Darf der AG essensgeld vom Nettolohn abziehen?

1 Antwort

Man könnte das als geldwerten Vorteil begründen. Der AG stellt Essen zur Verfügung, welches schliesslich einen Wert hat. Dieser Wert wird bei der Lohnabrechnung berücksichtigt und versteuert.

Umgehen kann man das, wenn man von dem Angebot des AG keinen Gebracuh macht und sich sein Essen von zuhause mitnimmt.