Verhinderter Arbeitsantritt Unfall

1 Antwort

 Ja, dein Arbeitsverhältnis hat begonnen, die Kündigung entspricht nicht der Form. Somit hast Du einen gültigen Arbeitsvertrag und eine entsprechende Stelle. Außerdem solltest Du prüfen, ob sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignete. Dann wäre es ein Wegeunfall und die Berufsgenossenschaft müsste eintreten. Wenn Du mehr als einen Monat krank bist, hast Du sogar Deine Probezeit überstanden.

Du musst nach Deiner Gesundung unbedingt Deine Arbeitskraft anbieten, auch wenn der Arbeitgeber sie nicht mehr annimmt. Dann müsste er Dich versuchen zu kündigen. Bis  dahin hast Du noch Anspruch auf Vergütung.

 Sicherheitshalber würde ich schnellstmöglich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Nach einer Kündigung, die ich wie gesagt für unwirksam halte, hat ein Arbeitnehmer  vier Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

 Noch darauf zu hoffen, dass der Arbeitgeber  Dir noch dauerhaft eine Arbeitsstelle anbietet, halte ich für illusorisch.

 Die andere Alternative ist, nach Deiner Gesundung den Arbeitgeber anzurufen und ihn zu fragen, ob er noch Interesse an Deinem Einstieg hat.

 Ich, aber das gilt nur für mich persönlich, würde mich nicht mehr für einen Arbeitgeber interessieren, der sich so verhält und lieber den ausstehenden Lohn so lange wie möglich mitnehmen.