Darf der chef mich im Zeitausgleich zur Arbeit zurückholen?
Wenn z.B einer Krank wird? Muss ich überhaupt erreichbar sein?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn im Schichtplan/Einsatzplan steht das du drei Tage frei hast dann hast du auch frei.
Er kann sicher anfragen ob du arbeiten kommst, aber mit dem Schichtplan hat er sein Weisungsrecht ausgeschöpft.
und zur Erreichbarkeit: Wenn nix vereinbart ist muss auch keiner in seiner Freizeit erreichbar sein.
Ist eine difiziele Sache. Zeitausgleich ist auch nicht gleich Urlaub, wo die Regeln eindeutiger sind. Ausschlag gebend dürfte sein, was im Arbeits- und ggf. Tarifvertrag dazu geregelt ist und/oder ob der Chef den Zeitausgleich unter Vorbehalt ausgesprochen hat.
was sagt Dein Arbeitsvertrag darüber aus?
Qutros
12.10.2021, 14:20
Fragesteller
Garnix, steht nix darüber drinnen