hat mein chef das recht mich einfach von meinen stunden runterzusetzen?

4 Antworten

Es gilt was im Vertrag vereinbart ist.

Dein Chef kann Dir eine Änderungskündigung geben. Du nimmst den veränderten Vertrag an oder aber bist gekündigt. Allerdings kann man sich gegen eine Kündigung auch zur Wehr setzen - aber gerichtlich.

Dein Betrieb muß bei dieser Auseinandersetzung schon darlegen können, das diese Änderung betrieblich notwendig ist, also das auf einmal nur für 25 Stunden Arbeit vorhanden ist. Ich vermute damit hat der Betrieb seine Schwierigkeiten.

Aber lass den Chef erst einmal machen und unterschreibe keinen anderen Vertrag.

Hast Du einen Arbeitsvertrag in dem diese 30 Stunden vereinbart sind?

Wenn ja, kann Dein AG Dir nicht so einfach die Stunden kürzen. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, muss er Dir eine Änderungskündigung geben. Bei dieser gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Du akzeptierst und arbeitest nur noch 25 Stunden (was Du ja nicht möchtest).

  2. Du lehnst ab und die Kündigung wird wirksam. Da musst Du dann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

  3. Du akzeptierst unter Vorbehalt. Da arbeitest Du zwar zu den neuen Bedingungen, kannst aber die Änderungskündigung beim Arbeitsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Das hat den Vorteil, dass Du auf alle Fälle Deinen Job behältst und, falls das Arbeitsgericht entscheidet, dass dies nicht rechtens war, Deine vorher vereinbarten 30 Stunden zurückbekommst.

Klage muss auf jeden Fall innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung eingereicht werden.

Du solltest aber noch einige Dinge beachten: Falls Du in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) greift das Kündigungsschutzgesetz ebenso wenig wie wenn Du noch keine 6 Monate im Betrieb arbeitest. Außerdem muss der AG bei einer Änderungskündigung auch die vereinbarten/gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfristen beachten. Von heute auf morgen geht das also nicht.

Falls es einen Betriebsrat gibt, rede mal mit diesem. Der AG muss diesen auf jeden Fall informieren.

hmh, schwer zu sagen, ich denke dass das der Nachteil des Mindestlohns ist.

Die Firma muss das begründen, so einfach mir-nicht-dir-nichts geht das nicht.

Habt Ihr eine Betriebsrat?

Eventuell gibt es hier Berufsrechtler die sich in den Details auskennen.

Einfach so kann man das nicht machen. Das wäre nur über eine Änderungskündigung mit der entsprechenden Frist möglich.