Darf der Chef vorschreiben, dass sich Mitarbeiter plötzlich siezen?
Nach fast zwei Jahren möchte der Vorgesetzte (mittlere Führungsebene) zurück zum Sie gehen.
Darf er vorschreiben, dass auch vorgesetzte Ausbilder, die sich von Beginn an mit dem Mitarbeiter geduzt haben, plötzlich per Sie miteinander sind, wenn diese dies völlig unsinnig finden?
Also dass Ausbilder und Mitarbeiter (kein Auszubildender) sich plötzlich siezen, obwohl sie sich gut verstehen.
Der Ausbilder meinte, er wolle keinen Ärger riskieren.
Sämtliche Mitarbeiter im restlichen Unternehmen sind weiterhin per Du.
Es geht hier um persönliche Abneigung des Vorgesetzten gegen den Mitarbeiter.
Ist das Vorschreiben des Siezens zwischen Ausbilder und Mitarbeiter bereits eine Form des Mobbings?
Es gibt keinen Betriebsrat.
2 Antworten
Wenn es nur eine Person betrifft dann ist das selbstverständlich mobbing.
Wenn der Ausbilder aber mit dem Azubi zufrieden ist, dann sollte er sich auch hinter diesen stellen und beim Chef verteidigen oder versuchen die Situation zu lösen. Ja, ich weiß das ist oft leichter gesagt als getan.
Je nach Betrieb würde ich das Thema auch mit dem Betriebsrat besprechen.
Ist jetzt schwer das von außen zu beurteilen aber gibt es nach besagtem Chef der das siezen vorschreiben möchte vielleicht noch eine weitere Hierarchieebende?
Ja, es gibt den Chef des Unternehmens. Der Vorgesetzte ist der Leiter der Abteilung.
wer als führungskraft/vorgesetzter/chef solche mätzchen mit seinen mitarbeitern treibt, sollte dringend ein seminar für personalführung besuchen.
wenn das jemand in der mittleren führungsebene macht und ein boß aus der oberen etage das mitbekommt, könnte das dieser pappnase den job kosten. das ist in höchstenm maß demotivierend und wirkt sich direkt oder indirekt auf die leistungsfähigkeit des unternehmens aus.
solche "anweisungen" kann man getrost ignorieren, weil sie für die erledigung der arbeiten irrelevant sind.
und es zeigt sich immer wieder, dass man nur mit einem betriebsrat gegen solche willkür und mätzchen nach "gutsherrenart" gefeit ist.
Ja, wenn es einen Betriebsrat gäbe, hätte der nach §87 BetrVG zustimmen müssen. Aber es scheint keinen zu geben, das ist schlecht. Denn er wäre der Ansprechpartner in solchen Fällen.