Stunde früher gehen?
Ich bin heute ziemlich krank zur Arbeit gegangen, aus Angst dass mein Chef sonst böse wird.
Allerdings würde ich gerne eine Std früher gehen, hab sogar eine AU für die ganze Woche und bin trotzdem zur Arbeit gekommen. Denkt Ihr er darf mir Probleme machen wenn ich gehen will trotz meiner AU?
7 Antworten
Du darfst gar nicht mit einer AU arbeiten gehen... Da hat dein Chef grössere Probleme, wenn er dich mit einer AU arbeiten lässt und das raus kommt
Doch darf man.
Es geht um Deutschland!
Wenn das Auskurieren aber die Arbeit nicht behindert und man sich besser fühlt, dann liegt es in der Entscheidungsfreiheit des AN Arbeiten zu gehen.
In der Schweiz kann dich der Arbeitgeber sogar reinholen wenn du krank bist solange du noch irgendwas für die Firma brauchbares machen kannst - so sieht es dort wirklich aus, von wegen "wehe du gehst.." https://www.weka.ch/themen/recht/arbeitsrecht/basisarbeitsvertraege/article/arbeitsunfaehigkeit-schweiz-einzelfragen-zur-arbeitsunfaehigkeit/
So ist es, selbst schon erlebt.
Hatte einen leichten Gehgips und der Chef hat mich zur Büroarbeit von Zuhause abholen lassen, weil ich ja am PC auf dem Bürostuhl mein Bein nicht belasten brauche - Die jeweils knapp 30 Euro fürs Taxi hin und wieder zurück waren dem egal, der hat sich ja einen kompletten Tageslohn von mir gespart.
Wochenlang ging das so
Weithin verbreiteter Irrtum. Wenn der Chef gar nichts von der AU-Bescheinigung weiß, hat er auch keine "Probleme".
Hab gerade danach gegooglet...sorry, da lag ich total falsch!
Der Mitarbeiter kann das selbst entscheiden. Jedoch kann der Chef von seiner Fürsorgepflicht gebrauch machen und ihn nach hause schicken.
Da hat dein Chef grössere Probleme, wenn er dich mit einer AU arbeiten lässt und das raus kommt
Welche Probleme wären das ?
bisch bissl neben der spur oder?
In Deutschland wohl keine...
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer arbeiten lässt im Wissen darum, dass er nicht arbeitsfähig ist, kann haftungsrechtliche Probleme bekommen, wenn es genau deswegen zu einem Unfall oder auch zu einer Verschlimmerung der Erkrankung kommt
Die Frage ist noch unbeantwortete
Quelle für dieses Märchen?
In Wahrheit sieht es so aus - Und da wird jeder deiner Punkte für falsch erklärt:
Es gibt zwar eine Krankschreibung, aber keine Gesundschreibung...
Es handelt sich bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also um kein Arbeitsverbot...
Dementsprechend ist auch die Behauptung nicht korrekt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit nicht beschäftigten darf bzw. dass dann kein Versicherungsschutz besteht.
Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) besteht für sämtliche Tätigkeiten, welche zum arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis gehören bzw. dem Interesse des Arbeitgebers dienen. Von daher besteht auch dann ein Versicherungsschutz über die Gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Arbeit vor Ablauf der Krankschreibung wieder aufgenommen wird....
Dies gilt selbst dann, wenn sich während der Beschäftigung der Gesundheitszustand wieder verschlechtern sollte....
Quelle:
Bevor du dich hier so weit aus dem Fenster hängst und von "Märchen" schwafelst, hättest Du genauer beachten sollen, was ich geschrieben habe:
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer arbeiten lässt im Wissen darum, dass er nicht arbeitsfähig ist, kann haftungsrechtliche Probleme bekommen, wenn es genau deswegen zu einem Unfall oder auch zu einer Verschlimmerung der Erkrankung kommt.
Selbstverständlich ist der Arbeitnehmer in vollem Umfang versichert; das weiß ich selbstverständlich, aber dazu habe ich mich nicht geäußert, weil es darum nicht ging, sondern um mögliche Folgen für den Arbeitgeber, wenn er seine Fürsorgepflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt!
Ich habe es noch einmal fett und unterstrichen hervorgehoben, damit Du auch mibgekommst und verstehst, was gemeint ist!
Was für eine lausige Ausrede "kann", "habe ich nicht gesagt" - Selbst eine Verschlimmerung oder Unfall ist aussen vor! Klipp und klar so im Link zu lesen!
Selbst eine Verschlimmerung oder Unfall ist aussen vor! Klipp und klar so im Link zu lesen!
Falsch!!
Mit dem Lesen hast Du es wohl nicht so! Oder Du liest nur das, was Dir passt und ignorierst andere Aussagen, die Dir nicht in den Kram passen!
Denn selbst auf der Seite, auf die Du Dich berufst, steht unter dem Abschnitt "Fürsorgepflicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer" unter anderem:
Wird ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter vom Arbeitgeber beschäftigt, kann dadurch möglicherweise die Fürsorgepflicht verletzt werden, welche als arbeitsvertragliche Nebenpflicht besteht. In der Folge können sich eventuelle Schadensersatzansprüche ergeben.
Dumm gelaufen! Aber so ist das, wenn man nicht zu Ende oder nur "selektiv" liest! ... 😂
Was fur Unsinn!
Lies dich mal ein bevor du was schreibst!
Du solltest erst mal lesen, bevor du so viel Ausrufezeichen setzt. :D
Ist jetzt langsam mal gut? Langt es nicht,wenn man sich entschuldigt?
Ich frage mich dabei einfach nur, wozu dann eine AU notwendig ist...wenn der Chef Problemlos die Leute zum arbeiten holen kann ohne Konsequenzen
Kann er eben nicht. Es hat rechtlich keine Konsequenzen, wenn der AN nein sagt.
Dann ist das jetzt auch geklärt
Kannst du zählen?
Wie wärs, wenn du das an GF meldest wegen unnötigem Gebrauch von Satzzeichen? Und die dann entscheiden ob es gegen die Richtlinien verstösst?
Kriegst du das allein hin? Aber verzähl dich nicht!
Wer hat den das behauptet, kein Grund hier zu lügen!
Um was gehts denn jetzt? Wieso lügen?
Ausser dir hat das nemand hier behauptet, oder?
"..wenn der Chef Problemlos die Leute zum arbeiten holen kann ohne Konsequenzen.."
Bleib bei den Tatsachen, musst nichts dazu erfinden was du nachher wieder abstreitest!
Das war doch keine Lüge und keine Behauptung...musst schon das ganze lesen,, nicht nur das Ende...
Und berlinda76 hat mich dann schon aufgeklärt...also dich brauchts dann nicht mehr dazu
Den Satz hast du vor 3 Stunden gedrückt, korrigiert wurdest du vor 4 Stunden also schon vorher! Einfach hochscrollen, du weist ja selbst nicht mehr wann da was rausgehauen hast..
Schau dir das nochmal an...und lass dir Zeit damit, ganz in Ruhe. Manche brauchen nunmal etwas länger um die Zusammenhänge zu verstehen.
Ich helfe dir...aktuell vor 4 stunden "gedrückt" ... dann 1 Stunde später (also dann 3) von belinda aufgeklärt...
Es geht um die Aussage von Dir - in der du mir persdönlivh! irgendwas mitteilen mövhtest und dabei irgendwas erfindest..
"@Leestigter Ist jetzt langsam mal gut? Langt es nicht,wenn man sich entschuldigt?
Ich frage mich dabei einfach nur, wozu dann eine AU notwendig ist...wenn der Chef Problemlos die Leute zum arbeiten holen kann ohne Konsequenzen"
Und die hast du NACHDEM geschrieben als man es dir erklärte!
Na ja, du hast ja asuch behasuptet in der Schweiz dürfe man nicht, ("wehe du")auch das musste ich klarstellen..Deshalb nicht verwunderlich, dass du das auch nicht auf die zritliche Kette bringst...
Richtig, manche brauchen etwas länger, aber mir gehen jetzt die Filzstifte aus und nun such dir jemasnd anderen, der dir das notfalls noch ein paarmal erklärt.
Ach? Ich arbeite seit 8 Jahren in der Schweiz...und jedesmal wenn ich mich angeboten hatte...weil ich wohne nur 5 Minuten von der Arbeit weg...für ne stunde zu kommen...da war das Geschrei gross...ich solle bloss daheim bleiben wenn ich ne AU habe...weil sie sonst in "GROSSE" Schwierigkeiten kommen... und das willst DU klar stellen?
Das bedeutet nur, dass dein Chef ein Depp ist und die Gesetze nicht kennt - lies mal, was @Lestiger weiter oben für einen Link gepostet hat, da kannst du was zu "nur teilweise krank" lernen!
Das bedeutet nur, dass dein Chef ein Depp ist und die Gesetze nicht kennt
Das ist Unsinn und hat weder mit "Depp" noch mit "die Gesetze nicht kennen" etwas zu tun!
Es gibt nicht wenige Arbeitgeber, die ihren erkrankten Arbeitnehmern aus streng (sehr) genommener Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht erlauben, während der Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit zu erscheinen.
Der Link ist einer deutschen Anwaltsseite...ich schrieb aber von der Schweiz
Ich kenne keine!
Ach das ist eine "deutsche" Seite? seltsam, warum sie eine .CH Endung hat..
Ich sehe da eine Schweizer Seite!
Dass Du irgend etwas nicht kennst, bedeutet noch lange nicht, dass es das nicht gibt - fürchterlich, wenn es so wäre!
Ach das ist eine "deutsche" Seite? seltsam, warum sie eine .CH Endung hat..
Was soll der Blödsinn?!?
Der unter dieser Antwort in einem Kommentar mitgeteilt Link zu einer Anwaltsseite verweist auf eine deutsche Seite: https://www.anwalt.de/ .
Wo siehst Du da denn ein ".ch"??
Es ging nicht um die erst in einem Unterkommentar genannte Seite https://www.weka.ch .
Für dich nicht, das ist mir nun klar. Wenn man einen deutschen Link und einen schweizer Link hat der aufzeigt dass man falsch liegt, wirst du dich immer auf den "deutschen" herausreden...
Für dich nicht, das ist mir nun klar.
Du solltest einmal versuchen - falls überhaupt möglich! -, Deine Gedanken zu sortieren und klar und deutlich auszudrücken, was Du überhaupt sagen willst.
Wenn Du es nicht verstehst dann soll es mir recht sein.
Andere haben keine Probleme damit - aber du hast hier ja einige Baustellen bezüglich deiner sehr persönlichen Ansichten, die anscheinen nicht von allen geteilt werden...
aber du hast hier ja einige Baustellen bezüglich deiner sehr persönlichen Ansichten
Welche denn zum Beispiel? Du wirst nicht ein einziges stichhaltiges Beispiel anführen können! ✌😋
Und: Wenn es um deutschen Recht geht, ist eine .ch-Seite nutzlos! Außerdem habe ich es nicht nötig, mich mit mit einer .de-Seite "herauszureden".
Andere haben keine Probleme damit
Nein? Mit anderen hast Du hier doch auch Diskussionen zu .che oder .de geführt!
Sollte Dir während der Arbeitszeit aufgrund Deiner Erkrankung aber etwas passieren, kann sich Deine Krankenkasse wohl querstellen.
Wie glaubwürdig wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes denn, wenn der Krankgeschriebene trotzdem arbeiten geht? Das wäre dann meine nächste Überlegung.....
Wenn Dein Chef sich schon bei einer Krankmeldung generell aufregt, wird ihm möglicherweise in den Sinn kommen, dass wenn er erfährt, daß du trotzdem in der Arbeit bist, beim nächsten Kranksein Du auch wieder zu erscheinen hättest.....meine Erfahrung als junges Mädel, als ich meinte, ich würde trotzdem arbeiten gehen können.
Gute Besserung!
Entweder du bist krank, oder du bist nicht krank. So halbe Sachen sind einfach blöd für beide Seiten.
Die eine Stunde schaffst du auch noch, und morgen reichst du dann die AU rein und bleibst für den Rest der Woche zu Hause.
Alles richtig gemacht!
Geh zum Chef und erzähl ihm, dass du es probiert hast und es einfach nicht geht.
Wenn der dann sieht, dass du schon beim Doktor gewesen bist es aber trotzdem probieren wolltest ( im Gegensatz zu denen die sich einen gelben Zettel holen und dann merinen "der Doktor weis besser als ich ob ich arbeiten kann, der kennt alle arbeiten von mir in- und auswendig und entscheidet fur mich") dann hebt das dein Ansehen bei Ihm!
Und auch gut dass du weist dass du trotz Krankmerldund natürlich auch arberiten darfst - das wissen die wenigsten hier und blabbern irgendwelchen Unsinn!
Er wird dir keine Probleme achen. Außerdem hast du doch noch die AU.
Bleib zu Hause und kurier dich aus.
Echt? Bin jetzt seit Jahren in der Schweiz...und wehe, du gehst mit einer AU arbeiten...dachte das ist in Deutschland auch so....schliesslich bisste Arbeitsunfähig und sollst dich auskurieren