Darf ich mich im Arbeitsverhältnis woanders Bewerben?

5 Antworten

Hallo. Arbeitsrecht ist mein Fachgebiet.

Du kannst Dich jederzeit um einen anderen Job bewerben. Der neue Arbeitgeber wird im eigenen Interesse schon dich nicht bei deinem Aktuellen Arbeitgeber verraten. Es wäre ja zum Nachteil für ihm. Es empfiehlt sich aber trotzdem den neuen Arbeitgeber um Diskretion zu bitten. Für ein Vorstellungsgespräch muss dich jeder Arbeitgeber Freistellen.

Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende. Mit der Kündigung weiß es dann dein Arbeitgeber. Eher brauchst du davon nichts zu sagen und es empfiehlt sich auch nicht. Auch in der Kündigung musst du KEINE Begründung angeben und auch nicht den Ort der neuen Arbeitsstelle.

Für weitere Fragen stehe ich gerne über PN zur Verfügung.

PS viel ergolg

Mfg

calotti  23.04.2017, 20:38

"Für ein Vorstellungsgespräch muss dich jeder Arbeitgeber Freistellen."

Aber erst nach erfolgter Kündigung.

"Deine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende."

Und das eventuelle Gelten eines Tarifvertrages oder einer (kirchlichen) Arbeitsrichtlinie ziehst du gar nicht erst in Erwägung?

BadHersfeld  23.04.2017, 20:51

Nein ziehe ich nicht weil kein Tarifvertrag und auch nicht die Kirche über dem BGB steht. Desweitern gibt es auch noch Urteile wo der Arbeitgeber Freistellen musste wenn der Wechsel gerechtfertig ist. dann geht das auch ohne vorheriger Kündigung. Wobei meine Empfehlung da wäre das gleich über einer Krankmeldung zu machen um Fragen aus dem weg zu gehen. Das wiederum darf sie aber keinen sagen weil sowas unter Arbeitszeitbetrug fällt und eine Fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

calotti  23.04.2017, 20:54
@BadHersfeld

"Nein ziehe ich nicht weil kein Tarifvertrag und auch nicht die Kirche über dem BGB steht."

Autsch. 

"4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

BadHersfeld  23.04.2017, 21:04

Du solltest zu diesem Link auch den Anwaltskommentar lesen wo genau steht was mit diesem einen Satz gemeint ist. Musst es mir auch nicht glauben. Sind ja in einem Freien Land wo auch du deine Meinung dazu haben darfst.

calotti  23.04.2017, 21:18
@BadHersfeld

"Du solltest zu diesem Link auch den Anwaltskommentar lesen"

Na dann poste doch mal deinen Anwaltskomentar. In dem link steht nämlich keiner.

BadHersfeld  23.04.2017, 21:21

Den gibt als Bücher z.b. Fitting. da steht das was dort in einem satz steht auf mehreren Seiten.

Natürlich darfst Du Dich auch woanders bewerben. Das ist völlig normal, dass man sich auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bewirbt und ggf. wechselt.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist auch eine Art "Qualitätsmerkmal" bei einer Bewerbung.

Normalerweise nimmt man dann für Vorstellungsgespräche einen Tag Urlaub, oder man versucht (z. B. bei Schichtarbeit) einen Termin in der arbeitsfreien Zeit zu bekommen.

Dem aktuellen Arbeitgeber sagt man im Normalfall nichts und kündigt auch erst dann, wenn man den neuer Arbeitsvertag unterschrieben hat.

Du verkaufst deine Arbeitskraft und es ist dein ausdrückliches Recht deine Arbeitskraft zu besseren Bedingungen anzupreisen. Dazu gehört im das Recht auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche (zu welchen der AG immer frei geben muss)

Niemand! muss den AG informieren das man nach Nachbars Kirschen schielt.

Informieren musst den AG nur über deine Kündigung, mehr nicht.....


calotti  23.04.2017, 20:32

"Dazu gehört im das Recht auf ... Vorstellungsgespräche (zu welchen der AG immer frei geben muss)"

Ja, aber erst wenn (vom AN oder AG) gekündigt wurde.

Ursusmaritimus  23.04.2017, 20:41
@calotti

Nein!

Natürlich auch im bestehenden ungekündigten Arbeitsverhältnis. Das Bewerben gehört zu den natürlichen Lebensäußerungen des AN wie auch Erkrankung oder Kinder bekommen. Dazu benötige ich auch keine Kündigung.....

Natürlich kannst du dich jederzeit woanders bewerben.

Dem Arbeitgeber musst du erst mal nichts davon erzählen. Ratsam wäre es, wenn du eine andere Stelle sicher hast (also einen Arbeitsvertrag vom anderen Arbeitgeber).

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"Habe mal gehört das geht nur bei ... einer Kündigung."

Stimmt. Aber kündigen solltest du erst, wenn du eine andere Stelle sicher hast. Ist übrigens im § 629 BGB geregelt.


Ursusmaritimus  23.04.2017, 20:45

Der genannte Paragraph bezieht sich nur auf die Vergütung bei Bewerbungszeit, nicht auf Freistellung (unvergütet) zur Bewerbung.

Es ist besser genannte Paragraphen auch zu lesen......

calotti  23.04.2017, 20:48
@Ursusmaritimus

@Ursusmaritimus Ich weiß ja nicht, was DU für ein BGB zur Hand hast, aber lies mal ->

"Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html

Familiengerd  23.04.2017, 21:10
@calotti

Richtig!

Die Aussage von Ursusmaritimus ist selbstverständlich Unsinn (und für den Verfasser eigentlich "peinlich")!

Logisch. So was erzählt man seinen AG auch nicht. Wenn's geklappt hat wird fristgemäß gekündigt und am nächsten Tag ist man bei seinem neuen AG.