Ab wann ist man Unpünktlich? Aber der ersten minute?

12 Antworten

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Ja, ob mit oder ohne moralischem Zeigefinger, Verspätung ist Verspätung. Wenn keine Gleitzeit vereinbart ist. Ich nehme aber an, dass nein.

Direkt zu sagen, der Arbeitgeber (AG) zahlt ja auch die 60 und nicht die 57 Minuten, da könnte man gegen halten, dass man ja auch oft unbezahlt mal 3 Minuten länger bleibt. Die 5 bis 10 Minuten "arbeitsfertig machen" vor Schichtbeginn sind ja häufig auch nicht im Einsatzplan berücksichtigt und damit unbezahlt. Also dieses Argument ist nicht so stark, wie es manchem scheint.

Der AG ist auch keine Kuh die man melkt. Der AG erhält die Arbeitsleistung gegen Entgelt. Das ist eine wechselseitige Beziehung.

Das Ganze hat in diesem Fall aber offensichtlich eine gewisse Regelmäßigkeit und da liegt der Haken. Grundsätzlich kann sowohl der AG als auch der Arbeitnehmer (AN) alles abmahnen, was eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt. (Pünktlichkeit ist eine arbeitsvertragliche Pflicht des AN).

Arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen können zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen. Und bevor man ein Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt kündigt, muss man dem Vertragspartner eben (in aller Regel) die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Daher muss man sogar abmahnen, wenn man ein pflichtwidriges Verhalten rügen und arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen lassen will.

Der Abmahnung sollte bloß auch ein Personalgespräch vorausgehen, in dem man versucht, die Sache im Guten zu regeln.

Denn Kleinlichkeit kann - wenn später ein Kündigungsschutzprozess folgt - dazu führen, dass das Arbeitsgericht die der Kündigung vorausgehende(n) Abmahnunge(n) nicht akzeptiert, weshalb dann auch der verhaltensbedingten Kündigung rechtlich betrachtet (möglicherweise) eine zwingende Voraussetzung fehlt. Damit könnte die Kündigung im Gerichtsverfahren als ungerechtfertigt bewertet werden.

(Nebenbei würde es auch das Arbeitsklima beschädigen, mit all seinen negativen Folgen für die Produktivität.)

Wenn man aber ständig zu spät kommt und sei es nur ein paar wenige Minuten, dann summieren sich diese vielen Kleinigkeiten zu einem ausgewachsenen Abmahnungsgrund, der bei Wiederholung auch eine ausgewachsene verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.

Spätestens dann sollte man einsehen, dass es sinnvoll ist, den Wecker früher zu stellen und einen Bus früher zu nehmen.

Nachtrag, nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen:

Eine Kündigung, die dem Gekündigten zugegangen ist, ist zunächst einmal immer wirksam. Im Arbeitsrecht muss sie schriftlich (§ 623 BGB) und muss fristgerecht erfolgen. Bei einer ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen aus § 622 BGB (oder aus dem anzuwendenden Tarifvertrag) einzuhalten. Bei einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) muss die Kündigung innerhalb einer Frist von 2 Wochen erklärt werden. Die 2-Wochen-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB).

Arbeitnehmer können jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist (§ 4 KSchG). - Das ist auch unabhängig von der Betriebsgröße. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes gelten erst ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern (§ 23 KSchG).

Nur wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, "wird sie kassiert". Ansonsten bleibt sie genauso wirksam, wie wenn man nicht innerhalb der drei Wochenfrist die Kündigungsschutzklage einreicht (§ 7 KSchG).

Wenn deine Arbeit z.B. um 8.00 Uhr beginnt, hast du auch um diese Zeit da zu sein und nicht 2 oder 3 Minuten nach 8.00 Uhr!

Nein, da gibt es keine Tolleranz! Wenn um 9 Uhr Arbeitsbeginn ist, ist man um 9 Uhr auch da. In welcher Welt lebst Du denn?

Von Seite des Anstandes betrachtet: 5 Minuten vor der Zeit ist des Meisters Pünktlichkeit.

Arbeitsrechtlich: Der Arbeitgeber muß es nicht dulden, wenn der Arbeitnehmer zu spät kommt. Das gilt ab der ersten Minute. Rechne dir mal den Schaden für das Unternehmen aus, dass 500 Mitarbeiter hat, die alle jeden morgen 3 Minuten zu spät kommen. Man kann die Kuh die man melken will vorher schlecht schlachten.

Zu spät ist man, wenn man nicht zut angegebenen Zeit da ist. Der Betrieb könnte zwar ein Auge zudrücken, wenn du zum Beispiel einen Bürojob hast und es nicht auf die Minute ankommt und du dafür vor Feierabend auch ein paar Minuten länger bleibst. Aber du hast keinen Anspruch darauf, dass man ein Auge zudrückt.

Wenn man durch das Zuspätkommen zum Beispiel einen kompletten Arbeitsablauf verzögern würde oder Kunden warten ließe, ist es logisch, dass die Toleranz noch niedriger ist.