Darf der Chef seine Mitarbeiter in einer anderen Firma beschäftigen lassen?

4 Antworten

Natürlich kann der Chef seine Mitarbeiter an andere "artgerechte" Unternehmen überlassen.

Wenn Du und Dein Mann mit der Vorgehensweise nicht einverstanden ist, dann möge er dieses doch seinen Arbeitgeber entsprechend mitteilen und auch seine Bedenken kommunizieren. Dann wird sich mit Sicherheit einiges regeln und auch klären lassen.

Was den Metallbau betrifft ist das eine Branche die starken Schwankungen ausgesetzt ist. Dass der Chef in der Wirtschaftskrise halt mit der Kurzarbeit jonglieren muss und dieses auch tut ist doch nicht verwerflich. Im Gegenteil. Andere Unternehmen entlassen dann mal locker.

Keine Ahnung was Du nun möchtest. Klagen gegen den Arbeitgeber Deines Mannes?? Sehr bedenklich, das Resultat sollte doch klar sein. Man schlachtet nicht die Kuh, welche man melkt.

Aber natürlich kann auch Dein Mann sich nach einer anderen Arbeit umschauen. Ob das so spaßig ist, das würde ich mal verneinen. Man sollte in der heutigen Zeit flexibel und auch Kompromissbereit sein und wenn man ein ungutes Gefühl hat einfach den direkten Dialog mit den Vorgesetzten suchen.

30 Jahre hat Dein Mann nun für diese Unternehmung gearbeitet. Und klar, die Zeiten ändern sich. Wir leben und agieren heute in einer globalen Welt und die Wettbewerbssituation hat sich auch im Metallbau dramatisch verändert. Die Denke von vor 30 Jahren ist nicht mehr zeitgemäß. Von Beiden Seiten wird viel abverlangt.

ankasiken 
Fragesteller
 06.02.2013, 12:16

Danke erst einmal für die Antwort. Eine Klage ist nicht vorgesehen. Mein Mann hat mit dem Chef gesprochen, auch seine Bedenken zum Ausdruck gebracht: Doch mit dem jetzigen Chef ist kein Reden. Er meint dann lapidar, das er gehen kann. Einige Kollegen sind schon gegangen, viele , wie auch mein Mann bewerben sich bei anderen Firmen und suchen sich eine neue Arbeit. Wenn das Betriebsklima stimmen würde und da auch Gespräche möglich wären, wäre es sicherlich auch zu regeln gewesen. Doch wie gesagt, ich und auch mein Mann wussten nicht, das es legal und erlaubt ist, seine Mitarbeiter an andere Firmen "auszuleihen". Ich dachte immer das es dafür Zeitarbeit gäbe. Daher meine Frage, ob es Rechtmäßig ist.

Familiengerd  06.02.2013, 14:05

Und der Arbeitnehmer verdientn sowieso auch viel zu viel, nicht war? Melkt die arme "Kuh" Arbeitgeber erbarmungslos aus, um sie am Ende auch noch zu "schlachten", indem er seine Rechte wahrnimmt!

Was hat das mit "Denke von vor 30 Jahren" zu tun, wenn ein Arbeitnehmer zu Recht darauf besteht, dass gemeinsam getroffenen Vereinbarungen auch eingehalten werden?!?!

madquad  06.02.2013, 17:27
@Familiengerd

Bei einer Zugehörigkeit von 30 Jahren kann man sich schon etwas besser mit dem Betrieb identifizieren und sich auch etwas toleranter zeigen.

Wenn Du schon meinen Beitrag zitierst und hierbei das raus pikst was nicht dem Mainstream entspricht, dann hoffe ich doch aus dass Du meine obere Passagen gelesen hast und ich grundsätzlich den Dialog zwischen den Parteien favorisiert habe. Wurde das von Dir verstanden?????

Und ein Arbeitsvertrag welcher vor 30 Jahren geschlossen wurde hat durchaus seine Werthaltigkeit. Aber man sollte schon gemerkt haben, dass sich die Zeiten ändern und demnach von Beiden Seiten - vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer . mehr Flexibilität und auch Verständnis zu erwarten sein kann.

Immer dieses "armer Abeitnehmer und böser Chef Gedöhns."

ankasiken 
Fragesteller
 06.02.2013, 21:21
@madquad

warum reagierst du denn gleich so gereizt? Du schreibst Flexibilität erwarten. Du weißt ja gar nicht das drum herum. Meine Frage war nach dem ob es Rechtmäßig ist. Mein Mann ist sehr flexibel, hat vieles möglich gemacht und war immer für die Firma da. Also ich denke das ist nicht Gegenstand der Diskussion und der Frage. Und es hat keiner etwas von Bösem Chef gesagt oder geschrieben. Darum geht es hier auch nicht. ich zum Beispiel habe zwei super Chefs, bin immer da wenn ich gebraucht werde, scheue auch keine Überstunde, mache vieles in meiner Freizeit, bin immer bei Öffentlichkeitsarbeiten dabei. Also ich denke wir müssen hier nichts von Toleranz oder Flexibilität schreiben. Denn genau wie ich, arbeitet mein Mann sehr gern., war und ist immer Bereit Mehrarbeit zu leisten. Aber ich denke auch ein Arbeitnehmer darf von Seitens des Chefs auf mehr Toleranz hoffen. Doch darum ging es in meiner Frage gar nicht. Es wurde kein Chef schlecht gemacht oder als Böse dargestellt. Ich habe einfach Fakten genannt und dazu eine Frage gestellt. Nicht mehr und nicht weniger.

der Chef darf Mitarbeiter verleihen

TETTET  07.02.2013, 13:33

Wie bringst du das denn in dieser Grundsätzlichkeit mit AÜG §1 in Übereinstimmung?

Familiengerd  07.02.2013, 21:12
@TETTET

Man mag es bedauern - und es kommt auf die Umstände an.

Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer verleihen z.B. u.a.:

  • innerhalb "desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht" (AÜG § 1 Abs. 1 Nr. 1),

  • "wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird" (AÜG § 1 Abs. 1 Nr. 2a).

Dieses Erlaubnis ändert aber nichts daran, dass ein Arbeitnehmer sich weigern kann, sich verleihen zu lassen - es sei denn, er hat sich arbeitsvertraglich dazu bereit erklärt.

Wenn er verleiht und schichten gemacht werden, muss er auch die anfallenden Zuschläge bezahlen.

Danke für die schnellen Antworten. Doch wozu braucht man dann einen Arbeitsvertrag der Arbeitszeit und Arbeitsort regelt, wenn der Chef dennoch verleihen darf. In meinem Arbeitsvertrag ist auch klar geregelt wo und wie lange ich zu arbeiten habe, auch wohin ich versetzt werden darf. Von Verleihen in eine ganz andere Firma steht da nichts, Genaus so wenig wie bei meinem Mann.