Darf rente gepfändet werden?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die angaben meiner Vorredner stimmen so NICHT !

"Banken und Sparkassen dürfen weder Pfändungen, noch Kontosperrungen durchführen."

--Pfändungen sind allein schon wegen ((Artikel 46 der HLKO (Völkerrecht) )) nicht zulässig, da in diesem Artikel folgendes geschrieben steht: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

--Eine Kontosperrung ist ebenfalls untersagt, da das widerrechtliches Vorenthalten des Eigentums Dritter ist.

--All das stört Banken (Volksbanken etc.) und Sparkassen offenkundig nicht im Geringsten.

Diese sperren trotzdem einfach so Konten und Veruntreuen die Gelder ihrer Kunden, indem sie diese an angebliche Gläubiger überweisen.

Diesen kriminellen Banken und Sparkassen (bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) liegt noch nicht einmal ein sogenannter “Pfändungsbeschluss” vor, der von einem gesetzlichen Richter unterschrieben wurde, da es hierzulande bekanntlich keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt.

Dass sämtliche in diesem Land befindlichen sogenannten “Gerichte” ausschließlich Firmen sind, brauchen wir wohl kaum noch zu erwähnen.

Ebenso brauchen wir nicht mehr zu erwähnen, dass in solchen Gerichtsfirmen selbstverständlich keine staatlichen, gesetzlichen Richter beschäftigt sein können, sondern Angestellte ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse.

Das bedeutet: Selbst wenn ein sogenannter “Pfändungsbeschluss” von einem “Richter” unterschrieben wäre (was er niemals ist), dann hätte das keine Rechtsgültigkeit und keine Rechtskraft, da solche Dokumente von GESETZLICHEN, STAATLICHEN RICHTERN unterschrieben sein müssen, und nicht von Kriminellen, die sich als gesetzliche, staatliche Richter ausgeben.

https://newstopaktuell.wordpress.com/category/banken-und-sparkassen-veruntreuen-kundengelder-einfach-so/

RichardSharpe  08.02.2016, 13:00

Das ist von vorn bis hinten falsch. 'Ken Davis', der die Website betreibt, verbreitet nichts weiter als die kruden Ideen der Reichsbürger.

PatrickLassan  08.02.2016, 14:44

Pfändungen sind allein schon wegen ((Artikel 46 der HLKO (Völkerrecht) )) nicht zulässig

Die Haager Landkriegsordnung regelt das Verhalten von Staaten im Krieg. Weder herrscht Krieg noch ist Deutschland besetzt.

Dass sämtliche in diesem Land befindlichen sogenannten “Gerichte”
ausschließlich Firmen sind, brauchen wir wohl kaum noch zu erwähnen.

Dass das Unfug ist, braucht man eigentlich auch nicht zu erwähnen. 

opajoerg  21.06.2016, 20:46

Das dieser gehirnamputierte Schwachsinnserguss auch noch als hilfreichste Antwort bewertet worden ist, lässt mich auch am Verstand des Fragestellers zweifeln!

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html

Wenn dein Vater kein P-Konto hat, dann dürfen die Renten in voller Höhe gepfändet werden. Aber nur wenn die Pfändung länger als 4 Wochen auf dem Girokonto ist.

Um das zu vermeiden, sollte dein Vater sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Er hat dann einen monatlichen Freibetrag von 1049,99€ .

Wenn er Unterhalt zahlen muss, hat er einen höheren Freibetrag. Diesen höheren Freibetrag muss er aber bei der Bank beantragen. ( unter Vorlage entsprechender Nachweise von Unterhalt/Kindergeld/Geburtsurkunde - alles in Kopie )

Die Umwandlung darf nicht abgelehnt werden, nicht zur Kündigung des Girokonto`s führen, ferner darf die Umwandlung und das P-Konto an sich nichts zusätzliches kosten.

Wenn dein Vater also jetzt zum Beispiel 4€ für sein Girokonto monatlich an Kontoführungsgebühren zahlt, dann darf das P-Konto nicht mehr kosten. Das Girokonto deines Vater`s bleibt auch bestehen, es wird zu diesem nur eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, dass das Girokonto nun als P-Konto weiter geführt wird.

Grundsätzlich darf ein P-Konto kein eigenständiges Kontomodell sein und auch nicht zu einem pauschalen Preis angeboten werden.

Viele Banken verlangen auch heute noch pauschal manchmal 9€ für ein P-Konto. Das ist unzulässig!

Die Bankkarte darf dein Vater beim P-Konto behalten. Diese darf nicht in eine Servicekarte umgetauscht werden. Auch mit einem P-Konto muss deinem Vater der Zugang zu den Geldautomaten möglich sein.

Man darf mit den P-Konto nicht schlechter gestellt sein, als mit den reinen Girokonto zuvor.

Ausnahmen: Kreditkarte und Dispo dürfen bei einem P-Konto gekündigt werden. Aber immer ordentlich und Einzelfall bezogen. Also nicht einfach so.

Nachzulesen in den Urteilen des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013 . ( googeln )

Hallo sahneonkel,

grundsätzlich kann selbstverständlich die Rente gepfändet werden.

Aber es gibt einen Pfähndungfreibetrag, der sich danach richtetet für wieviel Personen der Schuldner Unterhaltepflichtig ist.

Bekommt Dein Vater nur eine Rente von bis zu 1.049,99 Euro im Monat ist diese Rente gar nicht pfändbar. Liegt die Rente Höher, kann sie gepfändet werden. Die Höhe des pfändbaren Betrages richtet sich nach der Lohnpfändungstabelle, die Du unter folgenden Link findest:

http://www.luedenscheid.de/buerger/gesundheit_und_soziales/schuldnerberatung/Pfaendungstabelle2013.pdf

Ein Beispiel nach dieser Tabelle:

Dein Vater bekommt eine Rente zwischen 1.450,00 und 1.459,99 Euro, dann kann er wenn er noch seine Frau mitversorgen muss fast alles von der Rente behalten und muss lediglich 5,84 abgegeben. Wohnt er alleine und muss auch niemanden Unterhalt zahlen, muss er eine Pfändung von 283,47 Euro hinnehmen.

Aber schau Dir die Tabelle selbst mal an, ich glaube die ist für jedermann leicht zu verstehen.

Schöne Grüße
TheGrow

DerSchopenhauer  21.09.2013, 09:58

Alles richtig dargestellt - allerdings sollte bei der Unfallrente geprüft werden ob sie unter § 850 ZPO fällt (Bedingt pfändbare Bezüge)

Zu ergänzen sei, daß unbedingt umgehend das Girokonto in ein P-Konto (pfändungsfreies Konto) umgewandelt werden sollte, da es auf einem normalen Girokonto keinerlei Pfändungsschutz mehr gibt.

juristgold  21.09.2013, 11:47
@DerSchopenhauer

Die Pfändung kann bis zu 4 Wochen auf dem Girokonto drauf sein. Wenn man nach spätestens diesen 4 Wochen das Girokonto in ein P-Konto umwandeln lässt, dann greift der Pfändungsschutz rückwirkend. ( § 850k ZPO )

Erst wenn die Pfändung länger als 4 Wochen auf dem Girokonto ist und man zu spät dieses in ein P Konto umwandeln lässt, dann kann alles gepfändet werden.

Wenn eine Pfändung ins Haus steht,ist der erste Weg den er gehen muss,auf seine Bank und sein bestehendes Girokonto in ein P - Konto umstellen lassen,das ist dann ein Pfändungsschutz Konto !!! Die Renten würden dann bis zum Pfändungsschutz von ca. 1050 € nicht Pfändbar sein.Aber erst muss das Konto umgestellt werden,sonst kommt er nicht an sein Geld und wenn er nicht innerhalb der vorgegeben Frist das Konto umstellt,ist auch die Rente weg.Die Frist müsste bei 10 - 14 Tagen liegen,hält er die nicht ein,wird die Bank das Geld an die Gläubiger überweisen auch wenn es unter der Pfändungsschutzgrenze liegen würde.

juristgold  21.09.2013, 11:52

Frist liegt bei 4 Wochen! ( § 850k ZPO ) Und diese gilt ab Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei der Bank.

isomatte  21.09.2013, 15:02
@juristgold

Alles klar,danke Dir !!!

Ja!!!

es gibt eine bestimmte Grenze (grob geschätzt 1000 euro) die nicht angetastet werden darf wenn er mehr einkommen hat als diese Grenze dann kann alles was drüber ist gepfändet werden egal ob er Rente bekommt oder Lohn.

hat er zb 1200 euro einkommen im Monat werden 200 euro gepfändet solange bis die Schulden weg sind

Wenn er aber eine Eidetstaatliche Versicherung abgegen hat hat er ja bestätigt das er nicht mehr hat als ihm bleiben muss somit kann nichts gepfändet werden

TheGrow  21.09.2013, 08:35

Hallo mar1980,

fast korrekte Antwort. Die Höhe des pfändbaren Betrages richtet sich nach der sogenannten Lohnpfändungstabelle.

Danach kann in dem von Dir genannten Beispiel max. 108,47 Euro gepfändet werden und das auch nur, wenn der Schuldner für keine weiteren Personen Unterhaltspflichtig ist. Wäre er auch nur für eine einzige Person unterhaltspflichtig wäre gar nichts von der Rente pfändbar.

Schöne Grüße
TheGrow