Darf der Arbeitgeber wegen Betriebsferien meine Urlaubstage vom nächsten Jahr abziehen?

7 Antworten

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Urlaub im Vorgriff auf das Folgejahr ist nicht erlaubt.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt: Der Urlaub muss im** laufenden Kalenderjahr** gewährt und genommen werden und

zuviel gewährter Urlaub darf nicht zurück gefordert werden.

Google mal "Urlaub im Vorgriff Arbeitsrecht". Bekommst du einiges an Urteilen zu.

DerCAM  15.12.2011, 00:21

Zuviel gewaehrter Urlaub kann natuerlich nicht zurueck gefordert werden, das hierfuer gezahlte Urlaubsentgelt hingegen meist schon (Ausnahme: BUrLG § 5 Abs. 3).

Hier handelt es sich aber gar nicht um zuviel gewaehrten Urlaub und somit auch nicht um zuviel gezahltes Urlaubsentgelt sondern um einen schlichten Annahmeverzug des Arbeitgebers. Ein solcher berechtigt den Arbeitgeber natuerlich nicht zum Lohneinbehalt.

  1. Urlaubsjahr: Der Urlaubsanspruch bezieht sich stets auf das Urlaubsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht. Gewährt der Arbeitgeber Urlaub im Vorgriff auf das folgende Urlaubsjahr, kann der Arbeitnehmer i. d. R. den im Vorjahr gewährten Urlaub im neuen Urlaubsjahr nochmals fordern. Zu einer Zurückzahlung des erhaltenen Urlaubsentgeltes ist der Arbeitnehmer nur dann verpflichtet, wenn er sich hierzu ausdrücklich vorher bereit erklärt hat.

http://www.bpb.de/wissen/TRG813,0,0,Urlaub.html

ralosaviv  14.12.2011, 14:02

DH! Mal jemand mit Plan.

Soweit ich informiert bin, darf der Arbeitgeber das nicht, du hast im kommenden Jahr deinen kompletten Urlaubsanspruch, egal, was dieses Jahr war. Er kann dir höchstens die drei zusätzlichen freien Tage als Fehltage anrechnen, also sozusagen unbezahlten Urlaub (wobei ich mir da in diesem Fall auch nicht ganz sicher bin, da du ja bis vor zwei Wochen gar nicht wissen konntest, dass du noch 9 statt 6 Tage Urlaub brauchst).

ralosaviv  14.12.2011, 14:08

Unbezahlter Urlaub geht auch nicht. Der Arbeitnehmer kann nichts dafür, dass der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht entgegen nimmt. Das ist dann alleine das Problem des AG. Wenn er den AN frei stellt, hat er ihn weiter zu bezahlen. Ohne Anrechnung von Urlaub, ohne aufgezwungene Minusstunden, ohne irgendwelche Gehaltsverrechnungen.

putzfee1  14.12.2011, 14:10
@ralosaviv

Deswegen hatte ich ja auch geschrieben, dass ich mir in diesem Fall nicht sicher bin. Danke, ralosaviv, du hast meine Vernutung bestätigt.

Ja das darf er. Ein Arbeitgeber kann betriebsferien festlegen, die aber nicht den gesamten Jahresurlaub umfassen dürfen. Dennoch müssen dafür selbstverständlich urlaubstage eingesetzt werden.

ralosaviv  14.12.2011, 14:02

Aber nicht die vom Folgejahr.

Nussbecher  14.12.2011, 17:32
@ralosaviv

selbstverständlich. Die TE kann ansonsten vielleicht auch um unbezahlten Urlaub oder Freizeitausgleich bitten, falls sie Überstunden hat.

ralosaviv  14.12.2011, 20:35
@Nussbecher

Auch falsch. Lies die links von hauseltr.

Die Frage wurde schon vor 4 Jahren gestellt, ist aber immer noch aktuell.

Antwort: Nein, der Arbeitgeber darf das nicht. Er hat, wenn ich richtig verstanden habe, den Betriebsurlaub von sich aus um einige Tage vorverlegt und trägt dafür auch die Verantwortung. Wenn nun bei einzelnen Arbeitnehmern der Urlaub für das laufende Jahr nicht mehr ausreicht, hat der AG schlichtweg Pech gehabt. Ein Vorgriff auf den Urlaub des Folgejahres ist nicht zulässig. Was passiert z.b., wenn dein Chef kurz vor Weihnachten des nächsten Jahres auf dieselbe Idee kommt? Und so weiter, dann kannst du in ein paar Jahren keinen Urlaub mehr nehmen, weil keiner mehr vorhanden ist.