Sind (unbezahlte) Überstunden in bestimmten Branchen tatsächlich üblich?
Ich habe bislang 2 Praktika absolviert (bei einer Big4-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und im Finance-Bereich einer Großbank) und in beiden Fällen wurde ziemlich offen und direkt gesagt, dass im Falle einer Festanstellung zeitweise (unbezahlte) Überstunden erwartet werden.
Es wurde in beiden Fällen direkt gesagt, dass bei Bedarf die tägliche Arbeitszeit deutlich über 10 Stunden liegen kann (konkret: 12 bis 14).
Mich hat diese Offenheit sehr überrascht, da nach dem Arbeitszeitengesetz nur 10 Stunden Arbeit pro Tag erlaubt sind.
Was tun? Ich hatte vor meinem Studium mehrere Jahre gearbeitet und immer pünktlich zum Feierabend den Stift fallen lassen, egal, ob die Arbeit liegen blieb oder nicht. Ich hatte mir damals fest vorgenommen, mich nie ausbeuten zu lassen.
6 Antworten
dass im Falle einer Festanstellung zeitweise (unbezahlte) Überstunden erwartet werden.
Das steht in vielen Arbeitsverträgen.
Rechtlich ist das in Ordnung, wenn die Anzahl der unbezahlten Überstunden im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Steht z.B. im Vertrag dass monatlich bis zu 20 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, kann man das nicht beanstanden.
Steht hingegen nur drin, dass Überstunden (ohne eine Anzahl zu nennen) mit dem Gehalt abgegolten sind, ist diese Klausel unwirksam und es muss jede einzelne Überstunde bezahlt, bzw. als Freizeitausgleich gegeben werden.
Anders ist es nur wenn man überdurchschnittlich verdient. Hier muss im Arbeitsvertrag keine bestimmte Anzahl an Überstunden vorgegeben sein, die man "für lau" arbeiten muss.
Die Grenze liegt hier (Stand 2018) bei einem monatlichen Einkommen ab 6.500 €/Monat West und 5.800 €/Monat Ost.
Die Überschreitung der max. zulässigen Höchstarbeitszeit von 10 Std./Tag ist nicht zulässig. Das wäre nur der Fall, wenn dies in einem Tarifvertrag vereinbart wäre, was ich mir in dieser Branche nicht vorstellen kann.
Das Arbeitszeitgesetz mit dem max. Wochendurchschnitt im Zeitraum von 24 Wochen oder sechs Monaten gilt aber überall, egal auch wenn mal z.B. an sechs Werktagen je 10 Std., also 60 Wochenstunden, gearbeitet wird. Das lässt sich weder durch Arbeits- noch durch einen Tarifvertrag "aushebeln".
Allerdings gilt, wie fast überall: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Problematisch für den AG wird es allerdings, wenn MA nach so langen Arbeitszeiten z.B. einen Betriebs-/Wegeunfall haben. Da können die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz auffliegen und dann wird es unangenehm und teuer.
Das ist eine Frage der arbeitsvertraglichen Regelung und für Tarifangestellte hängt es eventuell noch von speziellen Betriebsvereinbarungen ab.
Die höher Bezahlten bei uns haben alle einen Überstundenausschluss im Vertrag (i.e keine Bezahlung)- allerdings haben wir sehr flexible Ausgleichsregelungen..
Das ArbZG erlaub es Arbeitszeiten auf bis zu zehn Stunden zu verlängern, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wobei der Samstag als Werktag gilt.
Und auch zum ArbZG gibt es jede Menge Ausnahmen...
Ausbeutung ist es nur, wenn man keinen Gegenwert erhält :)
Ist normal bei vielen firmen dafür gibt es aber mehr urlaubstage es müssten dann a 10 angesammelte stunden 1 extra freien tag.
Die meisten gleichen das mit 1 extra freien tag in der woche was aber nicht die regel ist.
Deswegen überstunden sind dann extra freie tage
Eigentkich ist das nur nur bei beamten üblich überstuden müssen ansonsten abgefeiert werden oder bezahlt weden!
Warum sollte man auch überstunden Machen ohne das sie in einer form vergütung werden ?
Ja, das ist ziemlich normal... die Überstunden werden mit einem höheren Gehalt abgedeckt
Ebend nicht diese überstunden werden als urlaubstage ausgeglichen. Unbezahlte überstunden heißen so weil sie unbezahlt sind