Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn ich wegen einer Gürtelrose krankgeschrieben bin?

2 Antworten

Immer wieder dieser Aberglaube, dass während einer AU nicht gekündigt werden darf.

Es darf sogar wegen einer Krankheit gekündig werden, nämlich dann, wenn es absehrbar ist, dass die Krankheit sich zu einer chronischen Erkrankung manifestiert, so dass die Arbeitsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann.

Er muss sich jedoch an die gesetzl. Kündigungsfristen halten.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-waehrend-krankheit_024689.html

Hat Dir Dein AG das so gesagt? Wie lange arbeitest Du schon dort? Hast Du noch Probezeit?

Als Kündigungsgrund wird Dein AG die Krankheit bestimmt nicht angeben. Krankheitsbedingte Kündigungen gibt es zwar, damit sie Bestand haben müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.

rapboy3d27 
Fragesteller
 17.10.2012, 16:56

Ich Arbeite seit fast 1 Jahr da und ich bin schon aus der Probezeit seit 4 Monaten draussen.

Hexle2  17.10.2012, 17:01
@rapboy3d27

Dann kann Dein Arbeitgeber Dir nicht einfach kündigen. Wenn Du Dich rechtzeitig krank gemeldet hast und die AU-Bescheinigung fristgerecht abgegeben wurde ist das kein Kündigungsgrund.

Von wem hast Du das mit der anstehenden Kündigung denn gehört? Vom Chef selbst? War da noch jemand dabei?

Solltest Du wirklich die Kündigung bekommen musst Du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, sprich dann mal mit dem. Der AG muss dem BR den Kündigungsgrund nennen. Selbst wenn der Grund nicht in der Kündigung steht (was er nicht muss)

rapboy3d27 
Fragesteller
 17.10.2012, 17:14
@Hexle2

Danke für die schnelle Antworten. Mein Chef rief mich heute morgen an und hat es so gemeint das ich bis zum 01.11.2012 gekündigt werde , ich mach mir halt jetzt Sorgen , mein Schwiegervater meinte das Gleiche wie Du !!!! Nur trotzdem macht man sich Sorgen.

Hexle2  17.10.2012, 17:43
@rapboy3d27

Wenn es einen Betriebsrat gibt, kannst Du den dann bei einer evtl. Kündigung fragen. Der AG muss diesem den Kündigungsgrund nennen. Die Krankheit ist kein Kündigungsgrund. Da muss der AG dem BR schon etwas anderes auf den Tisch legen damit dieser der Kündigung nicht widerspricht.

Solltest Du wirklich die Kündigung bekommen,dann sofort zum Arbeitsgericht. Du hast eine Frist von drei Wochen, sonst ist die Kündigung wirksam (auch wenn sie unberechtigt ist).

Geh beim Arbeitsgericht zur Rechtsantragstelle. Dort kannst Du Deine Klage erst einmal kostenlos zu Protokoll geben. Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, stellt diese Dir einen Anwalt. Sonst such Dir einen Arbeitsrechtler.