Darf der Vermieter das Gartenhaus ohne Ersatz entfernen?

4 Antworten

Wenn es lt. Mietvertrag mitgemietet wurde nicht....

Das kommt auf den Vertrag an.

Auf was für einen Vertrag?

@Trenger

Auf den Mietvertrag.

Geh bloß weg du Troll.

@Trenger

Ich trolle aber nicht.

Wenn dir lt. Mietvertrag das Gartenhaus mitvermietet wurde und nicht separat, darf der Vermieter das nicht.

Wurde das GH separat vermietet, könnte der V. den Vertrag kündigen (mit konkretem zulässigen Grund und Einhaltung der ges. Kündigungsfrist).

Was ist warum wie gelaufen?
Lass gucken!

Kommt darauf an. Etwas mehr Informationen und Du wirst auch eine gute Antwort hier bekommen können.