darf das Jobcenter einmal gezahlte Miete zurückfordern?

8 Antworten

Der Mieter ist Vertragspartner vom Vermieter und an den muss sich das Jobcenter wenden, wenn der unberechtigt Leistungen erhalten hat.

Der Vermieter ist nicht Vertragspartner des Jobcenters, was bedeutet, dass der Vermieter die Miete nicht an das Jobcenter zurückzahlen muss.

Verlangen können die viel wenn der Tag lang ist, aber natürlich musst du das nicht zurückzahlen. Da müssen die sich an deinen Untermieter wenden, du bist nur Vermieter und hast damit nichts am Hut.

Einen schriftlichen Widerspruch gegen diese Forderung einlegen,dass ganze begründest du damit,dass er bis zum heutigen Tag keine Kündigung des Mietvertrages bei dir abgegeben hat und du somit die Miete zu recht bekommen hast und wenn hier einer etwas zurück zahlen muss,dann er !

ihr werdet doch einen Vertrag haben, oder? Dort sollte eine Kündigungsfrist drin stehen. Das würde ich dem Amt so mitteilen.