Darf der Arbeitgeber mich zwingen den Ehering abzusetzen?

17 Antworten

Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber hat dich aus Sicherheitsgründen dazu aufgefordert. Wenn du dich jetzt verletzt, wird es problematisch. Man kann sich übrigens den Finger ganz abreißen, wenn man mit dem Ring irgendwo hängenbleibt... Hab ich schon gesehen. Bei Arbeiten in der Elektrik sind Ringe auch verboten.

Ich weiß nicht, wie hoch die Gefahr ist, dass Du mit Deinem Ring wo hängen bleiben kannst und Dir somit den Finger abreißen kannst. Wenn es nur eine Andeutung dieser Gefahr gibt, hat er Recht. Das hat nichts mit Lebensmittel zu tun.

Hier steht alles.

Frage:

Der § 35 "Kleidung, Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen, Tragen von Schmuckstücken" in der "BGV A1 Präventation" wurde ersatzlos gestrichen. Wie wird in Zukunft damit verfahren? Wo wird das Tragen von Schmuck am Arbeitsplatz geregelt? Auf welche Vorschrift kann sich ein Betrieb bei einem Verbot beziehen?

Antwort :

Das neue Konzept der BGV A 1 kommt ohne Detailvorschriften (z.B. ohne den alten § 35, der das Mitführen von Werkzeugen und Gegenständen sowie das Tragen von Schmuckstücken zum Inhalt hatte) aus und stärkt damit die von Politik und Verbänden aktuell geforderte höhere Eigenverantwortung des Unternehmers für den betrieblichen Arbeitsschutz. Auch die Versicherten werden unmittelbar in die Pflicht genommen, den Unternehmer bei seinen Vorkehrungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterstützen.

Konkret bedeutet dies, dass das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz nicht mehr ausdrücklich in einer berufsgenossenschaftlichen Vorschrift geregelt wird. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 BGV A1, der mit § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz korrespondiert. Danach sind die Versicherten, d. h. die Beschäftigten in einem Unternehmen, verpflichtet nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Diese Regelung angewendet bedeutet für die betriebliche Praxis, dass der Verantwortliche im Unternehmen Weisungen bezüglich des Tragens von Schmuck etc. treffen kann soweit dies Belange der Sicherheit und/oder des Gesundheitsschutzes betrifft.

Bei Tätigkeiten die eine hygienische Händedesinfektion erfordern und bei Feuchtarbeiten bestehen allerdings Regelungen (Verbote) zum Tragen von Schmuck an Unterarmen und Händen; Siehe die Ausführungen der Berufsgenossenschaft - BGW. Künstliche Fingernägel stehen dem Schmuck gleich. (Quellen: TRBA 250 Ziffer 4.1.2.6 und TRGS 401 Ziffer 6.1).

Weitere Informationen zur Anforderungen bei Pflegearbeiten können Sie bei ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erfragen (www.bgw-online.de).

Du kannst dich sehr wohl auch beim Kassieren verletzen, am einer Kante am Band hängenbleiben, an der Kasse hängen bleiben, ja sogar an der Ware, die wiederum durch unglückliche Umstände vom Band eingeklemmt wurde usw. Wenn du jetzt denkst so was geschieht nie hast du dich getäuscht, einmal ist immer das erste mal.

In der Regel kann er es auch hygienischen oder arbeitssicherheitstechnischen Gründen verbieten, Ringe (einschließlich Ehering) zu tragen. Frag ihn doch einfach mal mit welcher Begründung er es verbietet.

du ziehst doch die waren über den scanner, da wirst du auch mit lebensmitteln in berührung kommen. macht eben einen hygienischeren eindruck. vielleicht darfst du ja mit handschuhen arbeiten ... oder du arrangierst dich und ziehst den ring wärend der arbeit auf ein kette, die du um den hals trägst.

Es ist so tarurig, dass Eindruck...so...alles sein muss...wirklichkeitsfremde, unrealistische Richtlinien..und..und..

(Punkt für Antwort)

@usEINer

ja, du hast recht ... da gibt es so einiges was traurig ist ... wichtig ist, dass man sich nicht "überarrangiert" dabei, sonst verliert man sich selbst. wäre doch schade ...

@ragglan

Mögen alle Lieben die Kraft haben, zufrieden sein zu können, mit dem, was noch alles -