Darf die Stadt mein Konto pfänden?
Die Stadt Herne verlangt von mir Pflegegeld für mein Vater. Ich verdiene aber unter 1400 Euro deshalb dürfen Sie eigentlich vonnmir nichts verlangen. Die unterlagen habe ( Lohnabrechnung) habe ich noch nicht eingereicht. Sie haben heute 1000 euro von meinem Konto gepfändet. Das problem ist, der Lohn von meinem Bruder wird auch auf mein Konto überwiesen. Dieses Geld haben sie mit gepfändet. Dürfen sie das. Oder kann ich das Geld zurück verlangen ?
4 Antworten
Wenn es schon so sehr brennt, solltest Du zumindest Deiner... Mitwirkungspflicht... nachkommen... in meinen Augen. Ist jetzt ja auch nicht so viel verlangt, eine Lohnabrechnung zeitnah einzurechnen? Sorry für den Vorwurf... ;) Aber damit spart man sich das ganze Theater außen rum...
Das mit dem Lohn Deines Bruders können sie ja auch nicht wissen - lass ihn das belegen, am Besten zeitnah, dann wird sich das evtl. noch regeln lassen.
Lass dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) umwandeln. Geh am Dienstag zu deiner Bank und sag das dein Konto in ein P-Konto umgewandelt werden soll.
Die Bank muss das machen. Und zwar kostenlos.
Das P-Konto muss dann bis Freitag frei geschalten sein.
Der Pfändungsschutz des P-Konto´s greift bis 4 Wochen rückwirkend. Von deinen 1.400 € Lohn stehen dir 1.045,04 € zu. Alles was drüber ist, darf gepfändet werden.
Deine Bank muss dir also von den gepfändeten 1.000 € einen Großteil frei geben.
Das das Gehalt deines Bruders auf dein Konto kommt, ist leider Pech für dich. Die Stadt darf dein Konto zunächst erstmal dennoch pfänden.
Vielleicht bekommt dein Bruder sein Geld wieder, wenn er mit dir zusammen zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung geht. Bitte nehmt eure Personalausweise mit.
Und du deinen P-Konto Vertrag, Lohnzettel, aktuelle Kontoauszüge, Mietvertrag. Dein Bruder soll seinen Lohnzettel mit nehmen.
Aufgrund der Unterlagen können die dann durchaus verfügen, das der Lohn deines Bruders nicht von der Pfändung erfasst werden darf. Die Hilfe dort ist kostenlos.
Sie verdient unter 1400 Euro und keine 1400 Euro. Das Vollstreckungsgericht kann das für den Bruder auf das Konto überwiesene Geld mangels Rechtsgrundlage nicht freigeben.
Guthaben ist Guthaben. Es gibt leider keinen Weg, das Geld freizubekommen (außer einen Teilbetrag durchs P-Konto).
Teilbetrag. So so. Ihr stehen 1.045,04 € monatlich an Freibetrag zu!
Und das ist ein Teilbetrag seines und des Einkommens seines Bruders...
Schnellstens ändern und die Sachlage klären. Das wird schon seine Richtigkeit haben.
Was denn ändern?