnung beziehen...

In unserem Haus ist es nur leider so, dass wir aus gesundheitlichen Gründen Katzenhaltung untersagen (müssen) - Hunde sind gern gesehen.

Können wir uns über diesen Punkt bitte mal ausführlich privat austauschen? Das treibt mich um, seit dem Aisha nicht mehr ist und mein Vermieter die Neuanschaffung, wenn auch aktuell nicht geplant, abgebügelt hat, mit dem Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, zu dem es ja auch reichlich Urteile gibt.

@michi57319

Es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz in dem Zusammenhang.

Natürlich. Der Mietvertrag bezieht sich jeweils auf die einzelne Wohnung. 

TIPP: Als Gegenleistung kannst du dem Vermieter ja eine um 50 € höhere Kaltmiete pro Monat anbieten... Die meisten Vermieter werden dann schwach... und so viel sollte dir dein Liebling wohl wert sein.

Es geht hier nich darum man 50 mehr an Miete zahlt damit der Hund bleiben darf sondernn ob der Vermieter  es Grundsttlich verbieten kann. Aber trotzdem danke

@angelah

Er muss seine Entscheidung nur begründen. 

Es zwingt dich doch niemand, in eine Wohnung einzuziehen, wo Hundehaltung nicht erlaubt ist.

@angelah

Er kann es nicht grundsätzlich verbieten, sondern nur nach Einzalfallabwägung mit triftigen Gründen.

@Georg63

Das ist falsch: Natürlich kann der VM ungefragte Hundehaltung verbieten, also Abschaffung oder Kündigung durchsetzen. Und übereinstimmend vereinbaren, dass Katzen- und Hundehaltung in seinem Eigentum unzulässig ist.

@imager761

Wenn er das in den Mietvertrag geschrieben hat - ja.

Ja. Es macht ja auch ein Unterschied, ob in einem 10-Parteien Wohnhaus 20 Hunde (zB jeder zwei) oder nur ein Hund wohnt. Und wenn ich mir so anschaue, was für ein stiller Hund bei mir nebenan wohnt und was für nervige Kläffer ein Haus weiter wohnen, dann finde ich individuelle Entscheidungen auch im Sinne aller die da wohnen.

Leider kann man das vorher nicht wissen, wie sich der Hund verhält. Darum ist so eine individuelle Entscheidung auch schwierig.

Darf ein Vermieter Hunde haltung grundsätzlich verbieten,wenn schon ein Hund bei anderen Mitern im Haus lebt.

Ja. Erstens darf er das grundsätzlich, wenn du ungefragt einen Hund angeschaftt hast, und zwar unabhängig davonb, ob er anderen Mietern auf Anfrage und im Einzelfall hin deren Hundehaltung erlaubt hat, du aber seine stillschweigende Zustimmung fälschlicherweise angenommen hättest.

Zweitens kann er weitere Hundehaltung verbieten, wenn er dies begründen kann, etwa durch Lärmbelästigung erwartbaren Rudelverhalten, Größe des Tieres, Anzahl der bereits im Haus gehaltenen Hunde, ...

Merke: Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Mietrecht, aber Beseitigungsanspruch bei vertragswidriger Gebrauchsüberlassung. Und eine obligatorische Mieterpflicht, Zustimmung zur Hundelhaltung einzuholen, um eine  „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ zu ermöglichen: BGH VIII ZR 340/06, VIII ZR 168/12. Und zwar selbst dann, wenn dies mietvertraglich nicht ausdrücklich gefordert wäre :-O 

G imager761

Mein Vermieter beruft sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und untersagt daher die von mir gewünschte Hundehaltung. Wenn er mir einen Schäfer genehmigt, ist seine Aussage, müßte er auch der Partei darüber den Teppichporsche genehmigen. Was denn nun???

@michi57319

Teppichporsche?! Was ist das denn, so etwas wie die Kleine?

Na egal, Tatsache ist, mir konnte keine Hund verboten werden nachdem eine neu eingezogene Mieterin einen Hund mitgebracht hat der sogar mit im Mietvertrag aufgenommen wurde.

Man hätte mir sehr gerne die Hundehaltung verboten, konnte man aber nicht weil meine Hündin so ruhig war, dass man sie nie gehört hat. Das Treppenhaus war sauber, sie war regelmäßig beim Hundefriseur, sie hat nicht gehaart und jeder Haufen wurde sofort entfernt.

Sie hat keinen gestört also hatte man keine Argumente gegen sie.

@michi57319

Es gibt keinen Gleichbehandlundlungsgrundsatz mieterseits, wohl aber einen konsequent gleiche Haltung des VM, aus berechtigtem Interesse jede Haltung von Hunden zu untersagen.

Und da genügt Vortrag, dass ein Briefzusteller an einer Hundehaarallergie leidet, der vermietete Parkettboden auf eigenen Kosten instandgestzt werden müsste oder schlicht erwartbar dominaten Verhalten (Hundegebell unter Rüden) oder natürliche Reviermarkierung (Urinschäden).

Dagegrn kommst du einfach nicht an, es sei denn, du benötigts einen Blinden- oder Führhund.

Ok, die meisten User meinen, die Hundehaltung kann verboten werden obwohl schon ein anderer Hund erlaubt wurde.

Ich kann nur von uns reden und ich sage nein, der Vermieter kann nicht einem Mieter einen Hund erlauben und dem anderen, nicht.

Wir hatte das hier im Haus und der Vermieter musste zähneknirschend nachgeben. Klar, unter der Voraussetzung, dass der zweite Hund nicht stört.

Hat er nicht also konnte er auch nicht verboten werden.