Muss man Verkauften Artikel bei ebay zurücknehmen?

9 Antworten

Viele versuchen es doch immer wieder:

Sie kaufen einen Artikel und erpressen den Verkäufer, da der Artikel angeblich defekt ist und somit nicht der Beschreibung entsprach.

Ich haber es auch schon 2x erlebt: Ich habe eine Modellbahnlokomotive verkauft, getestet und heil! Hatte sogar Fotos von beiden Seiten gemacht. Doch der Käufer reklamierte einen Schaden!

Dabei hat der Käufer einen angeblich vorhandenen Schaden selber verursacht, mir Fotos einer kaputten Lok mit demontierten Teilen gesendet und mich aufgefordert, die Lok zurückzunehmen oder einen Preisnachlass zu geben, ansonsten werde er das Ebay melden und negativ bewerten.

Beim ersten Mal, noch unerfahren, habe ich nachgegeben, da er nur 10,- Euro für die Reparatur wollte. Beim 2. Mal habe ich nicht gezahlt, denn das war zuviel: Reiner Betrugsversuch und unheimlich dreist!!

Und Ebay unterstützt so etwas auch noch, da man ja seit Neuestem als Verkäufer nicht mehr negativ bewerten kann. Das einzige, was bleibt ist: Sofort bei Ebay melden, denn wenn sich die Meldungen über einen Käufer häufen, kann und wird (?) Ebay etwas unternehmen (?)

Als Privatverkäufer musst du den Artikel nicht zurückgeben (sofern darauf hingeweisen), es sei denn deine artikelbeschreibung weicht erheblich vom Artikel ab. Da du aber schreibst, dass du das Teil vorher getestet und es funktionsfähig war, hast du alles richtig gemacht. Im nachhinein kann beim einem kauf kein defekt gemeldet werden. Das Risiko liegt somit beim Käufer, zumal ja noch garantie vorhanden ist. Also hat der Kunde auch kein Problem das Gerät beim hersteller einzuschicken. !!! Leider sieht das Ebay nicht immer so und es kann passieren (wenn der Käufer sich beschwert) dass dir das negativ angekreidet wird.!!! Versuche dich daher mit Käufer zu einigen.

Was steht denn GENAU in der Artikelbeschreibung??? Als Privatverkäufer MUSS man nicht zurücknehmen, sofern in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass man als Privatverkäufer keine Rücknahme bzw. Garantie anbietet. Wenn es noch die Möglichkeit der Garantie gibt, ist der Käufer doch eigentlich auf der sicheren Seite....eBay bzw. der Käufer sieht das aber eventuell anders

Wenn Du privat verkauft hast und einen Zeugen benennen kannst, der die Funktionstüchtigkeit des Artikels bestätigen kann, muss Du ihn nicht zurücknehmen. Wenn Du gewerblich verkaufst hast, kann sich der Käufer das einmonatige Rückgaberecht beziehen.

Nachtrag: Ohne Zeuge sieht die Sache anders aus, denn dann hätte der Artikel lt. Käufer nicht der Beschreibung entsprochen. Meines Wissens hätte er dann doch ein Rückgaberecht.

man muss den Artikel nicht zurück nehmen, WENN man in der Arikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass man als Privatverkäufer keine Rücknahme bzw. Garantie anbietet. Ansonsten kann der Käufer eine Rücknahme verlangen!