Keine Pausen möglich bei der Arbeit - was tun?

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Ich würde dir empfehlen,in dem von dem User Peter Kleinsorge vorgeschlagenen Gespräch nicht nur auf den § 4 des ArbZG sondern auch auf §22 hinzuweisen.Dieser sagt unter Abs.1 Satz 2 aus,dass ordnungswidrig handelt,wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Ruhepausen nicht,nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt.Im Nachtrag steht dann auch, wie diese Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

Es ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern es ist auch verpflichtend dass Sie die Pausen gemäß §4 Arbeitszeitgesetz einhalten.

Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause beschäftigen. Sie müssen spätestens nach 6 Stunden eine Pause einlegen.

Bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden müssen Sie 30 Minuten Pause machen, die im voraus feststehen muss. Die 30 Minuten können auch in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten Dauer, sogenannte Kurzpausen, aufgeteilt werden.

Dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Pausen nicht bezahlt ist rechtens, dass Sie die Pausen nicht machen können ist nicht rechtens.

Der Arbeitgeber kann Ihnen den Verzicht auf die Pause auch nicht abkaufen.

Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber und verweisen Sie auf §4 des Arbeitszeitgesetzes und fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf dafür Sorge zu tragen dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen machen können.

Hier der Link zum Gesetz.

http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html

Peter Kleinsorge

Mir wurde vorgeschlagen da ich alleine in der Bàckerei bin, vor Ladenóffnung 15 Min... Und wenn ich zu mache (muss dann Kasse machen und alles wegràumen usw.) 15 Min zum Feierabend als Pause.

Ich fange um 4:00 Uhr an óffne um 6:00 Uhr

Schließe um 13:00Uhr und habe dann 13:30 Uhr Feierabend wenn ich bis dahin alles geschafft habe

Die Pause ist dein Recht und die Pflicht deines Arbeitgebers dir einzugestehen. Kannst du diese nicht nehmen so ist es nicht dein Problem sondern ein Problem deines Arbeitgebers. Leider neigen Arbeitnehmer dazu sich alles gefallen zu lassen; das ist falsch. Weis ihn ganz klar auf seine Pflichten als Arbeitgeber hin; das kannst du bestimmt aber freundlich machen.

Im schlimmsten Fall gibt es immer noch die Handwerkskammer an die du dich, auch anonym, mit einer Beschwerde hin wenden kannst.

Das ist leider bei allen Bàckern so... Verkàuferin alleine weil Personalkosten zu hoch sind und Sie soll alles alleine schaffen und Pause geht nicht wird aber natúrlich abgezogen. Immer der gleiche Àrger, ist bei uns auch so.

Du könntest den Laden für deine gesetzlich geschützte Pause für 30 Min. schließen (nach 6 Std. Arbeit). Der Arbeitgeber wird sich zwar auf sein Direktionsrecht berufen, da du die Öffnungszeiten eigenmächtig änderst, aber er hat auch die Pflicht, sich an die Gesetzte zu halten. Du solltest deinem Vorgesetzten dies vorher schriftlich mitteilen, damit er Abhilfe schaffen kann. Ideal wäre natürlich die Einschaltung eines Anwaltes.