Nettolohn mit 2 Jobs berechnen?

2 Antworten

Hi VivienWoW1989,

da die bisherigen Antworten nicht ganz korrekt sind, hier ein dritter Versuch:


Habe eine Teilzeitstelle und ein Minijob...

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung (dein Teilzeitjob) darfst du einen Minijob zusätzlich ausüben - okay ;-)
Näheres findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:

www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung,
kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später
noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der
Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der
Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.


www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

...die Teilzeitstelle is ja klar das da steuern und co runter gehen...

Kommt auf deine Steuerklasse und deine Verdiensthöhe (mtl. Bruttolohn) an!
Bei einem Single in Lohnsteuerklasse 1 wird erst ab ca. 1000 € mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten ;-)

In der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € mtl. Bruttolohn sind nur reduzierte Sozialabgaben fällig ;-)
Näheres wiederum hier in diesem Link:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/04_mehr_als_450/basepage.html

wie z.B.:
Ihr Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
er ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich
innerhalb der Gleitzone nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel
ermittelt wird. Diese Berechnung erledigt ebenfalls der
Gleitzonenrechner für Sie.


Gruß siola55

PS: mit einem professionellen Gehaltsrechner kannst du dein Nettolohn selbst ausrechnen, z.B. den AOK-Gehaltsrechner 2017:
www.aok-business.de/hessen/tools-service/gehaltsrechner/gehaltsrechner-2017/

Der Minijob ist Steuer und KV/PV abgabenfrei. Für den Minijob musst du RV Beiträge bezahlen. ( 3,7 Prozent Rentenversicherung)

Davon kannst du dich aber über den Arbeitgeber auf Antrag befreien lassen.

Somit wäre der MInijob kompl. Abgaben und Steuerfrei und wird nicht zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen gezählt und in der EK nicht berücksichtigt.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/07_abgaben_im_ueberblick/node.html

Du erhälst dann den Lohn aus dem Minijob Brutt= Netto

Welche Abgaben und Steuern du aus deiner sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit zahlen musst können wir nicht sagen, da das von vielen Faktoren abhängt die wir nicht kennen.

Und wenn du wissen willst was du insgesammt an Lohn im Monat hast: Nettoeinkommen plus Minijob.

Der Minijob ist Steuer und KV/PV abgabenfrei. Für den Minijob musst du RV Beiträge bezahlen. ( 3,7 Prozent Rentenversicherung)

Du erhälst dann den Lohn aus dem Minijob Brutto= Netto

Liebe/r Griesuh, deine Aussagen stimmen so nicht ganz:
Der Minijob ist nicht steuerfrei, ausser der Arbeitgeber entrichtet die 2% Pauschalsteuer:

www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/07_steuerrecht/node.html

Welche Abgaben und Steuern du aus deiner sozialversicherungs-pflichtigen Teilzeittätigkeit zahlen musst können wir nicht sagen, da das von vielen Faktoren abhängt die wir nicht kennen.

Liebe/r Griesuh, dies ist nur von 2 Faktoren abhängig:
von der Lohnsteuerklasse und
von der Verdiensthöhe (mtl. Bruttolohn) ;-)

@siola55

Liebe/r siola55, zum einen:

er hat nicht gefragt was der Arbeitgeber zahlen muss.

Er woillte wissen was er bezahlen muss.

Zum anderen ist es unter anderem  das was du schreibst, wir kennen seine Steuerklasse nicht und auch nicht welche anderen Faktoren, wie Kirchensteuer, Freibeträge und co der Frager hat. Daher ist diese Frage nicht  zu beantworten

Im so long