Darf der Nachbar sonntags grillen?

16 Antworten

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und die Nachbarn leben mir nur zuleid!

Die machen das also absichtlich. Wie war es denn, wo Du zuvor gewohnt hast?

Also zu Deinen Fragen:

Elektro-, Gas-, Holzkohle - alles erlaubt.

Keine zeitliche Einschränkung. 24/7 ist prinzipiell erlaubt.

Niemand muss es aber hinnehmen, egal ob montags oder sonntags, dass der Rauch einem auf den Balkon oder gar in die Wohnung weht. Derjenige, der grillt, ist dafür zuständig, genau das zu vermeiden. Das hängt dann mit dem Aufstellort zusammen und der jeweiligen Windrichtung. Wenn es sich an einem schönen Sonntag also nicht vermeiden läßt, dass der Rauch der Holzkohle auf den Balkon der lieben Nachbarn weht, ist es eben nichts mit Grillen. Der Griller muss sein Werk auf einen Tag verlegen, wo die Windrichtung besser passt oder sein Zeug zu einem Grillplatz schleppen in einem öffentlichen Park oder so, wo er niemand mit dem Rauch belästigt.

Als Nachbar sollte man aber auch nicht zu kleinlich sein. Normalerweise ist es aus mit Grillen und Rauchen, wenn jeder abgefüttert ist. Also in ca. 1 - 2 Stunden. Wenn zudem die grillenden Nachbarn so rücksichtsvoll sind, dass sie es nicht übertreiben, also nur ein bis zweimal pro Monat und dabei nicht nur am Sonntag grillen, sollte man damit klar kommen.

In meinem Bekanntenkreis gab es das Problem, dass ein Mieter einer EG-Wohnung angefangen hat, täglich zu Grillen oder den Grill wenigstens anzuheizen und dabei hat er absichtlich den Grill so gestellt, dass es Rauch gab, der in die obere Wohnung zog, wo sich eine Mieterin beschwert hat. Das hat er über ca. 3 Monate gemacht und dann hat sie fristlos gekündigt. Da er selbst lautstark seine Absicht mehrmals bekundet hatte und zwischendurch von den Eigentümern der oberen Wohnung aufgefordert wurde, die fortwährende Belästigung zu unterlassen, gab es anschließend eine Schadensersatzklage dieser Eigentümer und eine Änderung der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft, in der genau festgelegt wurde, wie oft ein Bewohner (egal ob Mieter oder Eigentümer) in der Wohnanlage grillen darf. Sollte er nachweislich dagegen verstoßen, droht ihm der Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft, also der Zwang, die Wohnung zu verkaufen, bzw. die Zwangsversteigerung als einzige rechtliche Maßnahme, um den Mehrheitswillen durch zu setzen.

Danke für die Auszeichnung. Sei aber nicht so kleinlich und bleib sachlich in der Auseinandersetzung. Ggf. protokollierst und fotografierst Du die Grillaktionen, um im Fall, dass Du wirklich rechtlich vorgehen musst, auch was in der Hand zu haben.

Natürlich :) Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und in unserem Mietvertrag steht das jede Familie zwar nur 4 mal im Jahr grillen darf. Aber da ist es egal ob man Sonntag,Feiertag etc. Grillt

Was und wie Grillen erlaubt ist, ist nicht wirklich einheitlich zu beantworten.

Einen gesetzlichen Anhaltspunkt gibt höchstens das Immisionssschutzgesetz (BImSchG), darüberhinaus entscheiden die einzelnen Gerichte teils sehr unterschiedlich. Grundlage ist eigentlich immer Frage, ob eine Belastung noch zumutbar ist, oder nicht. Da hier das Empfinden sehr subjektiv ist, kann das gar nicht pauschal beantwortet werden.

 "Normale" Küchengerüche müssen grundsätzlich erst einmal hingenommen werden. Was darüber hinaus geht...nunja, schwierig. :D

Der Sonntag bildet da auch keine besondere Ausnahme, da darf grundsätzlich auch gegrillt werden.

Fazit: Bevor Du jetzt mit dem Gedanken einer juristischen Auseinandersetzung spielst, solltest Du dich versuchen mit dem Nachbarn zu einigen.

Du kannst Dir das Thema Grillen und Nachbarschaft auch hier noch einmal von einem Juristen erläutern lassen, gibt auch einige Anmerkungen aus der Rechtsprechung im Artikel: http://www.ratundtat.de/video/2089/geld-sicherheit/nachbarschaftsrecht.html

Natürlich darf der Nachbar grillen, so oft und so lange er will - sofern es nicht z.B. durch eine Hausordnung (Grillen auf dem Balkon etc.) verboten wird. Der Nachbar darf dabei nur nicht unnötig belästigen, z.B. durch Lärm oder absichtliche Geruchsbelästigung. Abgesehen davon ist das Wochenende klassische "Grillzeit".

Und nebenbei: Grillen ist nur Grillen, wenn es mit Holzkohle ist! Ich würde auch nicht auf Elektro umstellen, der Geschmack ist komplett anders, dann könnte man auch gleich in der Küche in der Pfanne braten. Allerdings würde ich beim Grillen mit Holzkohle trotzdem auf meine Nachbarn achten und aufpassen, dass der Wind den Rauch nicht direkt auf die Terrasse weht.