Darf das Jobcenter meinen Antrag auf Erstausstattung ablehnen?

5 Antworten

Das Jobcenter begründet so gerne die Ablehnung, weil im Grunde haben sie ja irgendwo recht.

Bleibt nichts anderes übrig, als das Deine Eltern schriftlich erklären, daß es sich um ihre Möbel handelt, die Ihr nutzen durftet und das sie nicht bereit sind die an Euch herauszugeben. Dann sollte es mit der Erstausstattung klappen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hattest Du bei Deinen Eltern kein Bett und keinen Schrank? Irgendwelche Möbel wirst Du ja wohl gehabt haben.

Das eine oder andere ist ja schon gut, aber dass Du gar nichts hast, ist sehr unglaubwürdig.

Musst eben beim Jobcenter angeben, dass Du nicht über eine volle Wohnungseinrichtung verfügst.

Grundsätzlich kann das Jobcenter einen Antrag auf Erstausstattung mit dieser Begründung schon ablehnen. Wenn ihr in der neuen Wohnung keine Möbel hättet, müsstet ihr begründen können, warum ihr die Möbel aus der vorherigen Wohnung nicht mehr besitzt bzw. nicht mehr benutzen könnt.

Falls ihr das entsprechend begründen und ggf. belegen könnt, dann könnt ihr gegen den ABlehnungsbescheid innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Das geht (formlos) schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter. Den Widerspruch müsstet ihr dann entsprechend begründen und ggf. Nachweise beifügen. Danach wird die Ablehnung eures Antrags überprüft.

Dann schreiben deine Eltern einen Brief, dass das deren Möbel sind und du die nicht mitnehmen darfst. Dann bekommst du deine Erstausstattung.

also uns hat auch keiner die 1. wohnungseinrichtung bezahlt - da haben wir ganz viele sachen vom werstoiffhof zusammengetragen für kein oder sehr wenig geld - auch so kann man die ersten jahre gut leben