Darf das Hauptzollamt meine Schulden bei meinem Vater pfänden?


10.01.2022, 10:44

(Edit: Das mit dem Brief kann schon sein, wir haben hier schon mehrfach Post nicht bekommen, haben auch schon eine Beschwerde bei der Post abgegeben, hat nix gebracht)

Agamemnon712  10.01.2022, 10:50

Bist Du volljährig?

LJohn 
Fragesteller
 10.01.2022, 10:55

Ja bin ich

8 Antworten

Gehe zum Verbraucherschutz und lasse dich dort beraten, sie kennen sich damit aus und können euch aus der klemme helfen. Sie haben Anwälte die sich damit auskennen, das kostet zwar auch etwas aber es ist das Geld wert. Sie können auch Schreiben machen, indem geklärt wird das ihr keine Briefe bekommen habt etc. aber es ist dann so geschrieben das es für euch sicher ist und keine Fehler versteckt sind.

Habt ihr irgendwas unternommen als dein Vater das Geld zurückgezogen hatte? Das ihr in den Kontakt mit der Krankenkasse gewesen seid um das zu klären? Das hättet ihr direkt machen müssen als der zu hohe Betrag abgezogen wurde und das dann der richtige Betrag abgezogen wird. Auch solltet ihr mal zur KK um zu klären weswegen du zwei Konten dort hast, da muss wohl ein großer Fehler passiert sein und darf eigentlich nicht sein.

Glaube das es was kompliziert ist bei wem sie Pfänden düften, da das Geld wohl von deinem Vater abgebucht wird aber du der Kunde bist.

Wer hat den nach 2020 die Kosten für die KK gezahlt? Ihr solltet euch auf jeden Fall profisonelle Hilfe holen und nicht zu lange abwarten.

LJohn 
Fragesteller
 10.01.2022, 11:26

Ja ich hatte was unternommen als das Geld (da gings um Oktober 2020) ursprünglich eingezogen wurde und wir es zurück geholt hatten. Da hieß es dann, man würde mir eine korrigierte Rechnung zusenden sobald meine Bescheinigung da ist. Dann haben sie immer wieder meine Bescheinigung "nicht bekommen", obwohl per Mail und mehrfach per Brief zu denen geschickt und mindestens bei der Mail habe ich ne automatisierte Empfangsbestätigung. Dann per Einschreiben eingeschickt und plötzlich war sie doch da. Dann stand im April 21 auf einmal der GZV vor der Tür für den Betrag den wir zurück geholt hatten. Dem haben wir unsere Unterlagen gezeigt und dann hat er auch gemeint das sei Unsinn und ist wieder gegangen. Wieder viele Telefonate mit der KK. Dann kam irgendwann eine neue Rechnung von denen, für den gleichen Zeitraum, dieses mal nur noch halb so groß (was immer noch Unsinn war, war ja als Student gemeldet und hatte nur eine 450 Stelle nebenbei). Wieder hin und her, dann hieß es, das wäre geklärt. Ab November hat mein Arbeitgeber bezahlt. Dann kam wieder ne Rechnung, ich hätte meine Beiträge für Oktober bis Februar nicht bezahlt. Arbeitgeber eingeschaltet, von dem die Lohnabrechnungen durchgegangen und siehe da, ich habe zwei unterschiedliche Nummern bei der KK. Das mit der KK durchgekaut. Mehrmals wollten sie mir schriftlich bestätigen, dass das geklärt ist. Kam nie. Per Mail durften sie es angeblich nicht schicken. "aus Datenschutz". Fast forward zu heute: Sie haben jetzt für den Zeitraum April bis Oktober (beides 2021) bei meinem Vater gepfändet.

Lange Rede kurzer Sinn: professionelle Hilfe suchen scheint jetzt wirklich das Beste. Danke.

ScarletWitch1  10.01.2022, 11:36
@LJohn

Oje, das hört sich echt stressig an. Aber es ist gut das ihr es immer direkt geklärt habt auch, wenn es dann wieder neuer Ärger kommt, weil bei der KK keiner weiß was der andere geklärt hat. Das ist das Problem das es wohl zwei Nummern gibt und auch das es immer andere Sachbearbeiter sind, wenn es immer nur einer wäre der würde sich auch in dem Fall auskennen da er es ja bearbeitet aber da da ständig andere sind, weiß der andere nicht was beim anderen geklärt war usw.

Ruft beim Verbraucherschutz an und macht einen Termin dort. Sie können großartig helfen und danach seid ihr das Problem endlich los. Drücke ganz fest die Daumen.

Die Krankenkasse scheint richtigt schlecht zu sein, wenn sie ein bekanntes Problem überhaupt nicht hinbekommen es endlich zu klären und immer ärger machen obwohl sie es ganz leicht vor Ort sehen können das es nicht eure Schuld ist.

FordPrefect  10.01.2022, 12:34

Bei einer bestehenden Pfändung ist der Verbraucherschutz völlig sinnlos, weil das der Schuldner bzw. Kontoinhaber mit seiner Bank bzw. dem Gläubiger ggfs. auf dem Weg der Zivilklage klären muss.

ScarletWitch1  10.01.2022, 15:37
@FordPrefect

Die können trotzdem dabei helfen, weil sie auch Anwälte haben die sich damit auskennen. Theoretisch ist das ja geklärt und der Fehler wurde gemerkt und auch korrigiert aber irgendwo scheint trotzdem der Wurm drin zu sein und, wenn der Verbraucherschutzt bzw dort einer der Anwälte mal ein Auge darauf wirft, können sie vielleicht erkennen wo Fehler liegt. Sei es das die KK versäumt hat dem Zollamt zu sagen das es geklärt ist oder woran es liegt das er zwei verschiedene Konten bei der KK hat und sie es nicht hinbekommen das andere zu löschen oder was auch immer gemacht werden muss. Kann sein das es daran liegt, das es niemand bei der KK geändert hat, das ein Schriftstück von einem Anwalt dabei hilft das man dort das Problem bereinigt! Denn dadurch kann es sein dass das richtige Konto in Ordnung ist aber dadurch das es das fehlerhafte zweite Konto noch gibt, immer Ärger geben wird.

FordPrefect  10.01.2022, 15:40
@ScarletWitch1
Die können trotzdem dabei helfen

Das ist richtig. Nur hilft das dem OP in der aktuellen Angelegenheit wenig bis nichts, und es geht auch nicht zwingend schneller. Der einfachste Weg, um solche Probleme aus der Welt zu schaffen, ist in aler Regel der, direkt in die Geschäftststelle der entsprechenden KK mit allen Unterlagen zu gehen und das Mysterium der doppelten Mitgliedsnummern direkt vor Ort zu klären.

Di Pfändung steht ohnehin nicht damit in Zusammenhang, weil auf das Konto eines Dritten keine Pfändung möglich ist.

An dieser Beschreibung kann Einiges nicht stimmen.

Meine Krankenkassenbeiträge liefen über das Konto meines Vaters als ich noch Student war.

Das ist möglich, wenn auch nicht immer optimal.

Dann irgendwann kam eine Abhebung über 3000 Euro,

Nein, höchstens eine Lastschrift über diesen Betrag - der auch nur zustandekommen kann, wenn man als freiwillig gesetzlich Versicherter geführt wird.

weil sie angeblich meine Immatrikulationsbescheinigung nicht hatten. Das hat mein Vater sich zurück geholt.

Ohne Rücksprache mit dem Gläubiger sollte man das nicht einfach tun.

Das Thema läuft schon ne Weile und ich habe wohl auch zwei verschiedene Beitragskonten bei der Krankenkasse.

Das ist wiederum ebenfalls nicht korrekt, jedoch eine Frage zur Klärung mit der zuständigen KK.

heute hat das Hauptzollamt die (angeblich) offenen Beträge für MICH vom Konto meines Vaters gepfändet.

Und das ist unmöglich. Wenn die KK über den Zoll pfändet (was sie rechtlich kann), muss die Bank diese Pfändung zurückweisen als Drittschuldner, wenn der Schuldner nicht auch Kontoinhaber ist. Die Pfändung des Kontos eines Dritten (hier des Vaters) kann auf diesem Weg gar nicht erfolgen - zumindest dann nicht, wenn der Schuldner keine Kontovollmacht auf dieses Konto hat.

Zur Pfändung gibt es ein Schriftstück, welches dem Schuldner in der Regel ca. 2 AT nach der eingereichten Pfändung bei der Bank zugeht. Was genau steht dort als Forderungsgrund, und wer ist der Adressat?

M.E. steht die Pfändung in gar keinem Saschzusammenhang mit den Quereln mit der KK, und betrifft dich auch gar nicht - sondern den Vater.

Das Geld ist futsch und wird es wohl auch bleiben. Man sollte sich wirklich genau überlegen, ob und was man für andere Personen auf seinem Girokonto tätigt. So kann es im umgekehrten Fall möglich sein, dass Geldeingänge, die für mich bestimmt sind, aber auf das Konto einer anderen Person gezahlt werden, einer Pfändung zum Opfer fallen.

LJohn 
Fragesteller
 10.01.2022, 10:54

Aber dürfen die nicht eigentlich nur mein Eigentum pfänden?

Luzzynett  10.01.2022, 10:56
@LJohn

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon, sonst wäre der Betrag nicht gepfändet worden.

Dein Vater sollte sich zunächst an das Hauptzollamt wenden. Im Falle von mangelndem Erfolg danach an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.

Aber das ist erstmal egal für die Frage denn heute hat das Hauptzollamt die (angeblich) offenen Beträge für MICH vom Konto meines Vaters gepfändet.
  • Das Konto wurde bei der Krankenkasse angegeben. Möglicherweise ziehen sie daraus den Schluss, dass Du auch darüber verfügen kannst.
  • Dein Vater kann gegen die Pfändung Widerspruch einlegen, da sie gegen die falsch Person geht

Solltest Du Bankvollmacht haben, könnte es problematisch werden.

LJohn 
Fragesteller
 10.01.2022, 10:57

Habe keine Vollmacht für irgendein Konto meines Vaters