Vermieterin verweigert Erlaubnis zur Haltung einer Katze aus reiner Willkür?
Folgender Sachverhalt: Als der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war, versicherte uns die Vermieterin, dass eine Katze kein Problem darstellen würde, solange wir es vorher mit ihr absprechen. Aus diesem Grund haben wir uns ja auch für die Wohnung entschieden, da wir sowieso vorhatten uns früher oder später ein Kätzchen zuzulegen.
Seit einigen Tagen haben wir nun beschlossen uns tatsächlich eins zu holen, mit dem Hintergedanken, dass es ja kein Problem darstellen sollte.
Gestern habe ich nun wie vereinbart eine Mail an die Vermieterin geschrieben und nach Ihrem Einverständnis gefragt. Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei (es handelt sich hierbei um ihre Eigentumswohnung, die sie nun an uns vermietet).
Zudem verwies sie ausdrücklich auf einen Paragraphen im Mietvertrag, der folgendes besagt: "Tiere dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, die ohne weiteres gehalten werden dürfen. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Bei der für die Entscheidung der Erteilung oder Versagung der Erlaubnis erforderlichen Abwägung der Umstände des Einzelfalles hat der Vermieter die Interessen des tierhaltenden Mieters nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen zu berücksichtigen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden."
Die einzige Begründung, die sie uns nannte für die plötzliche Verweigerung war, dass die Vormieterin Katzen gehalten hatte und sich die Wohnung beim Auszug in einem unerträglichen Zustand befand. Ist das eine rechtmäßige Begründung um uns eine Hauskatze, die sich nur in der Wohnung aufhalten würde, zu verbieten? Schließlich können wir nichts dafür, dass die Vormieterin scheinbar nicht ordentlich war. Außerdem besitzen wir eine private Haftpflichtversicherung, in der Schäden durch Katzen mit abgesichert sind.
Wir haben jedes ihrer Argumente, die dagegen sprechen widerlegt und ihr geschrieben, allerdings immer noch keine Antwort erhalten. Was sollen wir tun, wenn Sie mit der Begründung, dass sie es schlichtweg einfach nicht möchte, antwortet? Auf einigen Internetseiten steht, dass Katzen genaugenommen noch als Kleintiere bezeichnet werden, solange sie keine Nachbarn stören und sich nur in der Wohnung aufhalten? Sind wir im Recht trotzdem ein Kätzchen zu adoptieren? Schließlich wird so unsere persönliche Entfaltung eingeschränkt und wir als Mieter werden eindeutig benachteiligt.
Nebenbei war das nicht das einzige Versprechen was sie uns vor Einzug gegeben hat und im Anschluss aus heiterem Himmel zurückzog. Sie ist so unberechenbar und wir haben Angst, dass wir ihrer puren Willkür ausgeliefert sind.
Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen :(
7 Antworten
Katzen sind keine Kleintiere, das grundsätzlich. Ihre Haltung kann von der Zustimmung abhängen, die kann/darf aber in der Regel nicht verweigert werden. Wenn doch, bedarf es einer konkreten, sachlichen und nachvollziehbaren Begründung. Dass es beim VormieterProbleme gab, reicht nicht aus, dir die Haltung nicht zu gestatten.
Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei
Genau dies ist aber nicht möglich. Haustiere dürfen nicht generell verboten werden, sondern nur im Einzelfall mit nachvollziehbarer Begründung. Da kennt sich die Vermieterin nicht mit der aktuellen Gesetzeslage aus. Natürlich braucht ihr ihre Zustimmung, die darf sie aber eben nur aus gutem Grund verweigern.
Generell wäre so ein Verbot der Katze möglich sofern es ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde. Also keine allgemeines Tierverbot sondern wie von dir angemerkt explizit auf Katzen bezogen.
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit wie sie das argumentieren möchte zumal Katzen bei Urteilen oftmals schon den sogenannten Kleintieren zugeordnet wurden.
Ihre Erfahrungen mit der Vormieterin sind völlig irrelevant ebenso ihre persönliche Meinung dazu.
Die Katze darf in die Wohnung und fertig.
Das stimmt leider so nicht ganz. Wenn im Mietvertrag drin stehen würde, Tierhaltung wäre verboten, dann wäre das nichtig. Es gibt leider keine eindeutige Rechtsprechung bei dem Thema. Nur eben, dass dieser genannte Passus "Tierhaltung ist verboten" eben nichtig ist.
Ja, es steht nicht so im Mietvertrag, aber mündlich hat sie es ja verboten ohne ausreichende Begründung.
habt ihr einen Zeugen für all die Zusagen? oder hat sie das nur zun euch beiden gesagt?
geht mal zum Mieterbund /Mieterverein und laßt euch von denen beraten und ggf auch vertreten
viel Glück
p.s. EUCH ISTB SCHON KLAR:
dass Ihr ggf den gesamten Bodenbelag entfernen und erneuern müßt, wenn die Miezen NICHT aufs Kistchen gehen,
ist euch klar, dass die Türzargen/Türen/Einbauschränke usw usw usw ggf erneuert werden müssen, wenn sie diese zerkratzen
Wir sind ja nicht erst seit heute auf der Welt, natürlich sind wir uns bewusst, dass Katzen Spuren hinterlassen. Wir haben allerdings auch nicht umsonst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und Kratzspuren am Boden zählen zu den normalen Gebrauchsspuren, die auch durch das Schieben von Stühlen entstehen können. Ich habe mich bereits über alles informiert, sonst würde ich ja nicht so ein großes Ding draus machen :)
Wenn man sich zudem mit Katzen auseinandersetzt und genügend Kratzmöglichkeiten zur Verfügung stellt und die Katzen genug beschäftigt sollten große Schäden nicht entstehen. Wir sind wie gesagt die ganze Zeit zu Hause wegen Corona und können uns genug damit auseinandersetzen
Du schreibst, dass du eine reine Wohnungskatze halten möchtest. In der Schweiz ist es nicht erlaubt, eine Katze einzeln in der Wohnung zu halten und kein Tierheim/Züchter wird sie dir einzeln geben, wenn er erfährt, dass es keine zweite in deinem Haushalt gibt.
Damit du keine weiteren Probleme mit deiner Vermieterin bekommst, musst du von Anfang an die Erlaubnis für zwei Katzen haben.
Wieso hast du dir nicht vor der Unterzeichnung des Mietvertrages schriftlich geben lassen, dass du zwei Katzen halten darfst? Die Klausel im Mietvertrag hätte mich stutzig gemacht.
Also ich habe mich noch weiter durch das Internet gelesen, da es keine festen Gesetze dafür gibt.
Falls jemand den selben Mietvertragsparagraph hat wie wir...ich habe das Ganze jetzt so verstanden:
Da hierbei nur von "Tieren" allgemein gesprochen wird, deren Haltung eine Zustimmung vom Vermieter benötigen, kann unsere Vermieterin dies nicht einfach auf Katzen beziehen. Nur wenn besagt worden wäre, dass "Katzen" eine Zustimmung des Vermieters benötigen wäre ihr Verbot rechtswidrig.
Denn im anschließenden Satz heißt es, dass Kleintiere generell keine Zustimmung benötigen. Katzen gelten hierbei als Kleintiere, da sie vorher nicht ausdrücklich erwähnt wurden und es auch so bundesweit gerichtlich in den meisten Fällen beschlossen wurde.
Falls jemand Einwände gegen meine Erklärung hat kann er diese gerne äußern. Das ist ein sehr schwieriges Thema...
Steht auch nicht so im MV, die Klausel ist korrekt. Nur bei der Umsetzung macht die V. plötzlich einen Rückzieher.