Darf man das einfach so, Personen fotografieren?

5 Antworten

Eigentlich macht er nichts Verbotenes, es wäre aber schön wenn er erst fragen würde.

Grundsätzlich ist das Fotografieren von Personen nicht verboten, warum auch, die Zeitungen sind voll davon. Problematisch wird es erst wenn er es auf Facebook und Co. veröffentlicht.  

Bei einer Veröffentlichung braucht er erst die Zustimmung  der abgebildeten Person, oder deren Vormund.

Wenn das wieder vorkommt, würde ich ihm sagen, dass du das nicht möchtest und ihn auf *keine Rechte auf Veröffentlichung* hinweisen.

migebuff  02.01.2017, 17:06

Danke. Wenigstens eine sinnvolle Antwort. Die Kinderchen phantasieren ja gerade wieder auf Hochtouren.

Das ist schräg - natürlich kannst du ihm das verbieten. Du musst ihm sagen, dass er das nicht darf und du das nicht willst und wenn er es nicht lässt sogar anzeigen, weil das gegen das Gesetz verstößt ..

verreisterNutzer  02.01.2017, 15:39

Man kann sogar die bereits gemachten Bilder herausgeben lassen, bzw. verfügen, dass sie keine Verwendung finden!

Leute fotografieren darf man nicht so einfach. Selbst wenn man die Fotos nicht veröffentlichen will, darf man nicht unbedingt fremde Leute knipsen. Wenn man die Bilder veröffentlichen will, dann braucht man erst recht die Zustimmung der Person.
https://www.rechtambild.de/2012/05/5447/

Hallo NORO...,
diese Frage wurde hier schon mehrfach so oder anders gestellt. Ein Blick in die Suchfunktion hätte vielleicht geholfen. Die meisten der Antworter hier, sagten dir schon das Richtige, lediglich die von dir als "wenigstens eiiine sinnvolle Antwort" ist zumindest unrichtig. Nicht alles, was nicht ausdrücklich "verboten" ist, sei damit rechtens!

Kurze schnelle Antwort auf deine Frage:
Nein, man darf nicht einfach so Leute fotografieren!

Es gilt der juristische Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Nach der Rechtsprechung ist es Sache des Fotografen, sich zu vergewissern, wen er fotografiert und ob die abgebildete Person damit einverstanden ist – und zwar auch dann, wenn eine nachträgliche Recherche schwierig ist. Und: Es ist nicht Pflicht des Abgebildeten, sein Veto einzulegen.
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-bild-oder-text/158-recht-am-eigenen-bild-personenfoto.html

Jenes "Recht am eigenen Bild" ist kein Recht, entnommen aus dem Urheberrecht, sondern aus dem Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes, https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/  Das ist ein sehr wesentlicher Unterschied...!
Und zu dieser mutigen Rechtsauffassung, man dürfe alles und jeden fotografieren, jedoch nur nicht ungehemmt veröffentlichen, lass dir von der Situation aus der Straßenfotografie erzählen:

Rechtsanwalt Dr.Stephan Ackermann, Rostock, schrieb dazu in einem Fotoforum, dass man Fotos von Personen grundsätzlich nur dann anfertigen (fotografieren) darf, wenn man diese Fotos auch veröffentlichen darf. Klare Aussage, oder? Also nichts da mit najadanns mutigem "...nicht verboten"

Deutliche Empfehlung der Fachanwaltskanzei Reichhardt & Schlotz in Stuttgart
"Wer als Fotograf gezielt fremde Menschen ablichtet (darum gehts ja), sollte allerdings vorsichtig sein. Gerade das gezielte Fotografieren anderer Menschen kann unter Umständen eine Unterlassungs- und Löschungsverpflichtung begründen (u.U. unangenehm teuer, wenn nicht an Ort+Stelle erledigt), wenn der oder die Fotografierte mit den Aufnahmen nicht einverstanden ist." <= Es geht um das Fotografiertwerden, nicht um Bildverwertungen!
Und weiter...
"...Für den Freizeitfotografen bietet es sich aus pragmatischer Sicht weiter an, sich in Selbstzensur zu üben und das gezielte Fotografieren fremder Menschen ohne deren vorherige Einwilligung auch an öffentlich zugänglichen Plätzen zu meiden wenn er ... Auseinandersetzungen darüber möglichst vermeiden will."
(http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html):

Das ist Übung in der Rechtsprechung seit mindestens sieben Jahren.
Also nichts da mit einem mutig aufmunternden "...iss ja schließlich nicht verboten!"  Ebenso ungenehmigt sind damit solche heimlichen Personenfotos mit Teleobjektiv aus dem Schatten gemeint. Auch, wenn sie unveröffentlicht nur fürs eigene Fotoalbum wären, najadann...!

Soweit ich dazu in Erinnerung habe, ist zum Beispiel dem Abwinken einer Person, die nicht fotografiert werden möchte, unbedingt Folge zu leisten - das könnte dich betreffen, NORO? - und die Kamera sichtbar herunterzunehmen. Da gab es auch mal den Fall eines handgreiflichen Rentners, der mit dem Stock dreinschlug als der Hobbyfotograf ihn trotz Einwandes weiterknippste. Um die jeweilige Beweisfra- ge gehts dann ja nicht. Der Rentner wurde freigesprochen.


Frage: Unter welchen Umständen darf ich andere Personen fotografieren?
Antwort: Grundsätzlich dürfen Fotos von Personen nur dann gefertigt werden,
wenn man diese Fotos auch veröffentlichen darf.


.

Naiver  03.01.2017, 01:20

Verzeih bitte, NORO, ich vertat mich im Nick,
migebuff war es, der die fehlerhafte Antwort vom najadann so verfehlt prämierte! ;- ))

Natürlich kannst du das verbieten, ist ja schließlich dein Sohn.
Sprech den Nachbarn an und versuche das friedlich zu klären.

Man darf nicht einfach so fremde Personen fotografieren, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung oder um vorbei gehende Leute bei einer Sehenswürdigkeit handelt - das kannst du aber auch im Netz noch detaillierter nachlesen. 

NORO28 
Fragesteller
 02.01.2017, 15:40

Friedlich wäre gut. Geht aber wahrscheinlich nicht. Darf ich auch böse Antworten und Ihm Drohen???

lordy20  02.01.2017, 15:42
@NORO28

Das solltest du nicht tun, weil daraus schnell ein Bumerang werden kann.
Wenn er sich aber uneinsichtig zeigt, solltest du mal fragen, ob er eventuell auf Kinder steht... an dem Punkt wird es dann entweder zu einer Einigung oder zum Streit kommen.

NORO28 
Fragesteller
 02.01.2017, 15:45

Nunj mein Sohn ist über 18 Jahr und will wahrscheinlich einen Anwalt oder die Polizei einschalten.

lordy20  02.01.2017, 15:47
@NORO28

Okay, dann vergiss das mit der Frage. :-)
In dem Fall wäre ein Gespräch und wenn der Nachbar weitermacht, eine Anzeige angebracht.