Darf man ein Gartenhaus direkt an einer Straßen bauen?

1 Antwort

Hallo,

Gartenhäuser bis 30 m³ umbauter Raum sind in SH grundsätzlich genehmigungsfrei (§63 LBO SH). 

Außerdem können die Abstandflächen für Gartenhäuser unterschritten werden (§6 Abs. 7, S.1 Punkt 2,  LBO SH), wenn die Länge an einer Grundstücksgrenze nicht mehr als 9 m und die mittlere Höhe nicht mehr als 2,75 m beträgt (S.2 Punkte 1&2).

Darüber hinaus kann die jeweilige Verodnung oder Satzung für das Baugebiet weitere Vorschriften haben, also z.B. der Bebauungsplan für ihr Wohngebiet!