Copyright auf Flyerdesign?

3 Antworten

  1. privat - Ja; öffentlich/gewerblich - nein.
  2. Ja, du müsstest bis zur Unter-Grenze des § 24 UrhG kommen. Das verlangt schon einiges.

4. ja, ist es. Es kann sich dabei jedoch um eine Bearbeitung iSd §§ 3, 23 UrhG handeln. Dann hast du eine Art abhängiges Urheberrecht (vom ursprünglichen Urheber).

5. teils immens. Wenn du einen urheberrechtlich geschützten Flyer für den Privatgebrauch verwendest, ist dies meist straflos bzw nicht unter Strafe gestellt und kann auch zivilrechtlich nicht abgemahnt werden. Wenn du das ganze hingehen beruflich machst, evtl in Konkurrenz trittst oder dich durch den Flyer anderweitig bereicherst oder diesen nur verbreitest, kann das weitreichende Folgen nach sich tragen von den strafrechtliche Aspekte noch die milden sind. IdR kann man dann gleich mit Abmahnungen und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen rechnen.

Zu Nummer 1: Das c-Zeichen im Kreis hat in Europa keine rechtliche Bedeutung, nur in den USA. Ob ein fremdes Werk in D. geschützt ist, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht anhand der Schöpfungshöhe des Werkes.

Zu Nummer 2 lies mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Zu Nummer 4 lies mal http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#doppschoepf

Zu Nummer 5 lies mal § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Eine Veröffentlichung oder eine Verbreitung oder eine öffentliche Zugänglichmachung (etwa im Internet) ist aber nie ein solcher "privater Gebrauch" - egal, ob man sie für einen Gewerbebetrieb verwendet oder für einen privaten Urlaubsbericht!

Gruß aus Berlin, Gerd

Erstelle einen Flyer, den du von Anfang bis Ende selbst erstellst!
In den letzten Jahren gab es vermehrt anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen bezüglich Fleyern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Patrick746 
Fragesteller
 04.02.2020, 15:02

Es ist dann aber egal ob er im Endeffekt genau gleich aussieht? Hauptsache ich habe die Originaldatei mit der ich beweisen kann, dass ich es selbst gemacht habe?