Verhinderter Arbeitsantritt Unfall
Ich habe vor drei Monate einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der folgendes enthält "Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses ist ein Probemonat das während dieses Monats von jedem der beiden Vertragsteile ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden kann. Nach Ablauf des Probemonats geht das Arbeitsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über." Außerdem steht da "Da der Arbeitgeber im Bundesland mehrere Filialen betreibt, die der Arbeitnehmer regelmäßig zu besuchen hat, benötigt der Arbeitnehmer einen PKW. Dieser PKW wird vom Arbeitnehmer bereitgestellt, für den dafür entstehenden Aufwand erhält der Arbeitnehmer das amtliche Kilometergeld von € 0,42 pro gefahrenen Kilometer. Der Arbeitnehmer hat daher täglich mit dem PKW zur Betriebsstätte des Arbeitgebers anzureisen.
Das Problem ist, dass ich am Tag meines Arbeitsantrittes von einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen bekommen habe (dieser hat Fahrerflucht begangen) und folglich in eine Leitschiene gefahren bin, mir meinen Fuß gebrochen habe und mein PKW einen Schaden von €5000 hat. Ich habe gleich am Unfallort meinen neuen Arbeitgeber angerufen und gesagt, ich könne an diesem Tag nicht kommen, würde mich aber blicken lassen, sobald ich wieder gesund wäre. Daraufhin hat dieser gesagt, in diesem Falle habe sich das Arbeitsverhältnis erledigt, ich müsse gar nicht mehr kommen.
Kann ich da rechtlich irgendwas machen, um den Job trotzdem antreten zu können ?
Vielen Dank für die Hilfe!
C.J.
1 Antwort
Ja, dein Arbeitsverhältnis hat begonnen, die Kündigung entspricht nicht der Form. Somit hast Du einen gültigen Arbeitsvertrag und eine entsprechende Stelle. Außerdem solltest Du prüfen, ob sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte ereignete. Dann wäre es ein Wegeunfall und die Berufsgenossenschaft müsste eintreten. Wenn Du mehr als einen Monat krank bist, hast Du sogar Deine Probezeit überstanden.
Du musst nach Deiner Gesundung unbedingt Deine Arbeitskraft anbieten, auch wenn der Arbeitgeber sie nicht mehr annimmt. Dann müsste er Dich versuchen zu kündigen. Bis dahin hast Du noch Anspruch auf Vergütung.
Sicherheitshalber würde ich schnellstmöglich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. Nach einer Kündigung, die ich wie gesagt für unwirksam halte, hat ein Arbeitnehmer vier Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Noch darauf zu hoffen, dass der Arbeitgeber Dir noch dauerhaft eine Arbeitsstelle anbietet, halte ich für illusorisch.
Die andere Alternative ist, nach Deiner Gesundung den Arbeitgeber anzurufen und ihn zu fragen, ob er noch Interesse an Deinem Einstieg hat.
Ich, aber das gilt nur für mich persönlich, würde mich nicht mehr für einen Arbeitgeber interessieren, der sich so verhält und lieber den ausstehenden Lohn so lange wie möglich mitnehmen.