darf der Verkäufer einen vb preis zB 1€ auch nur zum locken verwenden und dann zB 7000€ verlangen?

9 Antworten

Ja, das Angebot ist nur binden wenn es an eine bestimmte Person gerichtet ist, auch andere Händler dürfen dass, sie machen es aber nicht da es ihrem Ruf nicht zuträglich wäre.

Die Anzeigen bei eBay Kleinanzeigen sind Anpreisungen und somit unverbindlich. Daher kannst du die Anzeigen problemlos für 1,00 € VHB einstellen und nach Kundenkontakt 7.000,00 € verlangen.

Inwieweit das System aber Sinn macht, ist eine andere Frage, da die Kunden davon ausgehen den Artikel für 1,00 € bzw. günstiger erhalten zu können.

Hi,

also bei VB finde ich keinen Paragraphen, der das regelt.
Letztendlich schadet sich der Verkäufer selber, weil es keiner kauft.

Interessant wird es, wenn zB. jemand aus Bayern extra nach Hamburg fährt und dann plötzlich 7000€ zu hören bekommt. Ich könnte mir vorstellen, das Gerichte das zu Gunsten des Käufers entscheiden und eine Entschädigung für die Fahrtstrecke verhängen.

Lediglich bei Kostenvoranschlägen gibt es eine 10-15%ige Abweichungsregel.

Hoffe das Hilft

Gruß

REK 

Naja, verboten ist das nicht, allerdings ist es Zeitverschwendung für ihn, wenn er das so macht. Wenn die VB 1€ ist, geht man als Käufer davon aus, dass der Preis eher runter geht und nicht hoch. Erst Recht nicht um den Faktor 7000. Der Verkäufer hätte nichts davon, wenn er so handeln würde.

Die Frage muss aber auch erlaubt sein, ob man als Käufer wirklich glaubt etwas mit einem Wert von, sagen wir, 5.000 € - 10.000 € für 1 € quasi geschenkt zu bekommen.